Betreff
Anträge der Arbeiterwohlfahrt, des Diakonischen Werkes, des Caritas-Sozialwerkes St. Elisabeth sowie des Deutschen Roten Kreuzes auf Zuschüsse zur Schuldnerberatung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025
Vorlage
V-SOZ/22/153
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgendes zu beschließen:

a)   Die Schuldnerberatung im Landkreis Cloppenburg wird in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 durch pauschale Zuschüsse an die vier nachstehenden Wohlfahrtsverbände finanziert.

b)   Den Schuldnerberatungsstellen werden die Zuschüsse als jährliche Festbeträge entsprechend den vorliegenden Anträgen in folgender Höhe bewilligt:

- der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V.: 40.000 EUR,
- dem Diakonischen Werk Oldenburg Münsterland: 51.000 EUR,
- dem
Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth: 45.000 EUR,
- dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e.V.: 45.000 EUR.

 


Sachverhalt:

 

Bezug: Beschluss des Kreistages vom 01.10.2019; Vorlage: V-SOZ/19/102 

 

Die Schuldnerberatungsstellen der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V., des Diakonischen Werkes Oldenburger Münsterland, des Caritas-Sozialwerkes St. Elisabeth und des  Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e.V werden vom Landkreis Cloppenburg mit jährlichen pauschalen Zuschüssen unterstützt. Die letzte Zuschussgewährung umfasste die Jahre 2020 bis einschließlich 2022

 

Die Schuldnerberatungsstellen der vorgenannten Wohlfahrtsverbände beantragen nun erneut einen Zuschuss für die kommenden 3 Jahre, um für diesen Zeitraum die Erledigung der Aufgaben finanziell abzusichern und mittelfristige Planungssicherheit zu erhalten.

 

Es liegen folgende Anträge vor:

- Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V.: 40.000 EUR
 
(bisher 40.000 EUR),
- Diakonisches Werk Oldenburg Münsterland: 51.000 EUR
 
(bisher 49.000 EUR),
- Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth: 45.000 EUR
  
(bisher 45.000 EUR) 

- Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e.V.: 45.000 EUR
  
(bisher 41.000 EUR).

 

Die Anträge summieren sich auf 181.000 EUR (bisher 175.000 EUR).

 

 

Die gesetzliche Notwendigkeit, eine Schuldnerberatung sowohl für Leistungsempfänger von Sozialhilfe als auch von Arbeitslosengeld II vorzuhalten, ergibt sich aus § 16 a Nr. 2 SGB II und § 11 Abs. 5 SGB XII. Die Leistungsempfänger haben damit einen gesetzlichen Anspruch auf eine entsprechende Beratung.

 

Zuständig sind hierfür die Landkreise, die dieses Beratungsangebot zur Verfügung zu stellen haben. Für den Bereich des SGB XII (Sozialhilfe) gilt diese Zuständigkeit uneingeschränkt.

 

Im SGB II wurden die sog. kommunalen Eingliederungsleistungen, zu denen auch die Schuldnerberatung gehört, für ALG II – Empfänger kraft Gesetzes auf die gemeinsame Einrichtung („Jobcenter“) übertragen. Die Trägerversammlung des Jobcenters hat die Schuldnerberatung nach SGB II auf den Landkreis / die Wohlfahrtsverbände gem. § 44 b SGB II (zurück-)übertragen. Damit wird gewährleistet, dass für Sozialhilfebezieher und auch Arbeitslosengeld II – Empfänger die Schuldnerberatung einheitlich von den Wohlfahrtsverbänden durchgeführt wird. 

 

Die Zusammenarbeit der Schuldnerberatungsstellen mit dem Jobcenter wird durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt.

 

Grundsätzlich gilt, dass der Landkreis Cloppenburg die Schuldnerberatung entweder mit eigenem Personal sicherzustellen hat oder er diese Aufgabe von Dritten, z.B. den Wohlfahrtsverbänden, wahrnehmen lassen kann, was seit vielen Jahren in bewährter Form auch geschieht. 

 

Die Entscheidung für die freien Wohlfahrtsverbände geschah in den vergangenen Jahren im Bewusstsein, dass Schuldnerberatung nicht allein die formelle Abwicklung der Schuldenregulierung betrifft, sondern einen ganzheitlichen Ansatz umfasst, der den Schuldner im Kontext seiner persönlichen, familiären, sozialen und finanzielle Probleme betrachtet. Nur so kann z.B. das Ziel von Verhaltens- und Einstellungsänderung des Schuldners langfristig erreicht werden.

 

Weitere Bausteine der Schuldnerberatung sind Präventionsmaßnahmen, z.B. in Schulen oder anderen Organisationen, die Zusammenarbeit mit Betreuern und sonstigen Beratungsstellen.

 

Die Schuldnerberatungsstellen haben gemeinsame „Qualitätsstandards“ für Schuldner- und Insolvenzberatung im Landkreis Cloppenburg aufgestellt, die sich nach übereinstimmenden Mitteilungen der Wohlfahrtsverbände bewährt haben und weiterhin Grundlage der Arbeit sind. 

