Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgendes zu
beschließen:
Der Landkreis Cloppenburg fördert für schulmüde bzw.
schulverweigernde junge Menschen in dem Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.03.2025
im Haus Don Bosco gGmbH, Cloppenburg, vier und im Sozialen Briefkasten,
Friesoythe, drei Plätze zur alternativen Erfüllung der Schulpflicht mit
1.000,00 EUR pro Platz pro Monat. Die Kosten werden einzelfallbezogen
abgerechnet und entsprechend der Belegung ausgezahlt. Die Aufnahme erfolgt
immer in Abstimmung mit der abgebenden Schule und im Einvernehmen mit dem
Jugendamt des Landkreises Cloppenburg.
Sachverhalt:
In Jugendwerkstätten werden junge Menschen, die ihre
Schulpflicht erfüllt haben und beschäftigungslos sind, durch betriebsnahe
Qualifizierung an eine Ausbildung oder Beschäftigung herangeführt. Soweit ein
junger Mensch im direkten Anschluss an die Teilnahme an einer Maßnahme in einer
Jugendwerkstatt eine betriebliche Ausbildung beginnt, kann die Begleitung bei
anhaltendem sozialpädagogischem Förderbedarf fortgesetzt werden.
In Einzelfällen können Schülerinnen und Schüler mit fehlender
Lernmotivation gemäß § 69 NSchG in Jugendwerkstätten durch die Nutzung
alternativer, außerschulischer Lernorte sozial, schulisch und beruflich
wiedereingegliedert werden.
Der Schwerpunkt der Jugendwerkstätten liegt auf jungen
Menschen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben. Die bisher gültige
Förderrichtlinie sah „zusätzliche
Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen für Schülerinnen
und Schüler gemäß § 69 Abs. 4 NSchG aus dem berufsbildenden Bereich“ vor.
Diese ausdrückliche Förderung ist in der ab 01.07.2022 gültigen Richtlinie
nicht mehr vorgesehen.
Das Nds. Sozialministerium begründet diese Anpassung wie
folgt:
„In den Vorgesprächen mit den Verbänden und
der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit zeichnete sich ein erhöhter
Unterstützungsbedarf bei schulmüden bzw. schulverweigernden jungen Menschen
hin. Aus diesem Grund soll in einem festgelegten Umfang die Einbeziehung von
Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, soweit alle anderen
Fördervoraussetzungen (insb. der Jugendhilfebedarf) gegeben sind. Die
Sonderförderung von Schülerinnen und
Schülern aus dem Berufsbildenden Bereich entfällt künftig (Nr. 2.1.3 der
aktuellen Richtlinie, „SiJu“), da künftig jede Jugendwerkstatt Schülerinnen und
Schüler als reguläre Teilnehmende aufnehmen kann. Künftig können bis zu 6
Plätze mit Schülerinnen und Schülern ab 14 Jahren belegt sein. Damit wird ein präventiver Ansatz verfolgt und ein Beitrag zu
Vermeidung sozialer Ausgrenzung geleistet.“
Von den 4 Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg werden
derzeit über das sog. SiJu Projekt (Schulpflichterfüllung im berufsbildenden
Bereich) im Haus Don Bosco vier und im Sozialen Briefkasten Friesoythe drei
Plätze für schulmüde bzw. schulverweigernde Schülerinnen und Schüler gefördert.
Mit Schreiben vom 03.02.2022 beantragen das Haus Don Bosco
gGmbH, Cloppenburg, und der Sozialdienst Kath. Männer Friesoythe e. V. das
bewährte Angebot auf Basis des SiJu weiterzuführen und vier Plätze für das Haus
Don Bosco gGmbH und drei Plätze für den Sozialen Briefkasten Friesoythe ab dem
01.07.2022 weiterhin zu finanzieren. Die Kosten für einen Teilnehmer/innenplatz
belaufen sich auf 1.000,00 EUR pro Platz pro Monat. Die Kosten sollen
einzelfallbezogen abgerechnet und entsprechend der Belegung ausgezahlt werden.
Die Abrechnung erfolgt halbjährlich gegen Vorlage der Teilnehmer/innenliste.
