Sachverhalt:
Gem. § 8 des
Personenbeförderungsgesetzes i.V.m. § 6 des Niedersächsischen
Nahverkehrsgesetzes haben die Aufgabenträger für jeweils fünf Jahre einen
gültigen Nahverkehrsplan aufzustellen. Mit Beschluss vom 19.06.2018 hat der
Kreistag den Nahverkehrsplan 2018 für den Landkreis Cloppenburg beschlossen. Dieser
wurde bereits am 17.12.2019 als Nahverkehrsplan 2019 fortgeschrieben und hat
somit eine Gültigkeit bis zum 16.12.2024. Diesen finden Sie auf der Homepage
des Landkreises unter der Rubrik Ordnung und Verkehr als Downloadangebot.
Entsprechend der
Beschlussfassung des Verkehrsausschusses vom 12.02.2019 soll über die Umsetzung
des Nahverkehrsplanes regelmäßig berichtet werden.
Derzeit wird an der
zweiten Fortschreibung des Nahverkehrsplanes mit einem neuen Maßnahmenkatalog
gearbeitet. Die Inhalte der zweiten Fortschreibung wurden bereits im
Kreisausschuss am 10.12.2020 vorgestellt und der Nahverkehrsplan in den letzten
Monaten umfassend bereits im Entwurf geändert. Allerdings wird derzeit im
Einzelnen nochmal überprüft, welche Maßnahmen aus dem neuen Maßnahmenkatalog
unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Aufgaben und der bestehenden
Personal- und Verwaltungsstruktur in welchem Zeitrahmen umgesetzt werden
können.
Über den
Bearbeitungsstand und über den Inhalt der zweiten Fortschreibung des Nahverkehrsplanes
soll in einer der nächsten Sitzungen informiert werden.
Nachfolgend wird
über die Umsetzung des Nahverkehrsplanes 2019 informiert. Es werden jedoch nur
die Änderungen seit der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.11.2021
thematisiert:
Maßnahmen nach
Priorität 1:
M5 Umsetzung des
Rufbuskonzeptes
Die
Marketingmaßnahmen wurden wie angekündigt in den letzten Monaten verstärkt und
die neue Marketingkampagne hat u.a. einen großen Anteil daran, dass sich die
Fahrgastzahlen zwischen 20% und 30% erhöht haben. Leider wurden viele
Veranstaltungen pandemiebedingt in den Kommunen wieder abgesagt. Trotzdem
werden die Marketingmaßnahmen wegen Corona nicht gänzlich eingestellt.
Für die Durchführung
der neuen Marketingkampagne und der damit verbundenen vielfältigen Aufgaben
(z.B. Bewerbung von Veranstaltungen, Infostände an Einkaufszentren, Verteilung
von Werbematerialien usw.) wurde seitens des Amtes 10 die Einrichtung einer
weiteren bis zum 31.03.2024 befristeten Stelle der EG 4 im Umfang von 23
Stunden wöchentlich für eine*n 6. Mobilitätsberater*in bewilligt. Die Besetzung
soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
Die umfassenden
Fahrplanänderungen auf den moobil+ Linien sollen möglichst zum 01.04.2022
umgesetzt werden. Die Prüfungen der Änderungen in den einzelnen Fahrplänen auf
deren inhaltlichen und umlauftechnischen Umsetzbarkeit befinden sich kurz vor
dem Abschluss.
Maßnahmen nach
Priorität 2:
M4 Prüfung zur
Entwicklung von Regionallinien
Die Ausschreibung
der landesbedeutsamen Buslinie zwischen Cloppenburg und Vechta wurde
vorbereitet. Der dazugehörige Fahrplan wurde im Vorfeld der
Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) vorgelegt, um zu prüfen, ob
Parallelverkehre vorliegen. Dabei wurde von der LNVG festgestellt, dass im
Fahrplan zwei Fahrten als problematisch angesehen werden. Daher wurde mit dem
betroffenem Verkehrsunternehmen eine Vereinbarung geschlossen, dass die
Fahrgeldeinnahmen aus den Schülersammelzeitkarten bei diesem verbleiben. Diese
Vereinbarung mit einer aktualisierten Vorabbekanntmachung liegt nun bei der
Genehmigungsbehörde der LNVG zur Vorabprüfung. Sollten hierbei keine weiteren
Probleme auftreten, kann das Vergabeverfahren für die Verkehrsleistung in Kürze
gestartet werden.