Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgendes zu
beschließen:
Der Landkreis Cloppenburg übernimmt für die vier vorhandenen
Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg im Rahmen der „Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und
Pro-Aktiv-Centren“ (Erl. d. MS v.
09.03.2022 – 306.51 786) weiterhin die 10%ige Kofinanzierung der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 18.828,22 € jährlich pro
Jugendwerkstatt.
Dies gilt für den Bewilligungszeitraum vom 01.07.2022 bis 31.03.2025.
Sachverhalt:
Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses hat der Kreistag des
Landkreises Cloppenburg in seiner Sitzung am 19.12.2020 folgendes beschlossen:
Der Landkreis Cloppenburg übernimmt für die vier vorhandenen
Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg im Rahmen der Übergangsphase der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren (Erl. d. MS v. 30.10.2015 – 306-51 742)
weiterhin die 10%ige Kofinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben,
maximal 18.334,00 € jährlich pro Jugendwerkstatt.
Dies gilt für den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2021 bis 30.06.2022.
Der Landescaritasverband für Oldenburg e.V. hat mit beigefügtem
Schreiben vom 28.03.2022 einen weiteren Zuschuss für die freien Träger der 4 Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg
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Haus Don
Bosco gGmbH, Kirchhofstraße 11, 49661
Cloppenburg
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Kolping
Jugendwerkstatt Harkebrügge, Schulstraße 1, 26676 Barßel
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Jugendwerkstatt
Sozialer Briefkasten SKFM Löningen e. V., Dr. Lübbers Weg, 6-8
49624 Löningen
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Jugendwerkstatt
Sozialer Briefkasten SKM Friesoythe e. V., Grüner Hof 14, 26169 Friesoythe
zur Kofinanzierung der ESF+-/Landesmittel für den zukünftigen
Förderzeitraum vom 01.07.2022 bis 31.03.2025 beantragt.
Das Land Niedersachsen fördert die Arbeit der Jugendwerkstätten nach
der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren“ mit Mitteln des Landes und des
Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
Hintergrund der Jugendwerkstätten:
In Jugendwerkstätten sollen jungen Menschen mit Eingliederungshemmnissen
und besonderem sozialpädagogischen Förderbedarf, bei denen ein direkter
Übergang in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt nicht zu erwarten ist, durch
arbeitsmarktorientierte Qualifizierung, Vermittlung von
Schlüsselqualifikationen, Beratung, Bildung, persönliche Stabilisierung,
soziale Integration und Bewältigung individueller Probleme auf Ausbildung,
Beruf oder Angebote der beruflichen Integration nach dem SGB II und dem SBG III
vorbereitet werden.
Konkrete Ziele sind hierbei die Verbesserung der personalen sowie der
Allgemein- und Sozialkompetenz und die Heranführung an den Arbeitsmarkt. Als
Neuerungen sind die stärkere Öffnung für schulverweigernde Schülerinnen und
Schüler und die Möglichkeit der Vorbereitung auf Schulabschlüsse zu nennen.
Die vier Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg sind als
Betriebsstätten konzipiert und mit konkreten Arbeits- und
Beschäftigungsbereichen als praktisches Lern- und Übungsfeld ausgestattet.
Diese Tätigkeitsbereiche dienen in erster Linie dem Erlernen von notwendigen
Arbeitstugenden und Grundkenntnissen und bieten dem Jugendlichen eine
notwendige Tagesstruktur durch sinnvolle handwerklich praktische
Aufgabenstellungen an.
Jede Jugendwerkstatt hält mindestens 16 Teilnehmerplätze vor, die in
der Regel um Laufe eines Jahres mehrfach belegt werden. Die Verweildauer eines
Teilnehmers schwankt zwischen einigen Wochen und 12 Monaten.
Die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
der Jugendwerkstätten ist mit dem Erlass des Nds. Sozialministeriums vom
09.03.2022 veröffentlicht worden. Die jährliche Förderung der Jugendwerkstätten
durch das Land Niedersachsen erfolgt in Höhe von 169.454,54 € (bisher:
165.000,00 € / jährlich). Die Förderung aus ESF+- und Landesmitteln darf nur zu
90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Das bedeutet, dass alle
Jugendwerkstätten jährlich eine Kofinanzierung in Höhe von 18.828,22 € aus
kommunalen Mitteln erhalten müssen, um die ESF+- / Landesmittel zu erhalten.
Diese Finanzierung wurde auch im Antrag des Landescaritasverbandes
entsprechend dargestellt. Danach würde jeder Jugendwerkstatt pro Jahr ein
Maximalbetrag von 188.282,76 € zur Verfügung stehen, der sich wie folgt
zusammensetzt:
ESF- und Landesförderung (90%) 169.454,54
€
Landkreisförderung (10%) 18.828,22
€
Die neue Förderperiode umfasst den Zeitraum vom 01.07.2022 bis
31.03.2025 und sollte - wie bisher – vom Landkreis Cloppenburg finanziell
gefördert werden.
Finanzierung:
Es werden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2022 und die Folgejahre
entsprechend dem bewilligten Zuschuss für die erste Förderperiode eingeplant.
Ausgaben pro Jahr: 75.400 €
Sachkonto: 445800/ PSP-Element/ P1.363100
Anlagenverzeichnis:
Zuschussantrag des
Landes-Caritasverbandes vom 28.03.2022