 

Auch wenn nicht alle Beratungen eine gesetzliche Pflichtleistung des Landkreises sind, weil z.B. die Klienten keine Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, so ist davon auszugehen, dass die Hilfen der Schuldnerberatung in vielen Fällen den Einstieg in den Sozialleistungsbezug verhindern können. Deshalb ist auch die Prävention sowie die Beratung hinsichtlich der Privatinsolvenz nach der Insolvenzordnung für den Landkreis Cloppenburg – aus dem Gedanken der Daseinsfürsorge heraus und aus finanzieller Sicht - von großer Bedeutung.

 

Die Kosten der Schuldnerberatungsstellen trägt nicht allein der Landkreis. Aus den anliegenden Wirtschaftsplänen ergibt sich, dass u.a. auch das Land und die jeweiligen Träger sich finanziell an den Schuldnerberatungsstellen beteiligen. 

 

Die Wohlfahrtsverbände sind immer bemüht, Einnahmen von dritter Seite einzuwerben. Wie in den früheren Jahren, ist aber festzustellen, dass eine Steigerung der Einnahmen, z.B. durch die Beteiligung Dritter, Banken usw. kaum möglich ist. Die bestehenden Fördermöglichkeiten (Landesförderung, Sponsorengelder, Spenden, Sparkassen- und Giroverband usw.) werden bereits ausgeschöpft. Dabei ist von Bedeutung, dass die Diakonie und AWO Zuwendungen des Sparkassen- und Giroverbandes (in der Regel bis zu rd. 15.000 €) erhalten, das CSW sowie das DRK hier aber keine Möglichkeit haben, in die Förderung einbezogen zu werden.

 

In den vergangenen 3 Jahren sind die Anzahl der Beratungsfälle sowie der Beratungsumfang gestiegen. Vor diesem Hintergrund und damit verbundener steigender Kosten ist eine Reduzierung der Zuwendungen nicht möglich, wenn der Umfang des Angebotes nicht eingeschränkt werden soll.

 

Bei den Nachbarlandkreisen gibt es weiterhin unterschiedliche Modelle der Schuldnerberatung bzw. deren Finanzierung. Überwiegend werden pauschale Zuschüsse bewilligt. Es gibt aber auch Kommunen, die statt eines allgemeinen Zuschusses eine Fallpauschale für jede nachgewiesene Beratung vereinbart haben. Die Bewilligung eines pauschalen Zuschusses hat den Vorteil, dass die Beratungsstellen Planungssicherheit haben. Außerdem wird kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand erzeugt. Darüber hinaus können in der Pauschale auch die präventiven Maßnahmen berücksichtigt werden.

 

 

Zu den Anträgen der Schuldnerberatungsstellen:

 

a)

Beantragt werden von der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V. 40.000 Euro jeweils für die Jahre 2023 bis 2025 (Anlage A, Seite 1 – 6).

 

Der bisherige Zuschuss betrug ebenfalls 40.000 Euro.

 

Die Beratungsfälle haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

 

2019:    424 Fälle                   2020:  452 Fälle         2021:   421 Fälle    

Aus dem im Sozialamt vorliegenden Bericht sind die Beratungsfälle sowie weitere Angaben zu entnehmen.

 

Die Beratungen finden in der Geschäftsstelle der Arbeiterwohlfahrt in Barßel statt. Bei Bedarf werden Hausbesuche angeboten. Regelmäßig werden Präventionsprojekte angeboten und durchgeführt.


Der Wirtschaftsplan weist für die kommenden 3 Jahre – gemessen an den Ist-Beträgen in 2021 – etwa gleichbleibende Personalkosten von ca. 78.000 EUR aus. Die Einnahmen vom Sparkassen- und Giroverband ergaben in 2022 eine Kürzung um 4.300 EUR auf 9.500 EUR.Dies soll durch mehr Eigenmittel aufgefangen werden.

 

 

b)

Beantragt werden vom Diakonischen Werk Oldenburger Münsterland (für die Beratung im Landkreis Cloppenburg) 51.000 Euro jeweils für die Jahre 2023 bis 2025 (Anlage B, Seite 1 – 3).

 

Bislang wurde ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 49.000 Euro gezahlt.

 

Die Diakonie geht davon aus, dass mit dem Zuschuss die zu erwartenden Personalkosten in den kommenden drei Jahren gedeckt werden können (s. Wirtschaftsplan des Antrages).

 

Der Wirtschaftsplan weist eine Steigerung der Personalkosten von rd. 100.000 € (in 2023) um rd. 6.500 € auf rd. 106.500 € (in 2025) aus. Möglichkeiten für Einsparungen werden nicht mehr gesehen. Es verbleibt nur die Deckung über einen höheren Kreiszuschuss bzw. durch Eigenmittel und Spenden.

 

Die Beratungsfälle haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

 

2019: 550 Fälle                      2020: 547 Fälle                      2021: 558 Fälle.

 

Der Jahresbericht 2021 kann im Sozialamt eingesehen werden. Darin sind weitere Angaben zu den Beratungsfällen sowie zur Beratungssituation enthalten.

