Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgendes zu beschließen:
a)
Die
Schuldnerberatung im Landkreis Cloppenburg wird in den Haushaltsjahren 2023 bis
2025 durch pauschale Zuschüsse an die vier nachstehenden Wohlfahrtsverbände
finanziert.
b) Den Schuldnerberatungsstellen werden die
Zuschüsse als jährliche Festbeträge entsprechend den vorliegenden Anträgen in
folgender Höhe bewilligt:
- der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V.: 40.000 EUR,
- dem Diakonischen
Werk Oldenburg Münsterland: 51.000 EUR,
- dem Caritas-Sozialwerk
St. Elisabeth: 45.000 EUR,
- dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e.V.: 45.000 EUR.
Sachverhalt:
Bezug:
Beschluss des Kreistages vom 01.10.2019; Vorlage: V-SOZ/19/102
Die
Schuldnerberatungsstellen der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V.,
des Diakonischen Werkes Oldenburger Münsterland, des Caritas-Sozialwerkes St.
Elisabeth und des Deutschen Roten Kreuz,
Kreisverband Cloppenburg e.V werden vom Landkreis Cloppenburg mit jährlichen
pauschalen Zuschüssen unterstützt. Die letzte Zuschussgewährung umfasste die
Jahre 2020 bis einschließlich 2022
Die
Schuldnerberatungsstellen der vorgenannten Wohlfahrtsverbände beantragen nun
erneut einen Zuschuss für die kommenden 3 Jahre, um für diesen Zeitraum die Erledigung
der Aufgaben finanziell abzusichern und mittelfristige Planungssicherheit zu
erhalten.
Es liegen folgende Anträge vor:
- Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg
e.V.: 40.000 EUR
(bisher 40.000 EUR),
- Diakonisches Werk Oldenburg Münsterland: 51.000 EUR
(bisher 49.000 EUR),
- Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth: 45.000 EUR
(bisher 45.000 EUR)
- Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband
Cloppenburg e.V.: 45.000 EUR
(bisher 41.000 EUR).
Die Anträge
summieren sich auf 181.000 EUR
(bisher 175.000 EUR).
Die gesetzliche
Notwendigkeit, eine Schuldnerberatung sowohl für Leistungsempfänger von
Sozialhilfe als auch von Arbeitslosengeld II vorzuhalten, ergibt sich aus § 16
a Nr. 2 SGB II und § 11 Abs. 5 SGB XII. Die Leistungsempfänger haben damit
einen gesetzlichen Anspruch auf eine entsprechende Beratung.
Zuständig sind
hierfür die Landkreise, die dieses Beratungsangebot zur Verfügung zu stellen
haben. Für den Bereich des SGB XII (Sozialhilfe) gilt diese Zuständigkeit
uneingeschränkt.
Im SGB II wurden die sog. kommunalen
Eingliederungsleistungen, zu denen auch die Schuldnerberatung gehört, für ALG
II – Empfänger kraft Gesetzes auf die gemeinsame Einrichtung („Jobcenter“)
übertragen. Die Trägerversammlung des
Jobcenters hat die Schuldnerberatung nach SGB II auf den Landkreis / die
Wohlfahrtsverbände gem. § 44 b SGB II (zurück-)übertragen. Damit wird
gewährleistet, dass für Sozialhilfebezieher und auch Arbeitslosengeld II –
Empfänger die Schuldnerberatung einheitlich von den Wohlfahrtsverbänden durchgeführt
wird.
Die Zusammenarbeit
der Schuldnerberatungsstellen mit dem Jobcenter wird durch eine
Kooperationsvereinbarung geregelt.
Grundsätzlich gilt,
dass der Landkreis Cloppenburg die Schuldnerberatung entweder mit eigenem
Personal sicherzustellen hat oder er diese Aufgabe von Dritten, z.B. den
Wohlfahrtsverbänden, wahrnehmen lassen kann, was seit vielen Jahren in
bewährter Form auch geschieht.
Die Entscheidung für
die freien Wohlfahrtsverbände geschah in den vergangenen Jahren im Bewusstsein,
dass Schuldnerberatung nicht allein die formelle Abwicklung der
Schuldenregulierung betrifft, sondern einen ganzheitlichen Ansatz umfasst, der
den Schuldner im Kontext seiner persönlichen, familiären, sozialen und
finanzielle Probleme betrachtet. Nur so kann z.B. das Ziel von Verhaltens- und
Einstellungsänderung des Schuldners langfristig erreicht werden.
Weitere Bausteine
der Schuldnerberatung sind Präventionsmaßnahmen, z.B. in Schulen oder anderen
Organisationen, die Zusammenarbeit mit Betreuern und sonstigen
Beratungsstellen.
Die
Schuldnerberatungsstellen haben gemeinsame „Qualitätsstandards“ für Schuldner-
und Insolvenzberatung im Landkreis Cloppenburg aufgestellt, die sich nach
übereinstimmenden Mitteilungen der Wohlfahrtsverbände bewährt haben und
weiterhin Grundlage der Arbeit sind.
