Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Die
Gruppe FDP/BLC hat mit Schreiben vom 11.02.2022 einen Antrag gemäß § 56
NKomVG auf Live-Streaming Übertragung der Kreistagssitzungen gestellt. Der
Antrag ist als Anlage beigefügt.
Der
Antrag beinhaltet verschiedene Beschlüsse zur Abstimmung:
1. Die Verwaltung
wird beauftragt, Umsetzungsmöglichkeiten nach § 64 NKomVG zu prüfen und
auszuarbeiten, um das Live-Streaming der Kreistagssitzungen einzurichten.
2. Die Verwaltung
wird beauftragt, gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 NKomVG eine entsprechende Regelung in
der Hauptsatzung (und ggf. in der Geschäftsordnung) des Kreistages Cloppenburg
aufzunehmen.
3. Die Verwaltung
wird beauftragt, technische und organisatorische Möglichkeiten zu entwickeln,
die vor allem datenschutzrechtliche Bestimmungen wie u.a. § 64 Abs. 2 Satz 3
NKomVG sowie ein „Löschkonzept“ in den Blick nimmt.
Gemäß
§ 64 Abs. 2 Satz 2 NKomVG sind Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern der
Vertretung mit dem Ziel der Berichterstattung in öffentlichen Sitzungen nur
zulässig, soweit dies in der Hauptsatzung entsprechend geregelt ist. Für die
Beschlussfassung ist die gesetzliche Mehrheit erforderlich.
In
der Hauptsatzung kann z.B. geregelt werden, dass die Sitzungen des Kreistages
per Live-Stream ins Internet übertragen werden. Neben der Zulässigkeit von
Zwecken und Technik der Aufnahmen und Übertragung kann auch die Dauer der
Speicherung der Daten festgelegt werden. Insbesondere Letzteres wird in der
Literatur empfohlen.
Nach
Satz 3 dieser Regelung können Abgeordnete der Vertretung auch bei einer
entsprechenden Regelung der Live-Übertragung in der Hauptsatzung verlangen,
dass die Aufnahme ihres Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme
unterbleibt. Zum Schutz der eigenen Mitwirkungsrechte, aber auch des eigenen
Persönlichkeitsrechts kann jede/jeder Abgeordnete der Aufnahme des eigenen
Redebeitrages in Bild und Ton wie bisher schon widersprechen, ohne dies
begründen zu müssen. Hintergrund ist, dass insbesondere Ton- und Filmaufnahmen
geeignet sind, bei den Abgeordneten der Vertretung psychologische Hemmnisse und
einen Verlust der Spontaneität ihrer Meinungsäußerung hervorzurufen, was dann zu
einer Beeinträchtigung ihrer mitgliedschaftlichen Wahrnehmungszuständigkeiten
führt.
Hinweis:
Bei
einer Entscheidung für die Übertragung von Sitzungen per Live-Stream ins
Internet und damit Änderung der Hauptsatzung wäre der Einsatz eines
Dienstleisters erforderlich, da ein nicht zu unterschätzender Aufwand entstehen
würde und hierfür weder die technischen Voraussetzungen gegeben noch personelle
Ressourcen vorhanden sind.
Zu
klären wäre dann zudem, ob die Ausgestaltung der Sitzungsräumlichkeiten insbesondere
in technischer Hinsicht zu ergänzen wäre.
Anlage
– Antrag FDP-BLC Gruppe_Digitalisierung Kreistagsarbeit