Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag
wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
§ 11 der
Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg vom 20.12.2016, zuletzt geändert durch
die 2. Änderungssatzung vom 03.06.2021, erhält folgende Fassung:
„§
11
Verkündungen
und öffentliche Bekanntmachungen
(1) Satzungen, Verordnungen und öffentliche
Bekanntmachungen des Landkreises werden - soweit durch Rechtsvorschrift nichts
anderes bestimmt ist – im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Cloppenburg
unter der Adresse www.lkclp.de verkündet bzw. bekannt gemacht. Auf die
Bereitstellung im elektronischen Amtsblatt wird unter Angabe des
Bereitstellungstages und der Internetadresse in folgenden Tageszeitungen ohne
Rechtswirkung hingewiesen: Münsterländische Tageszeitung, Nordwest-Zeitung und
Generalanzeiger. Im Einzelfall können Bekanntmachungen ohne Rechtswirkung auch
ganz oder teilweise in den genannten Tageszeitungen veröffentlicht werden.
(2) Abs. 1 gilt gleichermaßen für ortsübliche
Bekanntmachungen.
(3) Die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung
von Plänen, Karten, Zeichnungen und dergleichen als Bestandteile von Satzungen,
Verordnungen und sonstigen Bekanntmachungen erfolgt, soweit nichts anderes
vorgeschrieben ist, durch Auslegung im Kreishaus während der Dienststunden. Auf
die Auslegung wird unter Angabe des Ortes, des Zeitpunktes und der Dauer der
Auslegung in der Bekanntmachung hingewiesen. Die Dauer der Auslegung beträgt
zwei Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist.
(4) Die öffentliche Zustellung von Schriftstücken
erfolgt aufgrund des Niedersächsischen Verwaltungszustellungsgesetzes vom
23.02.2006 (Nds. GVBI. S. 72) in der jeweils geltenden Fassung i.V.m. § 10 des
Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354) durch Aushang
der zuzustellenden Schriftstücke an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich
des Kreishauses in 49661 Cloppenburg, Eschstraße 29.“
Die Änderung wird entsprechend der beigefügten 3.
Änderungssatzung veröffentlicht.
Sachverhalt
Es
besteht die Notwendigkeit, die Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg bezogen
auf § 11 – Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen - anzupassen.
Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber die sog. Internetbekanntmachung, wie sie
der Landkreis Cloppenburg bisher in der Satzung geregelt hat, zum 01.11.2021
mit der Änderung von § 11 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) abgeschafft und durch das elektronische
Amtsblatt ersetzt hat.
In
§ 11 Abs. 1 Satz 2 NKomVG heißt es nunmehr:
„..Die
Verkündung erfolgt nach Maßgabe näherer Bestimmung durch die Hauptsatzung
1. In einem von der Kommune allein oder gemeinsam
mit einer oder mehreren anderen Kommunen herausgegebenen gedruckten amtlichen
Verkündungsblatt,
2. In einer oder mehreren örtlichen Tageszeitungen
oder
3. In einem im Internet bereitgestellten
elektronischen amtlichen Verkündungsblatt der Kommune,
soweit durch
Rechtsvorschrift nicht anderes bestimmt ist.“
Im
Unterschied zur sogenannten Internetbekanntmachung sind für das elektronische
Amtsblatt die Bezeichnung und der Kopf gesetzlich vorgegeben. Neben der
Bezeichnung „Elektronisches Amtsblatt für den Landkreis Cloppenburg“ sind im
Kopf Ort, Datum, Jahrgang und Nummer der jeweiligen Ausgabe anzugeben. Da sich
das elektronische Amtsblatt ansonsten nicht wesentlich von der sog.
Internet-bekanntmachung unterscheidet, hat der Gesetzgeber sich entschlossen,
nicht beide Formen parallel zuzulassen.
Bei
der bisherigen sog. Internetbekanntmachung hatte der Gesetzgeber festgelegt,
dass zusätzlich eine Hinweisbekanntmachung in den örtlichen Tageszeitungen zu
erfolgen hat. Diese Regelung ist bei der Gesetzesänderung zum 01.11.2021
entfallen, so dass letztlich eine Hinweisbekanntmachung nicht mehr erforderlich
ist. Allerdings kann die Hinweisbekanntmachung auch unter dem Aspekt der
Bürgerfreundlichkeit betrachtet werden. Verwaltungsseitig ist daher diese
Regelung in der Neufassung von § 11 der Hauptsatzung belassen worden.
Für
die ortüblichen Bekanntmachungen wird verwaltungsseitig ebenfalls die
Veröffentlichung im elektronischen amtlichen Verkündungsblatt vorgeschlagen.
Hiervon sind neben Allgemeinverfügungen auch die Einladungen sowie
Tagesordnungen zu Sitzungen der Gremien betroffen. Damit wäre eine einheitliche
Vorgehensweise für sämtliche Bekanntmachungen gegeben, es sei denn es werden
durch Rechtsvorschrift andere Vorgaben gemacht.
§
11 der Hauptsatzung würde dann künftig wie folgt gefasst (Änderungen in rot):
„§
11
Verkündungen
und öffentliche Bekanntmachungen
(1)
Satzungen,
Verordnungen und öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises werden - soweit
durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist – im Internet elektronischen Amtsblatt des Landkreises
Cloppenburg unter der Adresse www.lkclp.de verkündet bzw. bekannt
gemacht. Auf die Bereitstellung im Internet elektronischen Amtsblatt wird unter Angabe des
Bereitstellungstages und auf die der Internetadresse
ist in folgenden Tageszeitungen ohne
Rechtswirkung hinzuweisen hingewiesen: Münsterländische
Tageszeitung, Nordwest-Zeitung und Generalanzeiger. Gleiches gilt für ortsübliche Bekanntmachungen. Im Einzelfall können
Bekanntmachungen ohne Rechtswirkung auch ganz oder teilweise in den genannten
Tageszeitungen veröffentlicht werden.
(2)
Abs. 1 gilt gleichermaßen für ortsübliche Bekanntmachungen.
(2)
(3) Die
gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung von Plänen, Karten, Zeichnungen und
dergleichen als Bestandteile von Satzungen, Verordnungen und sonstigen
Bekanntmachungen erfolgt, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, durch
Auslegung im Kreishaus während der Dienststunden. Auf die Auslegung wird unter
Angabe des Ortes, des Zeitpunktes und der Dauer der Auslegung in der
Bekanntmachung hingewiesen. Die Dauer der Auslegung beträgt zwei Wochen, soweit
nichts anderes vorgeschrieben ist.
(3) (4)
Die öffentliche Zustellung von Schriftstücken erfolgt aufgrund des Niedersächsischen
Verwaltungszustellungs-gesetzes vom 23.02.2006 (Nds. GVBI. S. 72) in der
jeweils geltenden Fassung i.V.m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom
12.08.2005 (BGBl. I S. 2354) durch Aushang der zuzustellenden Schriftstücke an
der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Kreishauses in 49661
Cloppenburg, Eschstraße 29.“
Anmerkung:
Als
Anlage ist ein Entwurf für die 3. Änderungssatzung der Hauptsatzung des
Landkreises Cloppenburg vom 20.12.2016, zuletzt geändert durch die 2.
Änderungssatzung vom 03.06.2021 beigefügt.
Mit
dem Protokoll des Kreistages wird eine Lesefassung der geänderten Hauptsatzung
übersandt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage
– Entwurf Aenderungssatzung Hauptsatzung