Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem
Kreistag folgendes zu beschließen:
a) das Förderprojekt „Pro-Aktiv-Center“
wird auch für die weitere Förderperiode vom 01.07.2022 bis 30.04.2024
fortgeführt
b) es wird die Höchstfördersumme
entsprechend der gültigen Richtlinie beantragt
c) die notwendige Kofinanzierung wird vom
Landkreis Cloppenburg sichergestellt
d) das Caritas-Sozialwerk wird weiterhin
mit der Durchführung von „PACE“ beauftragt
Sachverhalt:
Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses hat der Kreistag des
Landkreises Cloppenburg in seiner Sitzung am 19.12.2020 folgendes beschlossen:
a) das Förderprojekt „Pro-Aktiv-Center“
wird auch für die weitere Förderperiode vom 01.01.2021 bis 30.06.2022 fortgeführt
b) es wird die Höchstfördersumme
entsprechend der gültigen Richtlinie beantragt
c) die notwendige Kofinanzierung wird vom
Landkreis Cloppenburg sichergestellt
d) das Caritas-Sozialwerk wird weiterhin
mit der Durchführung von „PACE“ beauftragt
In der heutigen Sitzung des
Jugendhilfeausschusses soll über eine Beschlussempfehlung für den Kreistag zur
Fortführung des o.g. Förderprojektes für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis
30.04.2024 entschieden werden.
Hierzu
folgender Hintergrund:
Das Land Niedersachsen fördert seit 2004
nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Pro-Aktiv-Centren (PACE) mit Mitteln des Landes und des Europäischen
Sozialfonds die Arbeit der Pro-Aktiv-Centren. Diese sollen den Zugang von individuell
beeinträchtigten oder sozial benachteiligten jungen Menschen zu Beschäftigung
sowie ihre soziale Integration verbessern.
Der Landkreis Cloppenburg hat für dieses
Projekt – seinerzeit noch auf Antrag des Kreissozialamtes – Fördermittel
erhalten und die Caritas-Sozialwerk Vechta GmbH mit der konkreten Durchführung
des Projektes beauftragt. Seit dieser Zeit wird das Projekt – unter
Berücksichtigung der erfolgten Richtlinienänderungen und der unterschiedlichen
Finanzierungen/ Kofinanzierungen - erfolgreich durchgeführt.
Nach der aktuellen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren vom 09.03.2022– veröffentlicht
im Nds. Ministerialblatt Nr. 9/2022 S. 284 – sind Pro-Aktiv-Centren Beratungsstellen,
welche individuelle Einzelfallhilfe für junge Menschen in problematischen
Lebenslagen anbieten. Ziele sind soziale Stabilisierung, Bewältigung des
Lebensalltags und die Schaffung von Alltagsstrukturen, die zur Verbesserung der
Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit führen.
Die Leistungen des Pro-Aktiv-Centers im Landkreis Cloppenburg
umfassen insbesondere:
- sozialpädagogisch orientierte
Einzelfallhilfen
- präventive Hilfen zur Vermeidung von
Jugendarbeitslosigkeit
- enge Kooperation mit allgemein- und
berufsbildenden Schulen
-
niedrigschwellige Angebote und aufsuchende Sozialarbeit
Die Ermittlung der
förderfähigen Gesamtausgaben und der Förderung aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen wurde im Jugendhilfeausschuss am
16.06.2015 entsprechend dem vorliegenden Eckpunktepapier dargelegt. Daran hat
sich auch nach Inkrafttreten der o.g. Richtlinie keine Änderung ergeben.
Es ergibt sich für den
Landkreis Cloppenburg folgende Berechnung (bezogen auf 12 Monate):
Sockelförderung
(für jedes Pro-Aktiv-Center) 100.000
Euro
Zusätzlich
bis zu 30.000 Euro pro Jahr je 8.000 junge Menschen
im
Alter von 14 bis unter 25 Jahren (LK CLP: 28.261) 90.000
Euro
Zusätzlich
bis zu 60.000 Euro pro Jahr je 1.000 erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
im Alter von 15 bis unter 25 Jahren
(LK
CLP: 987, hier wird eine Sonderregelung angewandt,
da
der Wert um weniger als 5 % unterschritten wird) 60.000
Euro
Zusätzlich
bis zu 30.000 Euro pro Jahr, wenn die Gesamtbodenfläche
der
beantragten Gebietskörperschaft größer ist als 120.000 ha
(LK
CLP: 142.034) 30.000
Euro
Förderfähige
Gesamtausgaben 280.000 Euro
Davon
maximale Förderung aus ESF-und Landesmitteln (90%) 252.000 Euro
Restliche
Kofinanzierung durch den LK Cloppenburg (10%) 28.000
Euro
Da der Antrag für die
nächste Förderperiode (01.07.2022 – 30.04.2024) bis zum 29.04.2022 bei der
NBank vorliegen musste, wurde vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages der
Antrag bereits abgesandt.
Es wurde ein Zuschuss in
Höhe von 462.000,00 Euro beantragt unter Zugrundelegung von zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben in Höhe von 513.333,34 Euro.
Damit diese
sinnvolle und notwendige Unterstützung auch zukünftig gewährleistet werden
kann, wird eine Weiterführung des Förderprojektes für die nächste Förderperiode
vom 01.07.2022 bis zum 30.04.2024 empfohlen.
Finanzierung:
Es werden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr
2022 entsprechend dem bewilligten Zuschuss – bezogen auf 12 Monate -
eingeplant:
Ausgaben für PACE: 280.000,00
Euro
Sachkonto: 445800
PSP-Element: P1.363100
Erstattungen für PACE
vom Land: 252.000,00
Euro
Sachkonto: 314400
PSP-Element:
P1.363100