Betreff
Beschlussfassung über die Höhe des Zuschusses des Landkreises an die Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e. V. für das Haushaltsjahr 2012
Vorlage
V-KUL/11/018
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Der Landkreis Cloppenburg ist Mitglied des Vereins „Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e.V.“

 

Nach Auffassung des Rechnungs- und Kommunalprüfungsamtes des Landkreises ist eine Beteiligung an privatrechtlichen Vereinen seitens des Landkreises nur dann zulässig, wenn die Haftungs- und Einzahlungspflicht auf einen der Leistungsfähigkeit des Landkreises angemessenen Betrag begrenzt wird.

 

Über die Höhe des Zuschussbetrages ist daher jährlich neu zu beschließen.

 

Nach der Satzungsvorgabe wird das Defizit des Vereins bis zur Höhe von 383.500,00 € hälftig von den Gemeinden und dem Landkreis getragen.

Den über 383.500,00 € hinausgehenden Defizitbetrag übernimmt der Landkreis laut Vereinssatzung zu 100 %.

 

Der auf die Städte und Gemeinden entfallende Defizitanteil von 191.750,00 € wird unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl und der jeweiligen Zahl der Musikschüler in den Städten und Gemeinden aufgeteilt.

 

Der Zuschussbetrag des Landkreises an die Musikschule für das Haushaltsjahr 2011 wurde durch Beschluss des Kreistages vom 26.10.2010 auf insgesamt bis zu 500.000,00 € festgesetzt.

 

Aufgenommen in den Haushaltsplan 2011 wurde die Summe von 493.300,00 €.

 

Über die Höhe des Zuschussbetrages ist jährlich neu zu beschließen.

 

Der Zuschussbetrag ist im Haushaltsplan 2012 zu veranschlagen.