Betreff
Abfallbilanz 2021
Vorlage
V-PLA/22/345
Art
Sitzungsvorlage
Sachverhalt:
Nach § 4 des
Niedersächsischen Abfallgesetzes müssen die entsorgungspflichtigen
Körperschaften für jedes Kalenderjahr eine Abfallbilanz erstellen.
Die Bilanz gibt
Auskunft über Art, Herkunft und Menge der Abfälle sowie über deren Verwertung
und sonstige Entsorgung. Die Bilanz ist öffentlich bekannt zu machen und der
obersten Abfallbehörde sowie der Landesstatistikbehörde vorzulegen.
Anlagenverzeichnis:
Abfallbilanz 2021