Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
I.
Änderung Hauptsatzung
Nach § 6a der gültigen Hauptsatzung des
Landkreises Cloppenburg wird folgender § 6b neu eingefügt:
„§ 6 b
Livestream im Internet
(1)
Die öffentlichen Sitzungen des Kreistages
werden auf der Internetseite des Landkreises Cloppenburg (www. lkclp.de) als
Livestream, d.h. in Bild und Ton, übertragen, ohne des es einer Anzeige oder
einer Information gemäß § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung bedarf. Hierdurch sollen
die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit erhalten, sich über die in der
Kreistagssitzung behandelten Themen zu informieren.
(2)
Die Kameraposition für den Livestream ist so
festzulegen, dass nur die Kreistagsvorsitzende oder der Kreistagsvorsitzende,
die Landrätin oder der Landrat und das Rednerpult gezeigt werden.
(3)
§ 6 Abs. 2 der Hauptsatzung gilt
entsprechend. § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung gilt mit der Maßgabe, dass bei der
vorherigen Einwilligung von Personen, die sich im Zuschauerraum aufhalten, die
Vorsitzende oder der Vorsitzende zulassen kann, dass nur Tonaufnahmen im
Internet übertragen werden. Eine Bildübertragung erfolgt nicht.
(4)
Der Livestream wird nicht aufgezeichnet. Eine
Aufzeichnung, Verarbeitung oder Verwendung der Bild- und Tonaufnahmen durch
Dritte ist nicht gestattet.“
Des Weiteren wird § 11 Abs. 1 Satz 3 wie
folgt gefasst:
„(1)…. Soweit spezielle Rechtsvorschriften
eine Bekanntmachung in Tageszeitungen vorsehen oder wenn im Einzelfall
Bekanntmachungen ohne Rechtswirkung ganz oder teilweise in den genannten
Tageszeitungen erfolgen sollen, sind für die Veröffentlichung die in Satz 2
genannten Tageszeitungen maßgeblich.“
Die Änderungen werden entsprechend der
beigefügten 4. Änderungssatzung veröffentlicht.
II.
Evaluation
Zwei Jahre nach Inkrafttreten von § 6b der
Hauptsatzung legt die Verwaltung dem Kreistag einen Evaluationsbericht vor, so
dass danach ggf. Änderungen beschlossen werden können.
Sachverhalt:
Der Kreistag hat in
seiner Sitzung am 13.10.2022 unter TOP 8 – Vorlage V-KA/22/702/1 beschlossen,
Kreistagssitzungen künftig als Livestream zu übertragen. Die Regelung ist
zunächst auf zwei Jahre befristet, dann soll eine Evaluation vorgenommen
werden. Darüber hinaus ist die Verwaltung beauftragt worden, eine entsprechende
Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten.
Nach Auffassung der
Verwaltung können § 6 und § 6a der Hauptsatzung unverändert bestehen bleiben. §
6 trifft grundsätzliche Regelung zur Medienöffentlichkeit. Er würde auch
weiterhin die Grundlage für eine Berichterstattung der Presse aus einer
öffentlichen Sitzung bilden. § 6a trifft spezielle Regelung i.V.m. § 182 NKomVG
für eine pandemische Lage.
Der geplante
regelmäßige Livestream von Kreistagssitzung soll in einer gesonderten
Hauptsatzungsbestimmung geregelt werden. Auch für diese Veröffentlichung würden
die grundlegenden Regelungen des § 6 (insbesondere die Regelungen zum
Wiederspruch und zur Einwilligung) weiterhin Anwendung finden.
Aufgrund der o.a.
Ausführungen wird folgende Ergänzung der Hauptsatzung in Form einer 4.
Änderungssatzung vorgeschlagen:
„§ 6 b
Livestream im Internet
(1) Die öffentlichen Sitzungen des Kreistages
werden auf der Internetseite des Landkreises Cloppenburg (www. lkclp.de) als
Livestream, d.h. in Bild und Ton, übertragen, ohne des es einer Anzeige oder
einer Information gemäß § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung bedarf. Hierdurch sollen
die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit erhalten, sich über die in der
Kreistagssitzung behandelten Themen zu informieren.
(2) Die Kameraposition für den Livestream ist so
festzulegen, dass nur die Kreistagsvorsitzende oder der Kreistagsvorsitzende,
die Landrätin oder der Landrat und das Rednerpult gezeigt werden.
(3) § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung gilt
entsprechend. § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung gilt mit der Maßgabe, dass bei der
vorherigen Einwilligung von Personen, die sich im Zuschauerraum aufhalten, die
Vorsitzende oder der Vorsitzende zulassen kann, dass nur Tonaufnahmen im
Internet übertragen werden. Eine Bildübertragung erfolgt nicht.
(4) Der Livestream wird nicht aufgezeichnet. Eine
Aufzeichnung, Verarbeitung oder Verwendung der Bild- und Tonaufnahmen durch
Dritte ist nicht gestattet.“
Des Weiteren wird
zur Klarstellung aufgrund der bisherigen praktischen Erfahrungen und Fragen
eine Änderung von § 11 – Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen -
vorgeschlagen:
„§ 11
Verkündungen und öffentliche
Bekanntmachungen
(1) Satzungen, Verordnungen und öffentliche
Bekanntmachungen des Landkreises werden - soweit durch Rechtsvorschrift nichts
anderes bestimmt ist – im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Cloppenburg
unter der Adresse www.lkclp.de verkündet bzw. bekannt gemacht. Auf die
Bereitstellung im elektronischen Amtsblatt wird unter Angabe des
Bereitstellungstages und der Internetadresse in folgenden Tageszeitungen ohne
Rechtswirkung hingewiesen: Münsterländische Tageszeitung, Nordwest-Zeitung und
Generalanzeiger. Soweit spezielle Rechtsvorschriften
eine Bekanntmachung in Tageszeitungen vorsehen oder wenn iIm
Einzelfall können Bekanntmachungen ohne
Rechtswirkung auch ganz oder teilweise in
den genannten Tageszeitungen veröffentlicht werden
erfolgen sollen, sind für die Veröffentlichung die in
Satz 2 genannten Tageszeitungen maßgeblich.“
Die erforderliche 4.
Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage Entwurf 4.
Änderungssatzung Hauptsatzung