Betreff
Neuer Vertrag mit dem Betreuungsverein Cloppenburg e.V. ab dem 01.01.2012 und Antrag des Betreuungsvereins Cloppenburg e.V. auf Gewährung eines jährlichen Zuschusses für die Jahre 2012 bis 2014
Vorlage
V-SOZ/11/021
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Betreuungsverein Cloppenburg beantragt beim Landkreis Cloppenburg einen jährlichen Zuschuss für die Durchführung der Querschnittsarbeit in Höhe von 20.000 Euro für die Jahre 2012 bis 2014. Zudem sollte der mit Schreiben vom 07.07.2011 gekündigte Vertrag mit dem Landkreis Cloppenburg überarbeitet werden.

 

Als zuständige Betreuungsbehörde hat der Landkreis Cloppenburg den Betreuungsverein am 01.04.1994 vertraglich anerkannt. Damit verbunden war die Verpflichtung zur Übernahme von gesetzlichen Betreuungsaufgaben, aber auch die Übertragung von sogenannten Querschnittsaufgaben. Diese beinhalten insbesondere

-          die Gewinnung, Fortbildung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer

-          die Bereitstellung, Beaufsichtigung und Weiterbildung von hauptamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in ausreichender Zahl

-          die Information über Alternativen zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung

-          die Ermöglichung des Erfahrungsaustausches zwischen den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

 

Die hauptamtliche Durchführung von gesetzlichen Betreuungen wird mit der Justizkasse nach festgelegten Sätzen abgerechnet. Eine Refinanzierung der Querschnittsaufgaben aus diesen Mitteln ist jedoch nicht vorgesehen. Die Betreuungsvereine werden vom Land hierfür gemäß einer speziellen Förderrichtlinie unterstützt. Da es sich um eine eigene Aufgabe des Landkreises handelt, hat der Landkreis Cloppenburg eine Beteiligung in gleicher Höhe vertraglich zugesichert sowie darüber hinaus, falls erforderlich, die Vorfinanzierung des Eigenanteils des Betreuungsvereins zugesagt, einschließlich der Übernahme der nicht durch Leistungen Dritter gedeckten Kosten.

 

Es handelte sich um eine umfangreiche finanzielle Absicherung, die damit zusammenhängt, dass der Betreuungsverein die einzige Einrichtung auf Landkreisebene ist, die mit der Durchführung von Querschnittsaufgaben betraut ist und selbständig als kleine Einheit praktisch nur hier vor Ort agiert. Er ist nicht Teil eines großen überregionalen Verbandes, der bei Bedarf die Möglichkeit hat, Unterstützung zu gewähren.

 

Die Finanzierung seitens des Landes erfolgte zunächst nur mit einem Festbetrag, der nach der jeweiligen Haushaltslage bemessen war. Ab 2002 hat das Land seine Zuschuss- modalitäten geändert und die bis dahin praktizierte reine Festbetragsfinanzierung in eine kombinierte Zuschussregelung umgewandelt. Seither wurde zu einem Grundbetrag zusätzlich eine Fallpauschale von zunächst 500 Euro für die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer ausgeschüttet. Ab 2010 hat das Land Niedersachsen die Grundförderung auf 12.000 Euro abgesenkt. Als Ausgleich sind bis zu 800 Euro als Prämie entsprechend den zur Verfügung stehenden Haushaltmitteln für jede ins Ehrenamt vermittelte Betreuung vorgesehen. 

 

Der Landkreis beteiligte sich zunächst mit einem Festbetrag in der Höhe der Landesförderung an der Finanzierung. Seit Veränderung der Vergabemodalitäten des Landes im Jahre 2002 bemisst sich der Kreiszuschuss an der Höhe des vom Land ausgekehrten Grundbetrags von zunächst 16.000 Euro. Nach der weiteren Absenkung dieses Anteils durch das Land wurde mit Beschluss des Fachausschusses vom 21.12.2010 entschieden, den Zuschuss des Landkreises entsprechend weiter auf 12.000 Euro zu kürzen, zumal bekannt war, dass der Betreuungsverein im Laufe seines Bestehens Rücklagen aus der Betreuungsarbeit in Höhe von ca. 180.000 Euro gebildet hatte.

 

Die folgende Tabelle stellt die Zuschussentwicklung des Betreuungsvereins dar:

 

 

Land

Kreis

Jahr

Zuschüsse

Fallpauschale

Zuschüsse

1993

 

 

 

1994

15.849,99

 

15.849,99

1995

15.849,99

 

15.849,99

1996

15.849,99

 

15.849,99

1997

15.849,99

 

15.849,99

1998

15.765,66

 

15.765,66

1999

13.653,75

 

13.653,75

2000

12.433,81

 

12.433,81

2001

12.782,25

 

12.782,25

2002

16.000,00

  7.000,00

16.000,00

2003

16.000,00

  2.265,00

16.000,00

2004

16.000,00

  3.738,32

16.000,00

2005

16.000,00

  4.672,90

16.000,00

2006

16.000,00

  8.000,00

16.000,00

2007

16.000,00

  4.000,00

16.000,00

2008

16.000,00

  5.500,00

16.000,00

2009

16.000,00

  5.000,00

16.000,00

2010

12.000.00

21.600,00

12.000,00

2011

12.000,00

  8.971,23

12.000,00

 

