Betreff
Änderung der Hauptsatzung - hier: § 11 Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen
Vorlage
V-KA/22/696
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

§ 11 der Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg vom 20.12.2016, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 03.06.2021, erhält folgende Fassung:

 

㤠11

Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen

 

(1)   Satzungen, Verordnungen und öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises werden - soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist – im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Cloppenburg unter der Adresse www.lkclp.de verkündet bzw. bekannt gemacht. Auf die Bereitstellung im elektronischen Amtsblatt wird unter Angabe des Bereitstellungstages und der Internetadresse in folgenden Tageszeitungen ohne Rechtswirkung hingewiesen: Münsterländische Tageszeitung, Nordwest-Zeitung und Generalanzeiger. Im Einzelfall können Bekanntmachungen ohne Rechtswirkung auch ganz oder teilweise in den genannten Tageszeitungen veröffentlicht werden.

(2)   Abs. 1 gilt gleichermaßen für ortsübliche Bekanntmachungen.

(3)   Die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung von Plänen, Karten, Zeichnungen und dergleichen als Bestandteile von Satzungen, Verordnungen und sonstigen Bekanntmachungen erfolgt, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, durch Auslegung im Kreishaus während der Dienststunden. Auf die Auslegung wird unter Angabe des Ortes, des Zeitpunktes und der Dauer der Auslegung in der Bekanntmachung hingewiesen. Die Dauer der Auslegung beträgt zwei Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist.

(4)   Die öffentliche Zustellung von Schriftstücken erfolgt aufgrund des Niedersächsischen Verwaltungszustellungsgesetzes vom 23.02.2006 (Nds. GVBI. S. 72) in der jeweils geltenden Fassung i.V.m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354) durch Aushang der zuzustellenden Schriftstücke an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Kreishauses in 49661 Cloppenburg, Eschstraße 29.“

 

Die Änderung wird entsprechend der beigefügten 3. Änderungssatzung veröffentlicht.

 


Sachverhalt

Es besteht die Notwendigkeit, die Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg bezogen auf § 11 – Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen - anzupassen. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber die sog. Internetbekanntmachung, wie sie der Landkreis Cloppenburg bisher in der Satzung geregelt hat, zum 01.11.2021 mit der Änderung von § 11 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) abgeschafft und durch das elektronische Amtsblatt ersetzt hat.

 

In § 11 Abs. 1 Satz 2 NKomVG heißt es nunmehr:

 

„..Die Verkündung erfolgt nach Maßgabe näherer Bestimmung durch die Hauptsatzung

1.       In einem von der Kommune allein oder gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Kommunen herausgegebenen gedruckten amtlichen Verkündungsblatt,

2.       In einer oder mehreren örtlichen Tageszeitungen oder

3.       In einem im Internet bereitgestellten elektronischen amtlichen Verkündungsblatt der Kommune,

soweit durch Rechtsvorschrift nicht anderes bestimmt ist.“

 

Im Unterschied zur sogenannten Internetbekanntmachung sind für das elektronische Amtsblatt die Bezeichnung und der Kopf gesetzlich vorgegeben. Neben der Bezeichnung „Elektronisches Amtsblatt für den Landkreis Cloppenburg“ sind im Kopf Ort, Datum, Jahrgang und Nummer der jeweiligen Ausgabe anzugeben. Da sich das elektronische Amtsblatt ansonsten nicht wesentlich von der sog. Internet-bekanntmachung unterscheidet, hat der Gesetzgeber sich entschlossen, nicht beide Formen parallel zuzulassen.

 

Bei der bisherigen sog. Internetbekanntmachung hatte der Gesetzgeber festgelegt, dass zusätzlich eine Hinweisbekanntmachung in den örtlichen Tageszeitungen zu erfolgen hat. Diese Regelung ist bei der Gesetzesänderung zum 01.11.2021 entfallen, so dass letztlich eine Hinweisbekanntmachung nicht mehr erforderlich ist. Allerdings kann die Hinweisbekanntmachung auch unter dem Aspekt der Bürgerfreundlichkeit betrachtet werden. Verwaltungsseitig ist daher diese Regelung in der Neufassung von § 11 der Hauptsatzung belassen worden.

 

Für die ortüblichen Bekanntmachungen wird verwaltungsseitig ebenfalls die Veröffentlichung im elektronischen amtlichen Verkündungsblatt vorgeschlagen. Hiervon sind neben Allgemeinverfügungen auch die Einladungen sowie Tagesordnungen zu Sitzungen der Gremien betroffen. Damit wäre eine einheitliche Vorgehensweise für sämtliche Bekanntmachungen gegeben, es sei denn es werden durch Rechtsvorschrift andere Vorgaben gemacht.

 

§ 11 der Hauptsatzung würde dann künftig wie folgt gefasst (Änderungen in rot):

 

㤠11

Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen

 

(1)    Satzungen, Verordnungen und öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises werden - soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist – im Internet elektronischen Amtsblatt des Landkreises Cloppenburg unter der Adresse www.lkclp.de verkündet bzw. bekannt gemacht. Auf die Bereitstellung im Internet elektronischen Amtsblatt wird unter Angabe des Bereitstellungstages und auf die der Internetadresse ist in folgenden Tageszeitungen ohne Rechtswirkung hinzuweisen  hingewiesen: Münsterländische Tageszeitung, Nordwest-Zeitung und Generalanzeiger. Gleiches gilt für ortsübliche Bekanntmachungen. Im Einzelfall können Bekanntmachungen ohne Rechtswirkung auch ganz oder teilweise in den genannten Tageszeitungen veröffentlicht werden.

(2)    Abs. 1 gilt gleichermaßen für ortsübliche Bekanntmachungen.

 

(2) (3) Die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung von Plänen, Karten, Zeichnungen und dergleichen als Bestandteile von Satzungen, Verordnungen und sonstigen Bekanntmachungen erfolgt, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, durch Auslegung im Kreishaus während der Dienststunden. Auf die Auslegung wird unter Angabe des Ortes, des Zeitpunktes und der Dauer der Auslegung in der Bekanntmachung hingewiesen. Die Dauer der Auslegung beträgt zwei Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist.

(3) (4) Die öffentliche Zustellung von Schriftstücken erfolgt aufgrund des Niedersächsischen Verwaltungszustellungs-gesetzes vom 23.02.2006 (Nds. GVBI. S. 72) in der jeweils geltenden Fassung i.V.m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354) durch Aushang der zuzustellenden Schriftstücke an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Kreishauses in 49661 Cloppenburg, Eschstraße 29.“

 

Anmerkung:

Als Anlage ist ein Entwurf für die 3. Änderungssatzung der Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg vom 20.12.2016, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 03.06.2021 beigefügt.

 

Mit dem Protokoll des Kreistages wird eine Lesefassung der geänderten Hauptsatzung übersandt.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage – Entwurf Aenderungssatzung Hauptsatzung