Betreff
Antrag der Stadt Cloppenburg auf Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse für die anteilige Finanzierung der Erweiterung der Oberschule Marienschule Cloppenburg
Vorlage
V-SCHUL/22/211
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Stadt Cloppenburg wird für die anteilige Finanzierung der Erweiterung der Oberschule Marienschule Cloppenburg ein Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 333.200 EUR gewährt.


Sachverhalt:

 

Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch

notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.

Die Zuschüsse betragen im Primarbereich ein Drittel und in den Sekundarbereichen I und II die Hälfte der als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten.

Die Stadt Cloppenburg beantragt mit Schreiben vom 14.07.2020 (siehe Anlage) einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für die anteilige Finanzierung der Erweiterung der Oberschule Marienschule Cloppenburg.

Die Marienschule Cloppenburg ist eine Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft und wird von der Schulstiftung St. Benedikt betrieben. Die Gebäude werden von der Römisch-Katholischen Kirche im Oldenburgischen Teil des Bistums Münster, vertreten durch das BMO gestellt.

Derzeit wird die Marienschule Cloppenburg durch das BMO als Schulträger erweitert.

Die Schülerzahlen der Marienschule sind in den vergangenen Jahren gestiegen, sodass die Aufnahme der 4-Zügigkeit erforderlich ist.

Aufgrund der weiterhin steigenden Schülerzahlen, wird bei der Marienschule Cloppenburg ein Anbau mit 6 Klassen- und 3 Gruppenräumen sowie mit einer verbesserten Fluchtwegsituation geschaffen.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.904.000 EUR.

Das BMO beantragte mit Schreiben vom 03.06.2020 eine anteilige Finanzierung bei der Stadt Cloppenburg in Höhe von 666.400 EUR für die Erweiterung der Marienschule.

In diesem Zuge beantragte die Stadt Cloppenburg eine anteilige Refinanzierung aus der Kreisschulbaukasse durch den Landkreis Cloppenburg.

Grundsätzlich besteht nach der Richtlinie zur Förderung des Schulbaus durch die Kreisschulbaukasse des Landkreises Cloppenburg kein Anspruch auf eine Förderung aus der Kreisschulbaukasse, da es sich bei der Marienschule Cloppenburg um eine Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft handelt. In der Vergangenheit wurde jedoch die Verfahrensweise angewandt, dass der Stadt Cloppenburg als Regelschulträger der Oberschulen im Stadtgebiet Cloppenburg ein Zuschuss für die anteilige Finanzierung von Baumaßnahmen an der Marienschule gewährt wird.

Letztmalig beantragte die Stadt Cloppenburg am 12.08.2014 einen anteiligen Zuschuss aus der KSBK für die anteilige Finanzierung der Umsetzung neuer Schulkonzepte an der Oberschule Marienschule durch das BMO, darunter auch die Errichtung der Mensa.

Die Stadt Cloppenburg gewährte dem BMO für die Umstrukturierung der OBS Marienschule einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 700.000 EUR.

Daraufhin beschloss der Landkreis Cloppenburg laut Kreistagsbeschluss vom 23.10.2014 (V-SCHUL/14/067), der Stadt Cloppenburg einen anteiligen Zuschuss aus der KSBK in Höhe von 350.000 EUR (1/2) zu gewähren. 

Der vorzeitige Maßnahmebeginn für die Erweiterung der Marienschule Cloppenburg wurde genehmigt.

Die eingereichten Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg geprüft.

Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten nach Prüfung der Hochbauabteilung auf 1.078.000 EUR.

Die zuwendungsfähigen Kosten sind somit höher als die tatsächlich entstehenden Kosten der Stadt Cloppenburg in Höhe von 666.400 EUR.

Da die zuwendungsfähigen Kosten höher als die tatsächlichen Kosten sind, wird der tatsächliche Betrag als maximal zuwendungsfähig anerkannt.

Die maximal zuwendungsfähigen Kosten aus der Kreisschulbaukasse betragen somit 666.400 EUR - entsprechend den tatsächlich entstehenden Kosten der Stadt Cloppenburg als Antragssteller.

Somit ergibt sich ein Zuschuss an die Stadt Cloppenburg in Höhe von 333.200 EUR (1/2 der maximal zuwendungsfähigen Kosten).

Das Ergebnis über die zuwendungsfähigen Kosten wurde mit der Stadt Cloppenburg einvernehmlich abgestimmt.



Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 14.07.2020