Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Der Gemeinde Saterland wird ein Zuschuss aus
Wirtschaftsförderungsmitteln für den Ausbau / die Erschließung des
Gewerbegebietes B-Plan Nr. 29 Ramsloh in
Höhe von 25 %, max. 70.984,56 Euro,
gewährt.
Sachverhalt:
Die Gemeinde
Saterland hat mit Schreiben vom 17.01.2022 sowie ergänzenden Unterlagen vom
02.02.2022 und 16.05.2022 beantragt, Wirtschaftsförderungsmittel für die
Erschließung des Gewerbegebietes im B-Plan Nr. 29 in Ramsloh zur Verfügung zu
stellen.
In der Gemeinde
Saterland stehen derzeit keine freien Gewerbeflächen im Bereich Ramsloh mehr
zur Verfügung. Vor dem Hintergrund, dass ein ortsansässiges Unternehmen seinen
Standort verlagern möchte, besteht Handlungsbedarf. Ein anderes Unternehmen hat
bereits konkretes Interesse an der Übernahme der bisherigen Betriebsstätte des
Metallbauunternehmens angemeldet.
Das geplante
Gewerbegebiet mit einer Größe von rund 2,45 ha befindet sich nördlich des
Mühlendamms.
Es gibt ein
ansiedlungswilliges Unternehmen aus dem Bereich Metallbau, das die Gesamtfläche
in Anspruch nehmen möchte. Es handelt sich um eine Betriebsverlagerung, bei der
voraussichtlich 10 neue Arbeitsplätze entstehen.
Die Erschließung des
Gewerbegebietes soll über die Straße „Am Ostermoor“ anstatt über die bestehende
„Ostermoorstraße“ erfolgen, da diese als kommunale Entlastungsstraße gebaut
wurde. Daher muss die Straße „Am Brachvogeldamm“ ausgebaut werden. Der östliche
Teil des Mühlendamms soll auf Dauer für diesen Verkehr gesperrt werden.
Insgesamt weist der B-Plan 29 Flächen von rund 21 ha auf.
Der B-Plan Nr. 29
reicht im Norden bis an die „Elisabethfehner Straße“. Es ist beabsichtigt, dass
im nördlichen Teil des Gewerbegebietes
weiteres Gewerbe entstehen kann. Eigentümer der Flächen sind dort
derzeit Privatpersonen aber auch bereits ansässige Unternehmen.
Im Einzelnen sind
folgende Maßnahmen geplant:
• Erschließungsstraße inkl. Rinne:
Länge 258 m in Asphaltbauweise mit einer Fahr-bahnbreite von insgesamt 6,50 m
einschl. Gosse, ausgehend von der Kreisstraße K 318 „Am Ostermoor“. Kosten netto: 204.295,34 €
• Regenwasserkanalisation: Kosten
netto: 33.430,00 €
• Begrünung: Kosten netto: 878,22 €
Summe: 238.603,56 €
zzgl. MwSt: 45.334,68 €. Gesamtsumme: 283.938,24 €
Die Kosten der
Erschließungsmaßnahme belaufen sich auf insgesamt 283.938,24 Euro. Der darauf
entfallende Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln des Landkreises beträgt
70.984,56 € (= 25 %).
Finanzierung:
I1.50072.525