Beschlussvorschlag:
Dem
Verkehrsausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die
Kreisverwaltung wird beauftragt, die Planung für die Erneuerung der
Brückenbauwerke der K 163 (Querung Südradde), K 164 (Querung Große Hase) und K
299 (Querung Soeste) als erstes Brückenerneuerungsprogramm durchzuführen.
Sachverhalt:
Der Landkreis Cloppenburg ist Baulastträger für 68 Brückenbauwerke an
den Kreisstraßen und somit verantwortlich für die Unterhaltung und
Sicherstellung der Funktionsfähigkeit dieser Bauwerke.
In etwa die Hälfte der Brückenbauwerke wurde zwischen 1950 und 1970
errichtet, einige auch noch früher. Einige Brücken an den Kreisstraßen haben
ihre Lebensdauer, die in etwa 70 Jahre beträgt, bereits überschritten bzw.
werden diese in den nächsten Jahren erreichen.
Der Verkehr auf den Straßen und damit auch auf den Brücken hat sich
seit Mitte des letzten Jahrhunderts stark verändert: Das zulässige
Gesamtgewicht der LKW und der Landmaschinen hat sich deutlich erhöht und
zusätzlich ist die Verkehrsbelastung deutlich angestiegen. Damit wurden und
werden die Brücken stärker beansprucht als wofür sie ausgelegt worden sind. Sie
können daher ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr wirtschaftlich saniert
und gebrauchstauglich gehalten werden. Diese Bauwerke sollten ersetzt werden.
Um nicht in einen Sanierungs- bzw. Erneuerungsstau zu geraten, ist es
notwendig, die Erneuerung von Bauwerken strategisch anzugehen und rechtzeitig
zu beginnen.
Zur Identifizierung von zu erneuernden Brückenbauwerken sind sämtliche
Brückenbauwerke untersucht worden.
Dazu wurden in einer ersten Phase die aktuellen Bestandsunterlagen
durch das Ingenieurbüro GRBV aus Hannover gesichtet und die Bauwerke einer ersten
Bewertung unterzogen. Hierzu wurden das Brückenalter, die Zustandsnote aus den
Bauwerksprüfungen und die Brückenklasse herangezogen. Weitergehend wurden in
einer zweiten Stufe die Brückenbauwerke hinsichtlich ihrer Abmessungen und
ihrer Konstruktion betrachtet.
So wurden die insgesamt 68 Brückenbauwerke in Gruppen eingestuft, die
eine Aussage zum weiteren Umgang mitdiesen möglich macht.
Für drei der Bauwerke, die der Prioritätsgruppe 5 unterliegen, sollte
danach ein Ersatzneubau erfolgen. Eine Sanierung ist in diesen Fällen nicht
mehr wirtschaftlich und die Brückenklasse für den Verkehr nicht ausreichend.
Zusätzlich haben diese Bauwerke bereits ein Alter von 60-70 Jahren erreicht.
Weitere 10 der Bauwerke wurden den Prioritätsgruppen 3 und 4 zugeordnet.
Für zwei Bauwerke davon wird ebenfalls eine Erneuerung empfohlen. Bei den
weiteren ist eine genauere Betrachtung anzuraten. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass für einen großen Teil auch dieser Brückenbauwerke eine
Erneuerung in absehbarer Zeit erforderlich wird.
Ein Bauwerk befindet sich in der Prioritätsgruppe 6. Für dieses Bauwerk
im Zuge der K 174 über die DB-Strecke in Cloppenburg („Famila-Brücke“) ist
bereits von der Straßenbauverwaltung im Rahmen des Umstufungsverfahrens zur
Kreisstraße eine Nachrechnung vorgenommen worden. Darüber konnte bis 2036 die
Tragfähigkeit nachgewiesen werden.
Für die Bauwerke der Prioritätsgruppe 5 ist die Erneuerung dringend
geboten. Dieses sind die
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K 163 über den Wasserlauf Südradde zwischen Herßum
und Helmighausen,
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K 164 über den Wasserlauf Große Hase in Löningen,
·
K 299 über den Wasserlauf Soeste in Lohe.
Die Planung sollte für diese drei Brückenbauwerke als erstes
Brückenerneuerungsprogramm aufgenommen werden.
Finanzierung:
Sachkonto: 421260