Beschlussvorschlag:
Der
Landkreis Ammerland wird weiterhin als „Lead-Partner“ der Zukunftsregion „Klima
und Landschaft“ mit der Projektleitung betraut. Der Landkreis Cloppenburg wirkt
als Regionspartner gemeinsam mit den Landkreisen Oldenburg und Vechta an dem
nun zu erstellenden Konzept der Zukunftsregion und der etwaigen Umsetzung der
Projekte mit.
Der
Landkreis Cloppenburg beteiligt sich an den Kosten der Erstellung des
Zukunftskonzeptes durch das Fachbüro, dass durch den Landkreis Ammerland per
Ausschreibung ermittelt wurde. Für die Erstellung des Zukunftskonzeptes werden
Kosten in Höhe von rund 100.000 Euro abzüglich Förderung (max. 80.000 €)
veranschlagt.
Es besteht im
Falle einer finalen Anerkennung der Zukunftsregion durch das MB die
Bereitschaft zur Einrichtung und Kofinanzierung des nötigen Regionalmanagements
sowie zur Kofinanzierung der Projekte und Mitarbeit des Personals in den
relevanten Fachämtern des Kreishauses.
Sachverhalt:
Das
Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und
Regionale Entwicklung (MB) hat für die EU-Förderperiode 2021 bis 2027 das
Programm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ aufgelegt, mit dem Regionen in
wichtigen Zukunftsthemen bedarfsgerecht gefördert und unterstützt werden
sollen. Das Instrument ist ein Angebot, sich im Rahmen einer freiwilligen
kreisübergreifenden Zusammenarbeit zu einer Zukunftsregion, unter Beteiligung
der relevanten gesellschaftlichen Akteure, zusammenzuschließen.
Das
Förderprogramm sieht ein mehrstufiges Verfahren mit Interessenbekundung an das
MB, Genehmigung, Konzepterstellung und finaler Genehmigung als Zukunftsregion
vor.
a) Interessenbekundung
Als
Anlage ist die gemeinsame Interessenbekundung der Landkreise Ammerland,
Cloppenburg, Oldenburg und Vechta für die Anerkennung als Zukunftsregion „Klima
und Landschaft“ mit den Handlungsfeldern „Biologische Vielfalt und
funktionierende Naturräume“ sowie „Kultur und Freizeit“ und den
Schwerpunktthemen „Klima- und Ressourcenschutz, Klimafolgeanpassung sowie
funktionierende und erlebbare Landschafts- und Kulturräume“ beigefügt. Die
Interessenbekundung wurde durch die Stabsstelle Wirtschaftsförderung begleitet,
von einem Fachbüro erarbeitet und vom
federführenden Landkreis Ammerland fristgerecht eingereicht. Das MB hat diese
Interessenbekundung positiv bewertet und insgesamt 14 Zukunftsregionen in
Niedersachsen aufgefordert, bis 30.06.2022 finale Zukunftskonzepte zu
entwickeln und zur Genehmigung vorzulegen.
b) Vorgegebene Inhalte des Zukunftskonzeptes
·
konkretere Darstellung der Bearbeitungsstruktur (Leitung) mit
Steuerungsstruktur und Regionalmanagement,
·
verbindliche Zusagen der beteiligten Akteurinnen und Akteure zur
Einrichtung der Zukunftsregion,
·
Entwicklungs- und Potenzialanalysen der wichtigsten Stärken
(Wachstumspotenziale) und
Herausforderungen (Entwicklungsbedarfe).
Die
finale Anerkennung als Zukunftsregion ist für das 3. Quartal 2022 geplant.
Danach können die nötigen Schritte zur Einrichtung und Konstituierung der
Steuerungsstruktur und des Regionalmanagement und somit zur Umsetzung des
Zukunftskonzeptes begonnen werden.
c) Finanzielle Rahmenbedingungen
Für
die Erstellung des Zukunftskonzeptes durch ein Fachbüro steht ein
Pauschalförderbetrag bis zu 80.000 Euro je Region zur Verfügung.
Nach
der Anerkennung als Zukunftsregion stellt das Land für den Betrieb des
Regionalmanagements (Geschäftsstelle der Zukunftsregion, vergleichbar mit den
LEADER-Regionen) einen Betrag bis zu 300.000 Euro mit einem Fördersatz von 70 %
(40% EU-Mittel und 30% Landesmittel) pro Jahr zur Verfügung. Die jährlichen
Kosten sind bis 2027 einzuplanen.
Für
den Landkreis Ammerland sowie die drei Partnerlandkreise werden für ein
Regionalmanagement (1,0 VZ und Sachaufwand) zunächst 150.000 Euro/Jahr
angesetzt. Abzüglich der Landesförderung von 70 % verbleibt ein Eigenanteil von
45.000 Euro, der von den vier Partnerlandkreisen zu gleichen Teilen zu tragen
ist (je Landkreis somit ca. 11.250 Euro im Jahr).
Geht
man vom höchstmöglichen Ausgabenansatz von 300.000 Euro für den Betrieb eines
Regionalmanagements aus, läge der Beitrag je Landkreis bei ca. 22.500 Euro/pro
Jahr (70 % Landesanteil von 300.000 Euro = 210.000 Euro. Der Eigenanteil von
90.000 Euro würde zu vier gleichen Teilen aufgeteilt = 22.500 Euro).
Für
die Umsetzung der Projekte nach Anerkennung als Zukunftsregion plant das MB mit
einem virtuellen Gesamtbudget von 12,5 Mio. Euro bis 2027 je ausgewählte
Region. Der EU-Anteil an diesem Budget beträgt gemäß dem Fördersatz von 40 %
rund 5 Mio. Euro. Pro Zukunftsregion liegt somit der Kofinanzierungsanteil bei
max. rd. 7,5 Mio. Euro, der von den eingebundenen Projektpartnern aufzubringen
ist. Dies können neben den beteiligten Landkreisen auch kleine und mittlere Unternehmen,
Verbände, Förderer etc. sein. Der Kofinanzierungsanteil pro Landkreis liegt
somit bis 2027 bei max. 1,875 Mio. Euro bzw. jährlich bei max. rd. 300.000
Euro, je nach Anzahl der kofinanzierenden Partner. Die nötigen Haushaltsmittel
wären bei Anerkennung als Zukunftsregion 2023 bis 2027 einzuplanen.
Die
Projektanträge und Einzelmaßnahmen würden den zuständigen Gremien vorgestellt.
Die
Abwicklung der Förderung wird durch die NBank erfolgen.
d) Nächste Schritte:
Der
Landkreis Ammerland hat nach positiver Entscheidung des MB über die
Interessenbekundung und in Abstimmung mit den Landkreisen Cloppenburg,
Oldenburg und Vechta, die Erstellung des Zukunftskonzeptes nach Ausschreibung
an das Fachbüro pro-t-in GmbH in Lingen vergeben. Das Zukunftskonzept ist unter
Einbeziehung der relevanten Partner für die Themen Klima- und Landschaft
(Umweltbehörden, Klimaschutzmanager, Wirtschaftsförderungen, usw.) bis
spätestens 30.06.2022 einzureichen.
Finanzierung:
P1.571000.100
431883
Anlagenverzeichnis:
Interessenbekundung
Wettbewerbsbeitrag