Betreff
Antrag der Gruppe FDP/BLC gemäß § 56 NKomVG - Digitalisierung der Kreistagsarbeit
Vorlage
V-KA/22/702
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

 


Sachverhalt:

Die Gruppe FDP/BLC hat mit Schreiben vom 11.02.2022 einen Antrag gemäß § 56 NKomVG auf Live-Streaming Übertragung der Kreistagssitzungen gestellt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Der Antrag beinhaltet verschiedene Beschlüsse zur Abstimmung:

1.     Die Verwaltung wird beauftragt, Umsetzungsmöglichkeiten nach § 64 NKomVG zu prüfen und auszuarbeiten, um das Live-Streaming der Kreistagssitzungen einzurichten.

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 NKomVG eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung (und ggf. in der Geschäftsordnung) des Kreistages Cloppenburg aufzunehmen.

3.     Die Verwaltung wird beauftragt, technische und organisatorische Möglichkeiten zu entwickeln, die vor allem datenschutzrechtliche Bestimmungen wie u.a. § 64 Abs. 2 Satz 3 NKomVG sowie ein „Löschkonzept“ in den Blick nimmt.

 

 

Gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 NKomVG sind Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern der Vertretung mit dem Ziel der Berichterstattung in öffentlichen Sitzungen nur zulässig, soweit dies in der Hauptsatzung entsprechend geregelt ist. Für die Beschlussfassung ist die gesetzliche Mehrheit erforderlich. 

In der Hauptsatzung kann z.B. geregelt werden, dass die Sitzungen des Kreistages per Live-Stream ins Internet übertragen werden. Neben der Zulässigkeit von Zwecken und Technik der Aufnahmen und Übertragung kann auch die Dauer der Speicherung der Daten festgelegt werden. Insbesondere Letzteres wird in der Literatur empfohlen.

 

 

Nach Satz 3 dieser Regelung können Abgeordnete der Vertretung auch bei einer entsprechenden Regelung der Live-Übertragung in der Hauptsatzung verlangen, dass die Aufnahme ihres Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt. Zum Schutz der eigenen Mitwirkungsrechte, aber auch des eigenen Persönlichkeitsrechts kann jede/jeder Abgeordnete der Aufnahme des eigenen Redebeitrages in Bild und Ton wie bisher schon widersprechen, ohne dies begründen zu müssen. Hintergrund ist, dass insbesondere Ton- und Filmaufnahmen geeignet sind, bei den Abgeordneten der Vertretung psychologische Hemmnisse und einen Verlust der Spontaneität ihrer Meinungsäußerung hervorzurufen, was dann zu einer Beeinträchtigung ihrer mitgliedschaftlichen Wahrnehmungszuständigkeiten führt. 

 

Hinweis:

Bei einer Entscheidung für die Übertragung von Sitzungen per Live-Stream ins Internet und damit Änderung der Hauptsatzung wäre der Einsatz eines Dienstleisters erforderlich, da ein nicht zu unterschätzender Aufwand entstehen würde und hierfür weder die technischen Voraussetzungen gegeben noch personelle Ressourcen vorhanden sind.

 

Zu klären wäre dann zudem, ob die Ausgestaltung der Sitzungsräumlichkeiten insbesondere in technischer Hinsicht zu ergänzen wäre.

 


Anlage – Antrag FDP-BLC Gruppe_Digitalisierung Kreistagsarbeit