Auch wenn nicht alle
Beratungen eine gesetzliche Pflichtleistung des Landkreises sind, weil z.B. die
Klienten keine Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, so ist davon
auszugehen, dass die Hilfen der Schuldnerberatung in vielen Fällen den Einstieg
in den Sozialleistungsbezug verhindern können. Deshalb ist auch die Prävention
sowie die Beratung hinsichtlich der Privatinsolvenz nach der Insolvenzordnung
für den Landkreis Cloppenburg – aus dem Gedanken der Daseinsfürsorge heraus und
aus finanzieller Sicht - von großer Bedeutung.
Die Kosten der
Schuldnerberatungsstellen trägt nicht allein der Landkreis. Aus den anliegenden
Wirtschaftsplänen ergibt sich, dass u.a. auch das Land und die jeweiligen Träger
sich finanziell an den Schuldnerberatungsstellen beteiligen.
Die
Wohlfahrtsverbände sind immer bemüht, Einnahmen von dritter Seite einzuwerben.
Wie in den früheren Jahren, ist aber festzustellen, dass eine Steigerung der
Einnahmen, z.B. durch die Beteiligung Dritter, Banken usw. kaum möglich ist.
Die bestehenden Fördermöglichkeiten (Landesförderung, Sponsorengelder, Spenden,
Sparkassen- und Giroverband usw.) werden bereits ausgeschöpft. Dabei ist von
Bedeutung, dass die Diakonie und AWO Zuwendungen des Sparkassen- und
Giroverbandes (in der Regel bis zu rd. 15.000 €) erhalten, das CSW sowie das
DRK hier aber keine Möglichkeit haben, in die Förderung einbezogen zu werden.
In den vergangenen 3
Jahren sind die Anzahl der Beratungsfälle sowie der Beratungsumfang gestiegen.
Vor diesem Hintergrund und damit verbundener steigender Kosten ist eine
Reduzierung der Zuwendungen nicht möglich, wenn der Umfang des Angebotes nicht
eingeschränkt werden soll.
Bei den
Nachbarlandkreisen gibt es weiterhin unterschiedliche Modelle der
Schuldnerberatung bzw. deren Finanzierung. Überwiegend werden pauschale
Zuschüsse bewilligt. Es gibt aber auch Kommunen, die statt eines allgemeinen
Zuschusses eine Fallpauschale für jede nachgewiesene Beratung vereinbart haben.
Die Bewilligung eines pauschalen Zuschusses hat den Vorteil, dass die
Beratungsstellen Planungssicherheit haben. Außerdem wird kein zusätzlicher
Verwaltungsaufwand erzeugt. Darüber hinaus können in der Pauschale auch die
präventiven Maßnahmen berücksichtigt werden.
Zu den Anträgen
der Schuldnerberatungsstellen:
a)
Beantragt werden von
der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V. 40.000 Euro jeweils für die Jahre 2023 bis
2025 (Anlage A, Seite 1 – 6).
Der bisherige
Zuschuss betrug ebenfalls 40.000 Euro.
Die Beratungsfälle
haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
2019: 424 Fälle 2020: 452 Fälle 2021:
421 Fälle
Aus dem im Sozialamt
vorliegenden Bericht sind die Beratungsfälle sowie weitere Angaben zu
entnehmen.
Die Beratungen
finden in der Geschäftsstelle der Arbeiterwohlfahrt in Barßel statt. Bei Bedarf
werden Hausbesuche angeboten. Regelmäßig werden Präventionsprojekte angeboten
und durchgeführt.
Der Wirtschaftsplan weist für die kommenden 3 Jahre – gemessen an den
Ist-Beträgen in 2021 – etwa gleichbleibende Personalkosten von ca. 78.000 EUR
aus. Die Einnahmen vom Sparkassen- und Giroverband ergaben in 2022 eine Kürzung
um 4.300 EUR auf 9.500 EUR.Dies soll durch mehr Eigenmittel aufgefangen werden.
b)
Beantragt werden vom
Diakonischen Werk Oldenburger Münsterland (für die Beratung im Landkreis
Cloppenburg) 51.000 Euro jeweils für die Jahre 2023 bis 2025 (Anlage B, Seite
1 – 3).
Bislang wurde ein
jährlicher Zuschuss in Höhe von 49.000 Euro gezahlt.
Die Diakonie geht
davon aus, dass mit dem Zuschuss die zu erwartenden Personalkosten in den
kommenden drei Jahren gedeckt werden können (s. Wirtschaftsplan des Antrages).
Der Wirtschaftsplan
weist eine Steigerung der Personalkosten von rd. 100.000 € (in 2023) um rd.
6.500 € auf rd. 106.500 € (in 2025) aus. Möglichkeiten für Einsparungen werden
nicht mehr gesehen. Es verbleibt nur die Deckung über einen höheren
Kreiszuschuss bzw. durch Eigenmittel und Spenden.
Die Beratungsfälle
haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
2019: 550
Fälle 2020: 547
Fälle 2021: 558
Fälle.
Der Jahresbericht
2021 kann im Sozialamt eingesehen werden. Darin sind weitere Angaben zu den
Beratungsfällen sowie zur Beratungssituation enthalten.
