Betreff
Antrag der Stadt Friesoythe auf Gewährung einer Zuwendung für den Anbau einer Krippengruppe an den St. Christophorus Kindergarten
Vorlage
V-JHA/22/211
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Stadt Friesoythe wird für den Anbau einer Krippengruppe an den Kindergarten St. Christophorus in Friesoythe ein Zuschuss in Höhe von 109.987,96 EUR gewährt.


Sachverhalt:

Die Stadt Friesoythe hat am 08.09.2021 einen Zuschussantrag für den Anbau einer Krippengruppe an den St. Christophorus Kindergarten in Friesoythe gestellt. 

Der Baubeginn soll in Kürze erfolgen, die Fertigstellung ist bis Juli 2022 geplant. Die Trägerschaft für den Kindergarten liegt bei der kath. Kirchengemeinde St. Marien Friesoythe.

Bei der Nds. Landesschulbehörde wurde für die Krippengruppe ein Antrag auf Fördermittel in Höhe von 180.000,00 EUR (15 Plätze á 12.000,00 EUR) gestellt. Hierbei wurden voraussichtliche Gesamtausgaben von 424.417,68 EUR angegeben. Die Bewilligung nach der RAT-Richtlinie erfolgte am 06.05.2021 in Verbindung mit dem Änderungsbescheid vom 15.12.2021.

Die Gesamtkosten für den Bau der Krippengruppe wurden vom Architekten nach der DIN 276-Berechnung mit 424.417,68 EUR angegeben, hierin enthalten sind 43.435,00 EUR für die Einrichtungskosten. Der zuschussfähige Höchstbetrag des Landkreises Cloppenburg nach dem BKI-Mittelwert incl. Regionalfaktor beträgt für die Baukosten 501.973,53 EUR zuzüglich max. 40.000,00 EUR für die Ausstattung, zusammen 541.973,53 EUR. Somit können die veranschlagten Kosten in voller Höhe berücksichtigt werden.

Berechnung der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss als maximale Förderung:

Gesamtkosten (Baukosten und Einrichtungskosten)                                                           424.417,68 EUR

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                                                                   180.000,00 EUR

Verbleiben                                                                                                                                           244.417,68 EUR

Abzüglich Anteil BMO (10 % von 424.417,68 EUR)                                                                24.441,77 EUR

Verbleiben                                                                                                                                           219.975,91 EUR

Anteil LK CLP (50%)                                                                                                                          109.987,96 EUR


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2022

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen                                                                       1.000.000,00 EUR