Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 28.11.2009 hat die Unabhängige Bürgerfraktion im Kreistag des Landkreises Cloppenburg (UBF) beantragt, dass der Jugendhilfeausschuss dem Kreistag folgende Beschlussempfehlung vorschlägt:
„Der Kreistag unterstützt die Forderungen der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege. Die als Anlage beigefügte Resolution des Kreistages soll der niedersächsischen Landesregierung zugeleitet werden.“
Näheres hierzu bitte ich der Anlage zu entnehmen.
Derzeit liegen die
Mindestanforderungen für das Personal in Kindertagesstätten bei zwei Fachkräften
(§ 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder – KiTaG-) und die
Gruppengröße bei höchstens 15 Kinder in Krippen und höchstens 25 Kinder in
Kindergärten
(§ 2 der Verordnung über Mindestanforderungen an Kindertagesstätten
-1.DVO-KiTaG-).
Somit ergibt sich nach der jetzigen gesetzlichen Regelung folgende Fachkraft-Kind-Relation und Gruppengröße:
Krippe 1: 7,5 15 Kinder
Kindergarten 1.12,5 25 Kinder
Weiterhin stehen den Kindern z.Z. im Krippenbereich mindestens 3 qm und den Kindern im Kindergartenbereich mindestens 2 qm zu (§ 1 der 1.DVO-KiTaG).
Anlagenverzeichnis:
Antrag der UBF vom 28.11.2009 zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.01.2010