 

Beratungen finden in Cloppenburg sowie in Friesoythe und Löningen statt.

 

Bei Bedarf werden auch Hausbesuche durchgeführt.

 

 

c)

Vom Caritas-Sozialwerk wird für die Jahre 2023 bis 2025 jeweils ein Zuschuss in Höhe von 45.000 Euro beantragt (Anlage C, Seite 1 – 3).

 

Bislang wurde ebenfalls ein Zuschuss in Höhe von 45.000 Euro jährlich gewährt.

 

Die Beratungen finden an den Standorten Friesoythe, Garrel, Cloppenburg und Löningen statt.

 

Die Beratungsfälle haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

 

2019:  444 Fälle                     2020:  463 Fälle         2021  497 Fälle    

Aus dem im Sozialamt vorliegenden Jahresbericht 2021 sind die Beratungsfälle sowie weitere Angaben zu entnehmen.

 

Der Wirtschaftsplan weist eine Steigerung der Ausgaben von rd. 118.000 € in 2023 auf bis zu 128.000 € in 2025 aus. Die Kalkulation geht von einer entsprechenden Steigerung der Einnahmen aus der Insolvenzberatung aus. Wie bei den anderen Schuldnerberatungsstellen tragen die Fallpauschalen des Landes für die InsO-Beratung („Verbraucherinsolvenz“) erheblich zu den Einnahmen bei. Diese Einnahmen sind aber nicht fest kalkulierbar.

 

Des Weiteren ist auf der Einnahmeseite zu beachten, dass das CSW im Gegensatz zur Diakonie und AWO keine Mittel des Sparkassen- und Giroverbandes erhält.

 

 

d)

Vom Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Cloppenburg e.V. wird für die Jahre 2023 bis 2025 jeweils ein Zuschuss in Höhe von 45.000 Euro beantragt (Anlage D, Seite 1 – 3).

 

Bislang wurde ein Zuschuss in Höhe von 41.000 Euro jährlich gewährt.

 

Das DRK begründet seinen Antrag damit, dass die Soziale Schuldnerberatung und die Insolvenzberatung in den vergangenen Jahren im immer stärkeren Maße angenommen werden. Dazu trage insbesondere auch die gleichzeitig angebotene Flüchtlings- und Migrationsberatung bei.

 

Die Beratungsfälle haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

2019: 397 Fälle                      2020:  369 Fälle                      2021: 458 Fälle    

Die Kostensituation (Personal- und Sachkosten) ist mit der der anderen Beratungsstellen vergleichbar.

 

Auf der Einnahmeseite ist zu beachten, dass auch das DRK (wie das CSW) im Gegensatz zur Diakonie und AWO keine Mittel des Sparkassen- und Giroverbandes erhält. Dies wird durch hohe Eigenmittel ausgeglichen. Die zu erwartenden steigenden Steigerungen der Personalkosten sollen durch Eigenmittel aufgefangen werden.

 

 

Bewertung der Kreisverwaltung:

Zusammenfassend ist festzustellen, dass das bisherige System der Schuldnerberatung durch die Wohlfahrtsverbände, die eine Pflichtaufgabe des Landkreises übernehmen, und die Finanzierung durch einen pauschalen Zuschuss, sich aus Sicht der Kreisverwaltung auch in den vergangenen drei Jahren überaus bewährt hat und eine Fortsetzung befürwortet wird.

 

Alle Beratungsstellen sind nach wie vor ausgelastet. Die Wartezeiten bei den Beratungsstellen betragen in der Regel allenfalls 1 bis 2 Wochen. Es sei zu dem kein Problem, in Eilfällen kurzfristig eine Beratung anzubieten, so die Beratungsstellen.

 

Es ist den Beratungsstellen nicht möglich, die Beratungsanfragen (also den Kreis der Klienten) zu beeinflussen. Jeder Schuldner der vorspricht wird beraten, gleichgültig ob es ein InsO-Fall mit der Möglichkeit der Landesabrechnung werden könnte oder nicht.

 

Die Schuldnerberatungsstellen beantragen teils gleichbleibende Zuschussbeträge, teil moderate Anhebungen.

Die von AWO, Diakonie, Caritas sowie DRK vorgelegten Finanzpläne sind nachvollziehbar.

 

Die beantragten Zuschüsse sind angemessen und gerechtfertigt.

 

Bezogen auf die einzelnen Anträge ist zu entscheiden, ob

a)   die Schuldnerberatung im Landkreis Cloppenburg weiterhin durch pauschale Zuschüsse an die Wohlfahrtsverbände finanziert werden soll,

b)   Zuschüsse in der jeweils beantragten Höhe als Festbetrag und

c)   die Zuschüsse für die Dauer von jeweils 3 Jahren gewährt werden sollen.

 


Finanzierung:

Die Mittel sind eingeplant.


Anlagenverzeichnis:

Anlagenverzeichnis:

1. Antrag AOW

2. Antrag Diakonie

3. Antrag CSW

4. Antrag DRK