Betreff
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 und die Entlastung des Landrates
Vorlage
V-KA/22/704
Art
Sitzungsvorlage
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlüsse:
1. Dem Kreistag
wird empfohlen über den Jahresabschluss 2020 zu beschließen (§ 58 Abs. 1 Nr. 10
i. V. m. § 129 NKomVG).
2. Dem Kreistag
wird empfohlen die Entlastung des Landrates zu beschließen (§ 58 Abs. 1
Nr. 10 i. V. m. § 129 NKomVG).
Sach- und Rechtslage:
Der
Jahresabschluss 2020 sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom
31.03.2022 liegen an. Eine Stellungnahme der Verwaltung war nicht erforderlich.
Weiterhin
beschließt der Kreistag über die Entlastung des Landrates.
Anlagenverzeichnis:
Jahresabschluss 2020
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes