Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss beschließt dem Kreistag zu empfehlen, die Haushaltssatzung nebst
Haushalts- und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 und das
Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 in der in der
Kreistagssitzung am 03.03.2022 beschlossenen Fassung zu erlassen.
Sachverhalt:
Mit
Anhörungsschreiben vom 21.12.2021 wurde den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden der 2. Haushaltsplanentwurf 2022 des Landkreises Cloppenburg
übersandt und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf die Kreisumlage
gegeben. Dieser 2. Haushaltsplanentwurf beinhaltete einen Kreisumlagesatz – wie
im Haushaltsjahr 2021 – von 33 Prozentpunkten. Neben der Stellungnahme wurden
zusätzlich von allen Städten und Gemeinden deren Haushaltsdaten angefordert.
Die Stellungnahme des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes –
Kreisverband Cloppenburg – und die Auswertung der gemeindlichen Haushaltsdaten
wurden den Mitgliedern des Kreistages zusammen mit weiteren Informationen für
die Beratung und Beschlussfassung des Kreishaushaltes 2022 zur Verfügung
gestellt.
In seiner Sitzung
am 03.03.2022 hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg die Haushaltssatzung
und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 mit einem, um 2 Punkten
erhöhten Kreisumlagesatz von 35 Prozentpunkten beschlossen.
Entgegen der rechtlichen Beurteilung seitens des Landkreises Cloppenburg
und des Niedersächsischen Landkreistages vertritt das Niedersächsische
Innenministerium nun die Auffassung, dass zwischen der Anhörung vom 21.12.2021
und dem Kreistagsbeschluss vom 03.03.2022 mit dem dann beschlossenen
Kreisumlagesatz in Höhe von 35 Prozentpunkten eine zusätzliche Anhörung der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden erforderlich gewesen wäre, obwohl bereits
eine umfassende Behandlung der Finanzsituation der Städte und Gemeinden
durchgeführt wurde.
Sollte
sich die Rechtsauffassung des Innenministeriums durchsetzen, würde dies die
Entscheidungsfreiheit des Kreistages in Sachen Kreisumlage dauerhaft stark
einschränken.
Die Kreisverwaltung
müsste dann voraussichtlich für die Beratungen des Kreistages immer einen ganz
konkreten Kreisumlagesatz vorgeben, über den sich der Kreistag dann nicht mehr
mit einer Erhöhung hinwegsetzen kann. Er könnte dann nur noch den Vorschlag der
Kreisverwaltung „absegnen“ oder für eine geringere Erhöhung bzw. Senkung
stimmen. Diese Gängelung der Entscheidungsfreiheit des frei gewählten und
höchsten beschlussfassenden Organs eines Landkreises kann aus Sicht der
Kreisverwaltung und des Niedersächsischen Landkreistages nicht im Sinne des
Gesetzgebers sein.
Gegen eine
eventuelle Versagung der Haushaltsgenehmigung seitens des Niedersächsischen
Innenministeriums könnte der Landkreis Cloppenburg rechtliche Schritte in Form
einer Verpflichtungsklage unternehmen. Dies hätte jedoch zur Folge, dass sich
die Genehmigung des Kreishaushaltes auf unbestimmte Zeit verzögern würde.
Vor diesem Hintergrund
hat die Kreisverwaltung entschieden, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
erneut Gelegenheit zur Stellungnahme bezogen auf den in der Kreistagssitzung am
03.03.2022 beschlossenen Kreisumlagesatz in Höhe von 35 Prozentpunkten zu
geben. Das entsprechende Anhörungsschreiben ist mit Datum vom 15.06.2022 an die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden übersandt worden und ist als Anlage
dieser Vorlage beigefügt. Die entsprechende Stellungnahme des Niedersächsischen
Städte- und Gemeindebundes - Kreisverband
Cloppenburg – ist mit Schreiben vom 04.07.2022 beim Landkreis Cloppenburg
eingegangen und ist ebenfalls als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Die
Beantwortung der im Schreiben aufgeworfenen Fragen wird rechtzeitig zur
Kreisausschusssitzung nachgereicht.
Anlagenverzeichnis:
Anhörungsschreiben an die kreisangehörigen
Städte und Gemeinden vom 15.06.2022
Stellungnahme des Niedersächsischen Städte-
und Gemeindebundes – Kreisverband Cloppenburg – vom 04.07.2022
Haushaltsentwurf 2022