Betreff
Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten – Angebot an „schulmüde“ Jugendliche
Vorlage
V-JHA/22/209
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgendes zu beschließen:

Der Landkreis Cloppenburg fördert für schulmüde bzw. schulverweigernde junge Menschen in dem Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.03.2025 im Haus Don Bosco gGmbH, Cloppenburg, vier und im Sozialen Briefkasten, Friesoythe, drei Plätze zur alternativen Erfüllung der Schulpflicht mit 1.000,00 EUR pro Platz pro Monat. Die Kosten werden einzelfallbezogen abgerechnet und entsprechend der Belegung ausgezahlt. Die Aufnahme erfolgt immer in Abstimmung mit der abgebenden Schule und im Einvernehmen mit dem Jugendamt des Landkreises Cloppenburg.

 

 


Sachverhalt:

In Jugendwerkstätten werden junge Menschen, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und beschäftigungslos sind, durch betriebsnahe Qualifizierung an eine Ausbildung oder Beschäftigung herangeführt. Soweit ein junger Mensch im direkten Anschluss an die Teilnahme an einer Maßnahme in einer Jugendwerkstatt eine betriebliche Ausbildung beginnt, kann die Begleitung bei anhaltendem sozialpädagogischem Förderbedarf fortgesetzt werden.

In Einzelfällen können Schülerinnen und Schüler mit fehlender Lernmotivation gemäß § 69 NSchG in Jugendwerkstätten durch die Nutzung alternativer, außerschulischer Lernorte sozial, schulisch und beruflich wiedereingegliedert werden.

 

Der Schwerpunkt der Jugendwerkstätten liegt auf jungen Menschen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben. Die bisher gültige Förderrichtlinie sah „zusätzliche Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler gemäß § 69 Abs. 4 NSchG aus dem berufsbildenden Bereich“ vor. Diese ausdrückliche Förderung ist in der ab 01.07.2022 gültigen Richtlinie nicht mehr vorgesehen.

Das Nds. Sozialministerium begründet diese Anpassung wie folgt:

 „In den Vorgesprächen mit den Verbänden und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit zeichnete sich ein erhöhter Unterstützungsbedarf bei schulmüden bzw. schulverweigernden jungen Menschen hin. Aus diesem Grund soll in einem festgelegten Umfang die Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, soweit alle anderen Fördervoraussetzungen (insb. der Jugendhilfebedarf) gegeben sind. Die Sonderförderung  von Schülerinnen und Schülern aus dem Berufsbildenden Bereich entfällt künftig (Nr. 2.1.3 der aktuellen Richtlinie, „SiJu“), da künftig jede Jugendwerkstatt Schülerinnen und Schüler als reguläre Teilnehmende aufnehmen kann. Künftig können bis zu 6 Plätze mit Schülerinnen und Schülern ab 14 Jahren belegt sein. Damit wird ein präventiver Ansatz verfolgt und ein Beitrag zu Vermeidung sozialer Ausgrenzung geleistet.“

 

Von den 4 Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg werden derzeit über das sog. SiJu Projekt (Schulpflichterfüllung im berufsbildenden Bereich) im Haus Don Bosco vier und im Sozialen Briefkasten Friesoythe drei Plätze für schulmüde bzw. schulverweigernde Schülerinnen und Schüler gefördert.

 

Mit Schreiben vom 03.02.2022 beantragen das Haus Don Bosco gGmbH, Cloppenburg, und der Sozialdienst Kath. Männer Friesoythe e. V. das bewährte Angebot auf Basis des SiJu weiterzuführen und vier Plätze für das Haus Don Bosco gGmbH und drei Plätze für den Sozialen Briefkasten Friesoythe ab dem 01.07.2022 weiterhin zu finanzieren. Die Kosten für einen Teilnehmer/innenplatz belaufen sich auf 1.000,00 EUR pro Platz pro Monat. Die Kosten sollen einzelfallbezogen abgerechnet und entsprechend der Belegung ausgezahlt werden. Die Abrechnung erfolgt halbjährlich gegen Vorlage der Teilnehmer/innenliste.

