Betreff
Antrag des SV SW Lindern v. 1922 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Umrüstung der Flutlichtanlagen in eine LED-Flutlichtbeleuchtung
Vorlage
V-KUL/22/228
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der SV SW Lindern v. 1922 e.V. erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Umrüstung der Flutlichtanlagen in eine LED-Flutlichtbeleuchtung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 13.685,00 EUR.

 

 


Sachverhalt:

 

Der SV SW Lindern v. 1922 e.V. stellte mit Datum vom 25.10.2021 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Umrüstung der Flutlichtanlagen in eine LED-Flutlichtbeleuchtung. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Die Gesamtkosten betragen entsprechend dem eingeholten Angebot und der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 68.425,00 EUR.

 

Die förderfähigen Kosten belaufen sich ebenfalls auf 68.425,00 EUR.

 

Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis vorzulegen, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist.

 

Die Gemeinde Lindern wird die Maßnahme entsprechend der Beschlussfassung des Rates vom 23.02.2022 mit einem Betrag in Höhe von max. 13.874,22 EUR bezuschussen.

 

Nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg könnte eine Zuwendung in Höhe von 20 % der bezuschussungsfähigen Baukosten, also in Höhe von bis zu 13.685,00 EUR gewährt werden.

 

 


Finanzierung:

Im Haushalt 2022 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.

 

PSP-Element (Produkt) P1.421 000

Sachkonto: 431810

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 25.10.2021