Betreff
Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
V-KA/22/719
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

I.          Änderung Hauptsatzung

 

Nach § 6a der gültigen Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg wird folgender § 6b neu eingefügt:

㤠6 b

Livestream im Internet

 

(1)    Die öffentlichen Sitzungen des Kreistages werden auf der Internetseite des Landkreises Cloppenburg (www. lkclp.de) als Livestream, d.h. in Bild und Ton, übertragen, ohne des es einer Anzeige oder einer Information gemäß § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung bedarf. Hierdurch sollen die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit erhalten, sich über die in der Kreistagssitzung behandelten Themen zu informieren.

(2)    Die Kameraposition für den Livestream ist so festzulegen, dass nur die Kreistagsvorsitzende oder der Kreistagsvorsitzende, die Landrätin oder der Landrat und das Rednerpult gezeigt werden.

(3)    § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung gilt entsprechend. § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung gilt mit der Maßgabe, dass bei der vorherigen Einwilligung von Personen, die sich im Zuschauerraum aufhalten, die Vorsitzende oder der Vorsitzende zulassen kann, dass nur Tonaufnahmen im Internet übertragen werden. Eine Bildübertragung erfolgt nicht.

(4)    Der Livestream wird nicht aufgezeichnet. Eine Aufzeichnung, Verarbeitung oder Verwendung der Bild- und Tonaufnahmen durch Dritte ist nicht gestattet.“

Des Weiteren wird § 11 Abs. 1 Satz 3 wie folgt gefasst:

 

„(1)…. Soweit spezielle Rechtsvorschriften eine Bekanntmachung in Tageszeitungen vorsehen oder wenn im Einzelfall Bekanntmachungen ohne Rechtswirkung ganz oder teilweise in den genannten Tageszeitungen erfolgen sollen, sind für die Veröffentlichung die in Satz 2 genannten Tageszeitungen maßgeblich.“

 

 

Die Änderungen werden entsprechend der beigefügten 4. Änderungssatzung veröffentlicht.

 

II.             Evaluation

 

Zwei Jahre nach Inkrafttreten von § 6b der Hauptsatzung legt die Verwaltung dem Kreistag einen Evaluationsbericht vor, so dass danach ggf. Änderungen beschlossen werden können.

 


Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 13.10.2022 unter TOP 8 – Vorlage V-KA/22/702/1 beschlossen, Kreistagssitzungen künftig als Livestream zu übertragen. Die Regelung ist zunächst auf zwei Jahre befristet, dann soll eine Evaluation vorgenommen werden. Darüber hinaus ist die Verwaltung beauftragt worden, eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten.

 

Nach Auffassung der Verwaltung können § 6 und § 6a der Hauptsatzung unverändert bestehen bleiben. § 6 trifft grundsätzliche Regelung zur Medienöffentlichkeit. Er würde auch weiterhin die Grundlage für eine Berichterstattung der Presse aus einer öffentlichen Sitzung bilden. § 6a trifft spezielle Regelung i.V.m. § 182 NKomVG für eine pandemische Lage.

 

Der geplante regelmäßige Livestream von Kreistagssitzung soll in einer gesonderten Hauptsatzungsbestimmung geregelt werden. Auch für diese Veröffentlichung würden die grundlegenden Regelungen des § 6 (insbesondere die Regelungen zum Wiederspruch und zur Einwilligung) weiterhin Anwendung finden.

 

Aufgrund der o.a. Ausführungen wird folgende Ergänzung der Hauptsatzung in Form einer 4. Änderungssatzung vorgeschlagen:

 

 

㤠6 b

Livestream im Internet

 

(1)    Die öffentlichen Sitzungen des Kreistages werden auf der Internetseite des Landkreises Cloppenburg (www. lkclp.de) als Livestream, d.h. in Bild und Ton, übertragen, ohne des es einer Anzeige oder einer Information gemäß § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung bedarf. Hierdurch sollen die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit erhalten, sich über die in der Kreistagssitzung behandelten Themen zu informieren.

(2)    Die Kameraposition für den Livestream ist so festzulegen, dass nur die Kreistagsvorsitzende oder der Kreistagsvorsitzende, die Landrätin oder der Landrat und das Rednerpult gezeigt werden.

(3)    § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung gilt entsprechend. § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung gilt mit der Maßgabe, dass bei der vorherigen Einwilligung von Personen, die sich im Zuschauerraum aufhalten, die Vorsitzende oder der Vorsitzende zulassen kann, dass nur Tonaufnahmen im Internet übertragen werden. Eine Bildübertragung erfolgt nicht.

(4)    Der Livestream wird nicht aufgezeichnet. Eine Aufzeichnung, Verarbeitung oder Verwendung der Bild- und Tonaufnahmen durch Dritte ist nicht gestattet.“

 

Des Weiteren wird zur Klarstellung aufgrund der bisherigen praktischen Erfahrungen und Fragen eine Änderung von § 11 – Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen - vorgeschlagen:

 

㤠11

Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen

 

(1)    Satzungen, Verordnungen und öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises werden - soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist – im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Cloppenburg unter der Adresse www.lkclp.de verkündet bzw. bekannt gemacht. Auf die Bereitstellung im elektronischen Amtsblatt wird unter Angabe des Bereitstellungstages und der Internetadresse in folgenden Tageszeitungen ohne Rechtswirkung hingewiesen: Münsterländische Tageszeitung, Nordwest-Zeitung und Generalanzeiger. Soweit spezielle Rechtsvorschriften eine Bekanntmachung in Tageszeitungen vorsehen oder wenn iIm Einzelfall können Bekanntmachungen ohne Rechtswirkung auch ganz oder teilweise in den genannten Tageszeitungen veröffentlicht werden erfolgen sollen, sind für die Veröffentlichung die in Satz 2 genannten Tageszeitungen maßgeblich.“

 

 

Die erforderliche 4. Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage Entwurf 4. Änderungssatzung Hauptsatzung