Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
25.08.2022 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag, folgenden
Punkt in die Tagesordnung der Sitzung des Sozialausschusses am 08.09.2022, des
Kreisausschusses am 15.09.2022 und des Kreistages am 13.10.2022 aufzunehmen:
„Die Verwaltung
wird beauftragt, das Bildungspaket, welches zurzeit einzig vom Bund finanziert
wird, aus kreiseigenen Mitteln aufzustocken und somit den Geldbetrag, welcher
den betroffenen Jugendlichen für Kultur, Sport und Freizeit zur Verfügung
steht, von derzeitig 15,00€ auf 30,00€ zu erhöhen.“
Der Antrag ist
dieser Vorlage beigefügt.
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Die Kreisverwaltung nimmt wie folgt Stellung
zum Antrag:
Die
Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch Bildungspaket oder Bildungs- und Teilhabepaket genannt
(abgekürzt mit BuT) wurden
2011 eingeführt.
Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus § 28 SGB II, § 34 SGB XII, § 6b
Bundeskindergeldgesetz sowie § 3 Abs. 3 AsylbLG.
Zu den
Leistungen des Bildungspaketes gehören:
·
Ausflug/Klassenfahrt
·
Gemeinschaftliche
Mittagsverpflegung
·
Lernförderung
(Nachhilfe)
·
Kultur,
Sport, Freizeit (monatlich bis zu 15 EUR)
·
Schulbedarf
(aktuell: August 2022: 104 EUR, Febr. 2022: 52 EUR)
·
Schülerbeförderung
Leistungsberechtig sind:
Kindern, Jugendliche und junge Erwachsene in
Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten, den
Kinderzuschlag oder Wohngeld bzw. Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Leistungserbringung
Die Leistungen werden in erster Linie als Sach- und Dienstleistungen, insbesondere Direktzahlungen an Anbieter von Leistungen zur Deckung der Bedarfe erbracht. Die unbaren Leistungsformen sollen sicherstellen, dass die Leistungen bei den Kindern und Jugendlichen auch tatsächlich ankommen.
Abweichend davon werden die Leistungen für persönlichen Schulbedarf als
Geldleistung erbracht.
Die Bildungs- und
Teilhabeleistungen müssen mit Ausnahme der Lernförderung nicht mehr gesondert
beantragt werden.
Im Landkreis Cloppenburg werden die
Leistungen für Bildung und Teilhabe über die „BildungsKarte“ abgewickelt. Diese
wird bei der erstmaligen Beantragung ausgegeben. Die Karte wird beim
Leistungsanbieter vorgelegt. Dieser kümmert sich dann um eine „Abbuchung“ von
der Bildungskarte.
Die Familien können auf das virtuelle Konto
der „BildungsKarte“ im Internet zugreifen, sich über registrierte Anbieter
informieren und im Bereich Sport, Freizeit und Kultur selbst Überweisungen an
registrierte Anbieter vornehmen.
Finanzielle Aufwendungen:
BuT-Aufwendungen
in 2021 |
Aufwendungen |
Fallzahlen (Leistungsbewilligungen) |
||
eintägige u. mehrtägige Schul- u. KiTa-Ausflüge |
|
12.933,82 € |
|
260 |
|
|
|
|
|
Schulbedarf (51,50 €
bzw. 103,00 €) |
|
585.971,00 € |
|
7.095 |
|
|
|
|
|
Schülerbeförderung |
|
0,00 € |
|
0 |
|
|
|
|
|
Lernförderung |
|
1.743.064,29 € |
|
1.201 |
|
|
|
|
|
Mittagsverpflegung |
|
147.596,52 € |
|
1.452 |
|
|
|
|
|
Soziale, kulturelle, künstlerische Teilhabe, Freizeit |
|
59.054,44 € |
|
432 |
Gesamt |
2.548.620,07 € |
Auswirkungen der Corona-Pandemie in
2020/21:
Die Aufwendungen für Mittagsverpflegung, Ausflug/Klassenfahrt und Kultur, Sport, Freizeit waren im Vergleich zu den Vorjahren merklich geringer. Schwerpunkt der Leistungserbringung ist seit Jahren die Lernförderung.
Aufwendungen
in den Vorjahren:
Soziale,
kulturelle, künstlerische Teilhabe, Freizeit |
||||
2020 |
|
44.841,71 € |
|
403 |
2019 |
|
66.190,96 € |
|
1.179 |
2018 |
|
79.580,50 € |
|
1.322 |
Kostentragung:
Die BuT-Leistungen der Wohngeldstellen werden vom Land/Bund zu 100 %
erstattet, die des Jobcenters zu ca. 90 % (die Erstattung ist von den Quoten
des Bundes abhängig).
Im Rahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII ist der Kreis der
Kostenträger, das Land beteiligt sich pauschal mit 33%. Die Aufwendungen im
Asylbereich sind aus der Landespauschale pro Asylbewerbe zu finanzieren.
Zum
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.08.2022:
In § 34 Abs. 7 SGB
XII und § 28 Abs. 7 SGB II ist die Höhe der Leistungen für die Teilhabe am
sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gesetzlich festgelegt auf
15,- €/Monat.
„Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
werden pauschal 15 Euro monatlich
berücksichtigt, sofern bei Leistungsberechtigten, die das 18. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben, tatsächliche Aufwendungen entstehen im Zusammenhang mit
der Teilnahme an
1. Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
2. Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht)
und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
3. Freizeiten.
Neben der Berücksichtigung von Bedarfen nach Satz 1 können auch weitere
tatsächliche Aufwendungen berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit
der Teilnahme an Aktivitäten nach Satz 1 Nummer 1 bis 3 entstehen und es den
Leistungsberechtigten im Einzelfall nicht zugemutet werden kann, diese aus den
Leistungen nach Satz 1 und aus dem Regelbedarf zu bestreiten.“
An diese gesetzlichen Vorgaben des Bundes
sind die BuT-Stellen des Jobcenters sowie der Städte und Gemeinden bei der
Leistungsbewilligung gebunden.
****
Es ist zu erörtern,
ob der Landkreis Cloppenburg die Leistungsbewilligung aus eigenen Mitteln - als
freiwillige Leistung - von 15 EUR auf 30 EUR aufstocken will.
Finanzierung:
Anlagenverzeichnis:
Antrag vom 25.08.2022