Der Antrag wird im Wesentlichen damit begründet, dass die
Beendigung des Projektes SiJu seitens auch als neue Chance angesehen werde.
Bisher bestünde lediglich die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler aus
den berufsbildenden Schulen in das Projekt aufgenommen werden könnten. In der
Regel entstünden die genannten Problematiken bereits in den weiterführenden
Schulen (Ober-, Haupt-, Real-, Förderschulen etc.), da entsprechende
Schülerinnen und Schüler sich häufig hier schon dem Schulbesuch entzögen. Nach § 69 Abs. 3 NSchG können auch
Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich I ihre Schulpflicht in einer
außerschulischen Einrichtung erfüllen. Je früher das Angebot ansetze, desto
höher sei aus Sicht der Erfahrungsschätze beider Standorte die Chance, dass die
Schülerinnen und Schüler schulisch wiedereingegliedert werden können.
Somit könnten Schulversäumnisse langfristig vermieden und
Kindeswohlgefährdungen präventiver abgewendet werden. Ziel solle immer die
Rückführung in das Regelschulsystem und/oder die Vorbereitung auf den Übergang
Schule/Beruf sein. Daher sollten in dem neuen Angebot beide Eventualitäten
vorhanden sein. Einerseits sollte es möglich sein, dass Schüle-rinnen und
Schüler aus den weiterführenden Schulen (Ober-, Haupt-, Real-, Förderschulen
etc.) aufgenommen werden können und andererseits sollte es aber auch weiterhin
möglich sein, wie im vorherigen Projekt SiJu, dass Schülerinnen und Schüler aus
dem berufsbildenden Bereich ihre Schulpflicht erfüllen können.
Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler wird durch ein Gremium
vorgenommen. Es erfolgt die Aufnahme immer in Abstimmung mit der abgebenden
Schule und im Einvernehmen mit dem Jugendamt des Landkreises Cloppenburg.
Durch die Vertreter der Antragsteller wurde in einem
Vorgespräch deutlich gemacht, dass die Bedarfe der jungen Menschen, die ihre
Schulpflicht bereits erfüllt haben und derer, die wegen der alternativen
Schulpflichterfüllung eine Jugendwerkstatt besuchten, sehr unterschiedlich
seien. Eine Förderung erfolge daher in getrennten Einheiten.
Die Streichung des Programms SiJu durch das Land
Niedersachsen wird insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und dem
damit einhergehend wachsenden Problem einer Schulmüdigkeit kritisch gesehen.
Die Erhöhung der Anzahl der schulpflichtigen Teilnehmer in der neuen Richtlinie
ist grundsätzlich zu begrüßen, um zumindest theoretisch die wegfallenden
SiJu-Teilnehmer aufzufangen. Die Jugendwerkstätten erreichen in aller Regel
eine Vollbesetzung, so dass die Regelung in der Praxis keine Lösung darstellen
dürfte.
So ist es in den letzten Jahren immer häufiger vorgekommen,
dass an beiden Standorten mögliche Teilnehmer/innen abgewiesen werden mussten,
weil die angebotenen Plätze voll belegt waren.
Die Maßnahme sollte zeitlich an die die Förderung der
Jugendwerkstätten angepasst werden und den Zeitraum vom 01.07.2022 bis
31.03.2025 umfassen.
Finanzierung:
Für das Haushaltsjahr 2022 wurden keine Mittel eingeplant,
Die Finanzierung soll aus dem Teilhaushalt des Jugendamtes erfolgen. Für die
Folgejahre werden entsprechende Fördermittel eingeplant werden.
Ausgaben für 2022:
max. 6 M. x 1.000,00 EUR x 7
Pl. = 42.000,00 EUR
Gesamtausgaben für den Förderzeitraum 01.07.22 – 31.03.25:
max. 33 M. x 1.000,00 EUR x
7 Pl. = 231.000,00 EUR
Sachkonto: 445800/ PSP-Element/ P1.363100
Anlagenverzeichnis:
Antrag an den
Landkreis Cloppenburg SiJu