Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung, Umwelt und
Klimaschutz empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt, die
vorhandene Sireneninfrastruktur zu modernisieren und gegenwärtig auf 57 Sirenen
zu erweitern, sofern eine Kostenbeteiligung durch die Gemeinden erfolgt. Des
Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, alle verfügbaren Fördermittel zu
beantragen und im Anschluss die Verteilung der verbleibenden Kosten zwischen
Landkreis und Gemeinden auf Grundlage des Finanzierungsvorschlages mit den
Gemeinden abschließend zu verhandeln. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und
Klimaschutz ist über das Ergebnis der Kostenverhandlungen mit den Gemeinden und
über eventuell bewilligte Fördermittel zu unterrichten. Die Einstellung der
erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt in Abhängigkeit des durch eine
eventuelle Förderung vorgegebenen Umsetzungszeitraums.
Sachverhalt:
Die Warnung der Bevölkerung
bei Katastrophen und Schadensereignissen setzt sich zusammen aus dem
sogenannten Weckeffekt, der die Menschen auf eine Gefahrenlage aufmerksam
machen soll, und konkreten Warninformationen zur Gefahrenlage mit
entsprechenden Handlungsempfehlungen. Daher wird für die Warnung der
Bevölkerung ein Warnmittelmix verwendet, der aus Sirenen und anderen Warnmedien
wie Warn-Apps (beispielsweise unsere BIWAPP oder CLP!), Radio, Fernsehen oder
Onlineplattformen der Printmedien besteht.
lm Landkreis
Cloppenburg sind insgesamt 30 gemeindliche E57 Sirenen vorhanden, die entweder
zur Alarmierung der Feuerwehren oder
zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall
genutzt werden. Die Sirenen werden ausschließlich von der Großleitstelle
Oldenburger Land (GOL) auf Anforderung ausgelöst. Dabei nutzt die
Großleitstelle noch die veraltete analoge Technik POGSAC, die nach derzeitigem
Kenntnisstand nur noch zeitlich begrenzt genutzt werden kann.
Es ist daher
erforderlich, die Sirenenstandorte auf eine zusätzliche digitale Technik
umzurüsten. Hierfür eignen sich TETRA BOS Sirenen mit zusätzlichen POGSAC
Empfängern. Diese Technik arbeitet zusätzlich mit einem Akkusystem, so dass die
Sirenen auch bei einem Stromausfall über das Behördennetz ausgelöst werden
können. Des Weiteren bietet diese Technik die Möglichkeit, neben Sirenentönen
auch Sprache wiederzugeben, so dass über die Sirene konkrete
Bevölkerungswarnungen herausgegeben werden können. Dies wäre auch dann möglich,
wenn Fernseher oder Radios wegen eines Stromausfalls nicht verfügbar wären.
Weiterhin können diese Sirenen im Bedarfsfall nicht nur durch die örtlichen
Behörden, sondern auch durch die GOL oder das Bundesamt für Katastrophenschutz
ausgelöst werden.
Aufgrund der
Ereignisse im Ahrtal sowie in der Ukraine beabsichtigen sowohl der Bund als
auch das Land, die Sireneninfrastruktur über Förderprogramme zu ertüchtigen und
auszubauen. Der Landkreis hat in diesem Zusammenhang gemeinsam mit den Städten
und Gemeinden sowie den örtlichen Feuerwehren den Bedarf im Kreisgebiet
erörtert. Im Ergebnis hat sich neben den bestehenden Standorten ein
zusätzlicher Bedarf von weiteren 27 Sirenen ergeben, so dass für das
Kreisgebiet gegenwärtig von 57 Standorten aus-zugehen ist.
Der Vergleich mit anderen Landkreisen ergibt
folgendes Bild:
Landkreis Cloppenburg Landkreis Wesermarsch Landkreis
Verden
172.632
Einwohner 88.524 Einwohner 137.574 Einwohner
1.418,45 km² 822,01 km² 787,97 km²
13 Städte/Gemeinden 9
Städte/Gemeinden 8 Städte/Gemeinden
30 Sirenen 82 Sirenen 198 Sirenen
Landkreis Oldenburg Landkreis Vechta
131.467
Einwohner 143.698 Einwohner
1.064,84 km² 814,22 km²
15
Städte/Gemeinden 10 Städte/Gemeinden
78 Sirenen Aufbau 20 Sirenen in 2022
Weitere
Sirenen in den Folgejahren
Eine in 2021 durchgeführte Preisabfrage
führte zu folgendem Ergebnis:
Neue Sirene am Gebäude
Lieferung und
Montage einer Sirenenanlage 10.000,00
EUR
Neue Sirene am Mast
Lieferung und
Montage einer Sirenenanlage 11.500,00
EUR
Mastkosten 5.000,00
EUR
Sirenenempfänger für POGSAC 1.000,00
EUR
Anzeige/Alarmierungstableau 5.800,00
EUR (einmalig)
Die Verwaltung
empfiehlt, nach Rücksprache mit dem Kreisfunkmeister, den
Gemeinde-/Ortsbrandmeistern und anderem Fachpersonal, die Ersatzbeschaffung für
die vorhandenen Sirenen und die flächendeckende Sirenenalarmierung auf 57
Sirenen auszubauen, da die Sirene ein wichtiges Alarmierungs- und Warnmittel
(und Redundanz) zu den anderen Mitteln bleibt.
Für die Erneuerung
und Erweiterung der Sireneninfrastruktur ist von folgenden Kosten auszugehen
(inkl. Sirenen, Empfänger, Masten etc.):
Alarmierungstableau 5.800,00 EUR
57x Sirene 484.500,00
EUR
57x
Errichtungskosten 96.000,00 EUR
6x Mastkosten (1x
vorhanden) 30.000,00 EUR
57x
Steuergeräte/Einrichtung 48.450,00 EUR
Gesamtkosten: 664.750,00
EUR
Es besteht somit die
Möglichkeit, die Sirenen der Feuerwehr über Fördermittel des
Katastrophenschutzes zu erneuern und sowohl für die Feuerwehr als auch für den
Katastrophenschutz zu nutzen. Der Landkreis hat bereits im Jahr 2021 und 2022
einen entsprechenden Förderantrag für die Bundesmittel gestellt. Dieser ist für
das Jahr 2021 negativ beschieden worden. Das Antragsverfahren 2022 ist noch nicht
abgeschlossen. Weitere Förderanträge für Landesmittel werden gestellt, sobald
diese verfügbar sind.
Die
Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Gemeinden wurden in der
Besprechung am 09.05.2022 hierüber informiert. Hinsichtlich der Modernisierung
und Erweiterung bestand Einigkeit. Die Kostenverteilung soll noch abschließend
beschlossen wer-den.
Für die Finanzierung
wird vorgeschlagen, eventuelle Fördermittel nach Anzahl der 57 Sirenen zu
verteilen. Die verbleibende Differenz wir dann zu 50 % durch den Landkreis
(Katastrophenschutz) und zu 50 % durch die jeweilige Gemeinde (Feuerschutz)
getragen. Der Landkreis übernimmt zentral die Vergabe und anschließende
Realisation.