Sachverhalt:
Der Kreistag hat mit
Beschluss vom 12. Juli 2022 festgestellt, dass die Mitgliedschaft der
Kreistagsabgeordneten Frau Lisa Olliges vor Ablauf der Wahlperiode wegen des
Wegzuges aus dem Wahlgebiet und dem damit verbundenen Verlust ihrer Wählbarkeit
mit sofortiger Wirkung erloschen ist.
Gemäß § 44 Niedersächsischen
Kommunalwahlgesetz (NKWG) geht der Sitz nach Maßgabe des § 38 Abs. 2 oder 3
NKWG (hier: § 38 Abs. 2 NKWG – Personenwahl) auf die nächste Ersatzperson des
Wahlvorschlages über.
Nach der Niederschrift über
die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung des endgültigen
Wahlergebnisses vom 16. September 2021 ist nächste Ersatzperson für den
Wahlvorschlag der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN mit 523 Stimmen
Herr
Ulf Dunkel
Kaufmann
Bergkamm 2
49624 Löningen
Die Feststellung, dass der
Sitz im Kreistag auf Herrn Dunkel übergegangen ist, hat gemäß § 44 NKWG
der Kreiswahlleiter ohne Wahlausschuss getroffen, da Zweifel über die zu
treffende Entscheidung nicht bestanden haben.
Nach § 44 Abs. 6 NKWG in
Verbindung mit § 77 Abs. 1 NKWO ist Herr Dunkel als Ersatzperson mit Schreiben
vom 31.05.2022 entsprechend benachrichtigt worden. Herr Dunkel hat mit
Schreiben vom 08.06.2022 erklärt, dass er das Mandat als Kreistagsabgeordneter
annimmt. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung ist für den 04.07.2022
vorgesehen.
In der Kreistagssitzung nimmt
der Landrat die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung des neuen Abgeordneten vor
(Unterschrift der vorbereiteten Niederschrift; Aushändigung des Merkblattes).
Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.