Mit Schreiben vom 25.05. 2011 kündigte der Betreuungsverein den Vertrag mit dem Landkreis vom 21./28.04.1994 zum 31.12.2011. Begründet wurde die Kündigung mit den geänderten gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. In Absprache mit der Kreisverwaltung legte er einen Vorschlag für die Neufassung des Vertrages vor, die mittlerweile mit dem Landkreis einvernehmlich abgestimmt ist (s. Anl.2). Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf die Zuschussregelungen. Im übrigen wurde der Vertrag übersichtlicher gestaltet und auf die wesentlichen Dinge beschränkt. Insbesondere wurde der Fokus auf die Regelung der Querschnittsaufgaben gelegt.

 

In mehreren Gesprächen legte der Betreuungsverein dar, dass der beim Landkreis beantragte Zuschuss für die Querschnittsarbeit  - trotz der über die Jahre erwirtschafteten Rücklagen -  erforderlich ist, um den Verein ausreichend wirtschaftlich abzusichern und funktionsfähig zu erhalten. Die Begründung ergibt sich aus folgenden Aspekten:

 

1. Es handelt sich im wesentlichen um in der Vergangenheit erwirtschaftete Rücklagen aus der Betreuungsarbeit, die wegen geänderter Rahmenbedingungen so nicht mehr zu erwarten sind (z. B. Änderung der Vergütung aus der Justizkasse seit 2005, Zuschüsse aus ABM Maßnahmen). Jetzt seien aus diesem Bereich keine Überschüsse mehr in Aussicht.

 

2. Auch aus den Änderungen der Landesförderung für die Querschnittsaufgaben haben sich Unwägbarkeiten ergeben. Die Fallpauschalen sind gedeckelt und daher der Höhe nach nicht kalkulierbar. Zudem sind sie der Menge nach seitens des Betreuungsvereines nicht beliebig steigerbar.

 

Hintergrund der Zuschussänderungen des Landes ist, dass bereits jetzt allgemein eine erhebliche Zunahme der gesetzlichen Betreuungen zu verzeichnen ist und das Land aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren mit einer gravierenden weiteren Erhöhung der Zahlen rechnet. Daher hofft man mit der Änderung der Zuschussregelungen einen Anreiz zu schaffen, möglichst viele ehrenamtliche Betreuer zu finden.

 

Diese Regelung funktioniert möglicherweise, wenn das unzureichende Bewerberpotential den limitierenden Faktor für die Bestellung von ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen darstellt, aber nicht, wenn genügend Interessenten zur Verfügung stehen. Es ist Aufgabe des Betreuungsgerichts, einen geeigneten Betreuer zu bestellen. Wenn genügend ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen zur Verfügung stehen, kann die  Zahl der ehrenamtlichen Betreuer nicht beliebig weiter gesteigert werden. Letzteres ist im Landkreis Cloppenburg nach den Erfahrungen der letzten Jahre zur Zeit der Fall, sodass die Fallzahl direkt von der Beschlusslage des Betreuungsgerichtes abhängig ist. Nach den Erfahrungswerten der letzten Jahre schwanken die in das Ehrenamt vermittelten Betreuungen seit dem Jahr 2000 zwischen 12 und 40 Fällen.

 

Da der Landkreis seinen Zuschuss gesenkt hat, zeichnet sich immer deutlicher ab, dass Defizite in der Querschnittsarbeit erwirtschaftet wurden, die der Verein in den letzten Jahren aus seinen Rücklagen ausgeglichen hat (s. Anl.3).

 

3. Der Verein nimmt gleichzeitig die Aufgaben der Integrationsstelle wahr. Er beschäftigt 4 hauptamtliche Vereinsbetreuer und zusätzliche Honorarkräfte. Daher benötigt er Rückstellungen für Gehälter über mehrere Monate, aber auch für seine sonstigen Aufwendungen, wie z.B. Mietrückstellungen oder Anschaffungen.

 

Zu beraten ist, ob

 

·               mit dem Betreuungsverein der neue Vertrag in der vorliegenden Form ab dem 01.01.2012 abgeschlossen werden soll

·                    der Betreuungsverein für das Haushaltsjahr 2012 eine Festbetragsbezuschussung in Höhe von 20.000 € erhalten soll

·                    der Festbetragszuschuss zunächst nur für das Haushaltsjahr 2012 oder entsprechend dem Antrag des Betreuungsvereins bereits für die Haushaltsjahre 2012 – 2014 bewilligt werden soll

 


Finanzierung:

 

In der Haushaltsplanung 2012 ist der von dem Betreuungsverein beantragte Festbetragszuschuss von 20.000 € vorsorglich bereits berücksichtigt worden.

 

Produkt:

P1.343 000 Betreuungsleistungen

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Antrag Betreuungsverein vom 15.11.2011

Anlage 2: Neufassung Vertrag mit dem Betreuungsverein

Anlage 3: Finanzierung Querschnittsarbeit 2009 - 2012