 

Der Antrag wird im Wesentlichen damit begründet, dass die Beendigung des Projektes SiJu seitens auch als neue Chance angesehen werde. Bisher bestünde lediglich die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler aus den berufsbildenden Schulen in das Projekt aufgenommen werden könnten. In der Regel entstünden die genannten Problematiken bereits in den weiterführenden Schulen (Ober-, Haupt-, Real-, Förderschulen etc.), da entsprechende Schülerinnen und Schüler sich häufig hier schon dem Schulbesuch entzögen.  Nach § 69 Abs. 3 NSchG können auch Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich I ihre Schulpflicht in einer außerschulischen Einrichtung erfüllen. Je früher das Angebot ansetze, desto höher sei aus Sicht der Erfahrungsschätze beider Standorte die Chance, dass die Schülerinnen und Schüler schulisch wiedereingegliedert werden können.

Somit könnten Schulversäumnisse langfristig vermieden und Kindeswohlgefährdungen präventiver abgewendet werden. Ziel solle immer die Rückführung in das Regelschulsystem und/oder die Vorbereitung auf den Übergang Schule/Beruf sein. Daher sollten in dem neuen Angebot beide Eventualitäten vorhanden sein. Einerseits sollte es möglich sein, dass Schüle-rinnen und Schüler aus den weiterführenden Schulen (Ober-, Haupt-, Real-, Förderschulen etc.) aufgenommen werden können und andererseits sollte es aber auch weiterhin möglich sein, wie im vorherigen Projekt SiJu, dass Schülerinnen und Schüler aus dem berufsbildenden Bereich ihre Schulpflicht erfüllen können.

 

Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler wird durch ein Gremium vorgenommen. Es erfolgt die Aufnahme immer in Abstimmung mit der abgebenden Schule und im Einvernehmen mit dem Jugendamt des Landkreises Cloppenburg.

 

Durch die Vertreter der Antragsteller wurde in einem Vorgespräch deutlich gemacht, dass die Bedarfe der jungen Menschen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben und derer, die wegen der alternativen Schulpflichterfüllung eine Jugendwerkstatt besuchten, sehr unterschiedlich seien. Eine Förderung erfolge daher in getrennten Einheiten. 

 

Die Streichung des Programms SiJu durch das Land Niedersachsen wird insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und dem damit einhergehend wachsenden Problem einer Schulmüdigkeit kritisch gesehen. Die Erhöhung der Anzahl der schulpflichtigen Teilnehmer in der neuen Richtlinie ist grundsätzlich zu begrüßen, um zumindest theoretisch die wegfallenden SiJu-Teilnehmer aufzufangen. Die Jugendwerkstätten erreichen in aller Regel eine Vollbesetzung, so dass die Regelung in der Praxis keine Lösung darstellen dürfte.

 

 

So ist es in den letzten Jahren immer häufiger vorgekommen, dass an beiden Standorten mögliche Teilnehmer/innen abgewiesen werden mussten, weil die angebotenen Plätze voll belegt waren.

 

Die Maßnahme sollte zeitlich an die die Förderung der Jugendwerkstätten angepasst werden und den Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.03.2025 umfassen.

 

 


Finanzierung:

Für das Haushaltsjahr 2022 wurden keine Mittel eingeplant, Die Finanzierung soll aus dem Teilhaushalt des Jugendamtes erfolgen. Für die Folgejahre werden entsprechende Fördermittel eingeplant werden.

Ausgaben für 2022:

max. 6 M. x 1.000,00 EUR x 7 Pl. = 42.000,00 EUR

Gesamtausgaben für den Förderzeitraum 01.07.22 – 31.03.25:

max. 33 M. x 1.000,00 EUR x 7 Pl. = 231.000,00 EUR

Sachkonto: 445800/ PSP-Element/ P1.363100

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag an den Landkreis Cloppenburg SiJu