Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss wird folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Der SV SW Lindern v. 1922 e.V. erhält nach
der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Umrüstung der
Flutlichtanlagen in eine LED-Flutlichtbeleuchtung einen Zuschuss in Höhe von
bis zu 13.685,00 EUR.
Sachverhalt:
Der SV SW Lindern v. 1922 e.V. stellte mit Datum vom 25.10.2021 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Umrüstung der Flutlichtanlagen in eine LED-Flutlichtbeleuchtung. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Die Gesamtkosten betragen entsprechend dem eingeholten Angebot und der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 68.425,00 EUR.
Die förderfähigen Kosten belaufen sich ebenfalls auf 68.425,00 EUR.
Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis vorzulegen, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist.
Die Gemeinde Lindern wird die Maßnahme entsprechend der Beschlussfassung des Rates vom 23.02.2022 mit einem Betrag in Höhe von max. 13.874,22 EUR bezuschussen.
Nach der
Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg könnte eine Zuwendung in
Höhe von 20 % der bezuschussungsfähigen Baukosten, also in Höhe von bis zu
13.685,00 EUR gewährt werden.
Finanzierung:
Im Haushalt 2022
sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.
PSP-Element
(Produkt) P1.421 000
Sachkonto: 431810
Anlagenverzeichnis:
Antrag vom
25.10.2021