Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt dem Kreistag zu empfehlen, die Haushaltssatzung nebst Haushalts- und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 in der in der Kreistagssitzung am 03.03.2022 beschlossenen Fassung zu erlassen.

 


Sachverhalt:

 

Mit Anhörungsschreiben vom 21.12.2021 wurde den kreisangehörigen Städten und Gemeinden der 2. Haushaltsplanentwurf 2022 des Landkreises Cloppenburg übersandt und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf die Kreisumlage gegeben. Dieser 2. Haushaltsplanentwurf beinhaltete einen Kreisumlagesatz – wie im Haushaltsjahr 2021 – von 33 Prozentpunkten. Neben der Stellungnahme wurden zusätzlich von allen Städten und Gemeinden deren Haushaltsdaten angefordert. Die Stellungnahme des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes – Kreisverband Cloppenburg – und die Auswertung der gemeindlichen Haushaltsdaten wurden den Mitgliedern des Kreistages zusammen mit weiteren Informationen für die Beratung und Beschlussfassung des Kreishaushaltes 2022 zur Verfügung gestellt.

 

In seiner Sitzung am 03.03.2022 hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 mit einem, um 2 Punkten erhöhten Kreisumlagesatz von 35 Prozentpunkten beschlossen.

 

Entgegen der rechtlichen Beurteilung seitens des Landkreises Cloppenburg und des Niedersächsischen Landkreistages vertritt das Niedersächsische Innenministerium nun die Auffassung, dass zwischen der Anhörung vom 21.12.2021 und dem Kreistagsbeschluss vom 03.03.2022 mit dem dann beschlossenen Kreisumlagesatz in Höhe von 35 Prozentpunkten eine zusätzliche Anhörung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden erforderlich gewesen wäre, obwohl bereits eine umfassende Behandlung der Finanzsituation der Städte und Gemeinden durchgeführt wurde.

 

Sollte sich die Rechtsauffassung des Innenministeriums durchsetzen, würde dies die Entscheidungsfreiheit des Kreistages in Sachen Kreisumlage dauerhaft stark einschränken. 

Die Kreisverwaltung müsste dann voraussichtlich für die Beratungen des Kreistages immer einen ganz konkreten Kreisumlagesatz vorgeben, über den sich der Kreistag dann nicht mehr mit einer Erhöhung hinwegsetzen kann. Er könnte dann nur noch den Vorschlag der Kreisverwaltung „absegnen“ oder für eine geringere Erhöhung bzw. Senkung stimmen. Diese Gängelung der Entscheidungsfreiheit des frei gewählten und höchsten beschlussfassenden Organs eines Landkreises kann aus Sicht der Kreisverwaltung und des Niedersächsischen Landkreistages nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. 

Gegen eine eventuelle Versagung der Haushaltsgenehmigung seitens des Niedersächsischen Innenministeriums könnte der Landkreis Cloppenburg rechtliche Schritte in Form einer Verpflichtungsklage unternehmen. Dies hätte jedoch zur Folge, dass sich die Genehmigung des Kreishaushaltes auf unbestimmte Zeit verzögern würde.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Kreisverwaltung entschieden, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erneut Gelegenheit zur Stellungnahme bezogen auf den in der Kreistagssitzung am 03.03.2022 beschlossenen Kreisumlagesatz in Höhe von 35 Prozentpunkten zu geben. Das entsprechende Anhörungsschreiben ist mit Datum vom 15.06.2022 an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übersandt worden und ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Die entsprechende Stellungnahme des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes  - Kreisverband Cloppenburg – ist mit Schreiben vom 04.07.2022 beim Landkreis Cloppenburg eingegangen und ist ebenfalls als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Die Beantwortung der im Schreiben aufgeworfenen Fragen wird rechtzeitig zur Kreisausschusssitzung nachgereicht.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anhörungsschreiben an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden vom 15.06.2022

 

Stellungnahme des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes – Kreisverband Cloppenburg – vom 04.07.2022

 

Haushaltsentwurf 2022