Beratungen finden in
Cloppenburg sowie in Friesoythe und Löningen statt.
Bei Bedarf werden
auch Hausbesuche durchgeführt.
c)
Vom Caritas-Sozialwerk
wird für die Jahre 2023 bis 2025
jeweils ein Zuschuss in Höhe von 45.000 Euro beantragt (Anlage C, Seite 1 –
3).
Bislang wurde
ebenfalls ein Zuschuss in Höhe von 45.000 Euro jährlich gewährt.
Die Beratungen
finden an den Standorten Friesoythe, Garrel, Cloppenburg und Löningen statt.
Die Beratungsfälle
haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
2019: 444 Fälle 2020: 463 Fälle 2021
497 Fälle
Aus dem im Sozialamt
vorliegenden Jahresbericht 2021 sind die Beratungsfälle sowie weitere Angaben
zu entnehmen.
Der Wirtschaftsplan
weist eine Steigerung der Ausgaben von rd. 118.000 € in 2023 auf bis zu 128.000
€ in 2025 aus. Die Kalkulation geht von einer entsprechenden Steigerung der
Einnahmen aus der Insolvenzberatung aus. Wie bei den anderen
Schuldnerberatungsstellen tragen die Fallpauschalen des Landes für die
InsO-Beratung („Verbraucherinsolvenz“) erheblich zu den Einnahmen bei. Diese
Einnahmen sind aber nicht fest kalkulierbar.
Des Weiteren ist auf
der Einnahmeseite zu beachten, dass das CSW im Gegensatz zur Diakonie und AWO
keine Mittel des Sparkassen- und Giroverbandes erhält.
d)
Vom Deutschen
Roten Kreuz Kreisverband Cloppenburg e.V. wird für die Jahre 2023 bis 2025 jeweils ein Zuschuss in Höhe von 45.000 Euro
beantragt (Anlage D, Seite 1 – 3).
Bislang wurde ein
Zuschuss in Höhe von 41.000 Euro jährlich gewährt.
Das DRK begründet
seinen Antrag damit, dass die Soziale Schuldnerberatung und die
Insolvenzberatung in den vergangenen Jahren im immer stärkeren Maße angenommen
werden. Dazu trage insbesondere auch die gleichzeitig angebotene Flüchtlings-
und Migrationsberatung bei.
Die Beratungsfälle
haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
2019: 397 Fälle 2020: 369 Fälle 2021: 458 Fälle
Die Kostensituation
(Personal- und Sachkosten) ist mit der der anderen Beratungsstellen
vergleichbar.
Auf der
Einnahmeseite ist zu beachten, dass auch das DRK (wie das CSW) im Gegensatz zur
Diakonie und AWO keine Mittel des Sparkassen- und Giroverbandes erhält. Dies
wird durch hohe Eigenmittel ausgeglichen. Die zu erwartenden steigenden
Steigerungen der Personalkosten sollen durch Eigenmittel aufgefangen werden.
Bewertung der Kreisverwaltung:
Zusammenfassend ist
festzustellen, dass das bisherige System der Schuldnerberatung durch die
Wohlfahrtsverbände, die eine Pflichtaufgabe des Landkreises übernehmen, und die
Finanzierung durch einen pauschalen Zuschuss, sich aus Sicht der
Kreisverwaltung auch in den vergangenen drei Jahren überaus bewährt hat und
eine Fortsetzung befürwortet wird.
Alle
Beratungsstellen sind nach wie vor ausgelastet. Die Wartezeiten bei den
Beratungsstellen betragen in der Regel allenfalls 1 bis 2 Wochen. Es sei zu dem
kein Problem, in Eilfällen kurzfristig eine Beratung anzubieten, so die
Beratungsstellen.
Es ist den
Beratungsstellen nicht möglich, die Beratungsanfragen (also den Kreis der
Klienten) zu beeinflussen. Jeder Schuldner der vorspricht wird beraten,
gleichgültig ob es ein InsO-Fall mit der Möglichkeit der Landesabrechnung
werden könnte oder nicht.
Die
Schuldnerberatungsstellen beantragen teils gleichbleibende Zuschussbeträge,
teil moderate Anhebungen.
Die von AWO,
Diakonie, Caritas sowie DRK vorgelegten Finanzpläne sind nachvollziehbar.
Die beantragten
Zuschüsse sind angemessen und gerechtfertigt.
Bezogen auf die einzelnen Anträge ist zu
entscheiden, ob
a)
die
Schuldnerberatung im Landkreis Cloppenburg weiterhin durch pauschale Zuschüsse
an die Wohlfahrtsverbände finanziert werden soll,
b)
Zuschüsse
in der jeweils beantragten Höhe als Festbetrag und
c)
die
Zuschüsse für die Dauer von jeweils 3 Jahren gewährt werden sollen.
Finanzierung:
Die Mittel sind eingeplant.
Anlagenverzeichnis:
Anlagenverzeichnis:
1. Antrag AOW
2. Antrag Diakonie
3. Antrag CSW
4. Antrag DRK