Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt nach der Bekanntmachung der Verbandsordnung durch beide Landkreise
für den Landkreis Cloppenburg, folgende Vertreter/innen in die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Ökologische Station Raddetäler“ zu
berufen und ihre Stellvertretung wie folgt zu regeln:
Name (von der
CDU-Fraktion zu benennen) als Mitglied,
Name (von der
CDU-Fraktion zu benennen) als Stellvertreter/in,
Kreisrat Meyer als
Mitglied und
Kreisverwaltungsoberrat
Meiners als Stellvertreter.
Für den Fall, dass
den Vertreterinnen/Vertretern des Landkreises Cloppenburg die
Verbandsgeschäftsführung des Zweckverbandes übertragen wird, wird entsprechend
dem Vorschlag der CDU-Fraktion folgendes weitere Mitglied benannt und die
Stellvertretung wie folgt geregelt:
Kreistagsabgeordnete/r
Name (von der CDU-Fraktion zu benennen) als Mitglied und
Kreistagsabgeordnete/r
Name (von der CDU-Fraktion zu benennen) als Stellvertreter/in.
Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am
21.12.2021 einstimmig die
Verbandsordnung des Zweckverbandes „Ökologische Station Raddetäler“ beschlossen
(vgl. TOP 18 der Niederschrift).
Die Verbandsordnung wurde danach dem Niedersächsischen Innenministerium
angezeigt, welches keine Einwände erhoben hat. Somit haben beide Landkreise die
Verbandsordnung nach den Bestimmungen ihrer jeweiligen Hauptsatzung bekannt zu
machen, damit der Zweckverband wirksam gegründet wird.
Der Landkreis Cloppenburg musste für diese Veröffentlichung zunächst in
der heutigen Sitzung seine Hauptsatzung ändern, da der Gesetzgeber die bisher
vom Landkreis praktizierte sog. Internetbekanntmachung abgeschafft und
stattdessen das sog. elektronische Amtsblatt neu eingeführt hat. Nach Anpassung
seiner Hauptsatzung und der Einführung des elektronischen Amtsblattes kann dann
auch der Landkreis Cloppenburg die Verbandsordnung veröffentlichen. Sobald
beide Landkreise ihren Veröffentlichungspflichten nachgekommen sind, ist der
Zweckverband gegründet.
Da der Gründungsakt des Zweckverbandes somit nur noch eine „reine
Formsache“ ist, sollte der Kreistag in der heutigen Sitzung die erforderlichen
Beschlüsse zur Besetzung der Gremien fassen, die nach der Verbandsordnung für
den Zweckverband vorgesehen sind. Hierdurch ist der Zweckverband dann
unmittelbar nach seiner Gründung auch handlungsfähig und er kann weitere
Maßnahmen ergreifen, wie z.B. die Einstellung von Personal, sobald
entsprechende Fördermittel bewilligt werden.
Nach § 4 der Verbandsordnung hat der Landkreis Cloppenburg 2
Vertreter/innen in die Verbandsversammlung zu entsenden. Ein Vertreter ist kraft seines Amtes Landrat
Wimberg. Landrat Wimberg schlägt allerdings vor eine/n andere/n Beschäftigte/n
in die Verbandversammlung zu entsenden und zwar den zuständigen Dezernenten
Kreisrat Meyer. Die Stellvertretung sollte vom zuständigen Leiter des
Umweltamtes Kreisverwaltungsoberrat Meiners wahrgenommen werden.
Das weitere Mitglied der Verbandsversammlung ist von der Vertretung zu
bestimmen. Es kann ein Mitglied des Kreistages sein, es kann allerdings auch
eine andere Person vorgeschlagen werden, die aber für die Vertretung wählbar
sein muss.
Das
Vorschlagsrecht für dieses Mitglied und dessen Vertretung steht der
CDU-Fraktion als Mehrheitsfraktion zu.
Nach der Gründung des Zweckverbandes und der ersten Zusammenkunft der
Verbandsversammlung wird einer der beiden Hauptverwaltungsbeamten des
Landkreises Emsland oder des Landkreises Cloppenburg gemäß § 7 der
Verbandsordnung zum ehrenamtlichen Verbandsgeschäftsführer gewählt. Soweit der
Landkreis Cloppenburg die Verbandsgeschäftsführung übernehmen soll, wird Herr
Meyer der Verbandsversammlung mitteilen, dass Landrat Wimberg ihn für diese
Aufgabe vorschlägt und die Versammlung bitten Herrn Meiners mit der
Stellvertretung zu beauftragen.
Sollte somit der Landkreis Cloppenburg die Verbandsgeschäftsführung
übernehmen, so ist aus dem Kreis der Abgeordneten für Herrn Meyer und Herrn
Meiners ein/e neue/r Vertreter/in für die Verbandsversammlung sowie ein/e
neue/r Stellvertreter/in zu berufen.
Da die Vertretung dann insgesamt 2 Vertreter/innen für die
Verbandsversammlung zu benennen hat wäre gemäß § 71 Abs. 6 NKomVG das sog.
Höchstzahlverfahren nach d´Hondt anzuwenden. Beide Vertreter wären dann von der
CDU-Fraktion zu bestimmen.
Für den Fall, dass
dem Landkreis Cloppenburg die ehrenamtliche Verbandsgeschäftsführung des
Zweckverbandes übertragen wird, sollte die CDU-Fraktion schon in der heutigen
Sitzung ein weiteres Mitglied für die Verbandsversammlung und dessen
Stellvertretung benennen.