Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die Verwaltung
wird mit der Herstellung des Übungsgeländes auf Basis der Ergebnisse des
gemeinsamen Arbeitskreises der Hilfsorganisationen beauftragt
Sachverhalt:
Der Landkreis Cloppenburg
betreibt am Standort Hohe Tannen ein bundesweit einmaliges Feuer- und
Katastrophenschutzzentrum, welches die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) mit
der Kreisfeuerwehr, die Bereitschaft des Deutschen Roten Kreuzes sowie das
Technische Hilfswerk beheimatet. Diese Struktur hat sich bewährt und zu einer
einzigartigen Zusammenarbeit aller Hilfsorganisationen geführt. Ausdrücklicher
Wunsch aller Hilfsorganisationen ist es daher, an diesem Standort
zusammenzubleiben.
Alle Hilfsorganisationen sind in
den vergangenen Jahren gewachsen (auch hinsichtlich der Fahrzeuge) und
benötigen daher mehr Fläche und Stellplätze. Aus diesem Grund hat der Landkreis
zur Standort-sicherung im Jahr 2020 das Gelände Rösseler Str. 3 – 5 (Halle und
Wohnhaus) sowie im Jahr 2021 das Gelände Alter Emsteker Weg 18 (Freifläche
8.545 qm) erworben.
Der Landkreis ist gem. § 3 Abs. 1
S. 1 Nr. 6 und 7 NBrandSchG verpflichtet, Ausbildungslehrgänge für die
gemeindlichen Feuerwehren (z. B. Truppmann oder Maschinist) durchzuführen. Mit
dem Bau des Tierseuchenbekämpfungszentrums (TBZ) auf dem Gelände der FTZ im
Jahr 2013 ist die hierfür erforderliche Lehrgangsfläche nahezu vollständig
weggefallen und die Lehrgänge wurden auf dem Hof der Werkstatt sowie teilweise
behelfsmäßig in der Fahrzeughalle durchgeführt.
Des Weiteren ist der Landkreis
gem. § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 6, 9 und 10 NBrandSchG verpflichtet, alle Feuerwehren
im Landkreis auf ihre Einsatzbereitschaft zu überprüfen. Dies beinhaltet auch
die regelmäßige Überprüfung aller Fahrzeuge im Landkreis. Nach den Regelungen
der gesetzlichen Unfallversicherung (Feuerwehr-Unfallkasse (FUK)) aus 2019 sind
nunmehr alle Fahrzeuge vollständig inklusive der Beladung mindestens jährlich
(vgl. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, DGUV Grundsatz 305-002,
Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr,
Prüffristen, III Nr. 1 bis 16 für Ausrüstungen und Geräte sowie IV Nr. 1 – 3
für Fahrzeuge) durch die FTZ zu überprüfen (und nicht mehr, wie bis zum
31.12.2019, alle 2 Jahre). Vor diesem Hintergrund wurde 2020 ein zweiter
Werkstattplatz eingerichtet, um dieser gesetzlichen Prüfpflicht nachzukommen.
Dies hat zur Folge, dass die Fläche vor den Werkstätten nicht mehr für den
Ausbildungsbetrieb nutzbar ist (hier erfolgt durch die Werkstatt u. a. die
Pumpen- und Generatorenprüfung, hier befindet sich der Seilwindenprüfstand
etc.). Auch die Fahrzeughallen bieten aufgrund der (auch durch den Bund und das
Land zugewiesenen Fahrzeuge) keinerlei Freiflächen mehr.
Aufgrund der Corona-Pandemie fand
bis Mitte 2021 kein Ausbildungsbetrieb und ab Sommer 2021 nur ein
eingeschränkter Ausbildungsbetrieb statt. Dieser wird aber ab 2022
voraussichtlich wieder vollumfänglich durchgeführt werden müssen, da ansonsten
kein Nachwuchs aus der Jugendfeuerwehr nachrückt, während jedoch Kameradinnen
und Kammeraden in die Altersabteilung wechseln.
Vor diesem Hintergrund sollen die
für die Ausbildung und künftig auch Übungen notwendigen Flächen nunmehr auf dem
freien Gelände Alte Emsteker Weg 18 hergestellt werden. Hierfür wurde durch den
Kreisbrandmeister ein Arbeitskreis gegründet, der aus Vertretern der
Verwaltung, der FTZ, der Kreisfeuerwehr, des THW und des DRK besteht. In
mehreren Sitzungen wurden die gemeinsamen Anforderungen an das Übungsgelände
erarbeitet (s. Anlage), welches sowohl für die Kreisausbildung als auch für
Übungen der gemeindlichen Feuerwehren, des THW und des DRK zur Verfügung stehen
soll. Um vielseitige Ausbildungs- und Übungsszenarien darstellen zu können,
sollen u. a. folgende Flächen hergestellt werden:
- Erschließungsstraße
- 2
Übungsflächen, jeweils ca. 1.500 qm
- Löschwasserteich
für Wasserentnahme und -förderung
- Straßengraben
- Leitplanken
- Kreuzungsbereich
- Trümmerspinne
- Gebäuderettung/Rauchhaus
(vorhandenes Übungsgebäude (Container) wird umgesetzt)
- Schienenrettung
(vorhandene Schiene wird umgesetzt)
- Nachgestellte
Oberleitung für Stromunfälle
- Grube
für Einsturzsicherung
Darüber hinaus soll eine
Übungsfläche auch als kombinierter Parkplatz hergestellt werden, um ausreichend
Parkplatzfläche (insbesondere für das THW) vorzuhalten.
Aus den dargelegten Gründen ist
die Herstellung des Übungsgeländes kurzfristig unabdingbar erforderlich, da
ansonsten entschieden werden muss, welche gesetzliche Pflichtaufgabe 2022 nicht
mehr vollumfänglich wahrgenommen werden soll (Ausbildung oder
Fahrzeug-/Geräteprüfung). Ein paralleler Ausbildungs- und Werkstattbetrieb
schließen sich insofern gegenseitig nahezu aus.
Die Umsetzung soll schrittweise
erfolgen. Im Haushalt 2022 sind Mittel in Höhe von 500.000,00 EUR eingeplant.
Sofern weitere Mittel benötigt werden, sollen diese zunächst im Budget
erwirtschaftet werden. Falls darüber hinaus weitere Mittel benötigt werden,
werden diese in den kommenden Haushaltsjahren eingeplant, so dass der Kreistag
über weitere Mittel entscheidet.
Des Weiteren bleiben auf dem
Grundstück Reserveflächen für weitere Fahrzeughallen erhalten.
Finanzierung:
I1. – wird
ergänzt
Anlagenverzeichnis:
Entwurf Übungszentrum FTZ
Cloppenburg