Betreff
Weitere Bezuschussung der Jugendwerkstätten ab 01.07.2022
Vorlage
V-JHA/22/208
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgendes zu beschließen:

Der Landkreis Cloppenburg übernimmt für die vier vorhandenen Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren“  (Erl. d. MS v. 09.03.2022 – 306.51 786) weiterhin die 10%ige Kofinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 18.828,22 € jährlich pro Jugendwerkstatt.

Dies gilt für den Bewilligungszeitraum vom 01.07.2022 bis 31.03.2025.

 

 


Sachverhalt:

Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg in seiner Sitzung am 19.12.2020 folgendes beschlossen:

Der Landkreis Cloppenburg übernimmt für die vier vorhandenen Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg im Rahmen der Übergangsphase der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren (Erl. d. MS v. 30.10.2015 – 306-51 742) weiterhin die 10%ige Kofinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 18.334,00 € jährlich pro Jugendwerkstatt.

Dies gilt für den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2021 bis 30.06.2022.

 

Der Landescaritasverband für Oldenburg e.V. hat mit beigefügtem Schreiben vom 28.03.2022 einen weiteren Zuschuss für die freien Träger der  4 Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg

 

·         Haus Don Bosco gGmbH, Kirchhofstraße 11, 49661  Cloppenburg

·         Kolping Jugendwerkstatt Harkebrügge, Schulstraße 1, 26676 Barßel

·         Jugendwerkstatt Sozialer Briefkasten SKFM Löningen e. V., Dr. Lübbers Weg, 6-8
49624 Löningen

·         Jugendwerkstatt Sozialer Briefkasten SKM Friesoythe e. V., Grüner Hof 14, 26169 Friesoythe

 

zur Kofinanzierung der ESF+-/Landesmittel für den zukünftigen Förderzeitraum vom 01.07.2022 bis 31.03.2025 beantragt.

 

Das Land Niedersachsen fördert die Arbeit der Jugendwerkstätten nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren“ mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

 

Hintergrund der Jugendwerkstätten:

In Jugendwerkstätten sollen jungen Menschen mit Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischen Förderbedarf, bei denen ein direkter Übergang in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt nicht zu erwarten ist, durch arbeitsmarktorientierte Qualifizierung, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, Beratung, Bildung, persönliche Stabilisierung, soziale Integration und Bewältigung individueller Probleme auf Ausbildung, Beruf oder Angebote der beruflichen Integration nach dem SGB II und dem SBG III vorbereitet werden.

Konkrete Ziele sind hierbei die Verbesserung der personalen sowie der Allgemein- und Sozialkompetenz und die Heranführung an den Arbeitsmarkt. Als Neuerungen sind die stärkere Öffnung für schulverweigernde Schülerinnen und Schüler und die Möglichkeit der Vorbereitung auf Schulabschlüsse zu nennen.

 

Die vier Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg sind als Betriebsstätten konzipiert und mit konkreten Arbeits- und Beschäftigungsbereichen als praktisches Lern- und Übungsfeld ausgestattet. Diese Tätigkeitsbereiche dienen in erster Linie dem Erlernen von notwendigen Arbeitstugenden und Grundkenntnissen und bieten dem Jugendlichen eine notwendige Tagesstruktur durch sinnvolle handwerklich praktische Aufgabenstellungen an.

Jede Jugendwerkstatt hält mindestens 16 Teilnehmerplätze vor, die in der Regel um Laufe eines Jahres mehrfach belegt werden. Die Verweildauer eines Teilnehmers schwankt zwischen einigen Wochen und 12 Monaten.

 

Die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendwerkstätten ist mit dem Erlass des Nds. Sozialministeriums vom 09.03.2022 veröffentlicht worden. Die jährliche Förderung der Jugendwerkstätten durch das Land Niedersachsen erfolgt in Höhe von 169.454,54 € (bisher: 165.000,00 € / jährlich). Die Förderung aus ESF+- und Landesmitteln darf nur zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Das bedeutet, dass alle Jugendwerkstätten jährlich eine Kofinanzierung in Höhe von 18.828,22 € aus kommunalen Mitteln erhalten müssen, um die ESF+- / Landesmittel zu erhalten.

 

Diese Finanzierung wurde auch im Antrag des Landescaritasverbandes entsprechend dargestellt. Danach würde jeder Jugendwerkstatt pro Jahr ein Maximalbetrag von 188.282,76 € zur Verfügung stehen, der sich wie folgt zusammensetzt:

 

ESF- und Landesförderung (90%)             169.454,54 €

Landkreisförderung (10%)           18.828,22 €

 

Die neue Förderperiode umfasst den Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.03.2025 und sollte - wie bisher – vom Landkreis Cloppenburg finanziell gefördert werden.

 

 


Finanzierung:

Es werden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2022 und die Folgejahre entsprechend dem bewilligten Zuschuss für die erste Förderperiode eingeplant.

Ausgaben pro Jahr: 75.400 €

Sachkonto: 445800/ PSP-Element/ P1.363100

 

 


Anlagenverzeichnis:

Zuschussantrag des Landes-Caritasverbandes vom 28.03.2022