Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag
wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Dem Antrag der
Stadt Cloppenburg auf Bezuschussung des Radwegneubaus an der K 171 von der
Gemeindegrenze Cappeln bis zur B 68 wird zugestimmt. Der Landkreis Cloppenburg
beteiligt sich an den nach Abzug der GVFG-Förderung verbleibenden
Bau-, Planungs- und Grunderwerbskosten mit 75 %.
Sachverhalt:
In einer Grundsatzentscheidung hat der Verkehrsausschuss am 20.02.2007
das Konzept für den Radwegebau an Kreisstraßen auf den Weg gebracht, welches
dann am 17.07.2007 vom Kreistag beschlossen wurde. Dieser Grundsatzbeschluss
wurde mit Beschluss des Kreistages vom 04.04.2019 hinsichtlich der Förderhöhe
geändert.
Danach können die Städte und Gemeinden Vorschläge für den Bau von
Radwegen an Kreisstraßen machen, die realisiert werden sollen. Soweit die
Kriterien des Beschlusses vom 20.02.2007 erfüllt werden, können diese Maßnahmen
dann vom Landkreis Cloppenburg mit 75 % der nicht durch Förderung Dritter
gedeckten Bau-, Planungs- und Grunderwerbskosten bezuschusst werden.
Die Stadt Cloppenburg hat nunmehr mitgeteilt, dass sie beabsichtigt,
einen 2,50 m breiten Radweg entlang der K 171 (Holtestraße) von der
Gemeindegrenze Cappeln bis zur B 68 neu zu bauen. Hierbei handelt es sich
um einen 1,658 km langen Streckenabschnitt, der an den von der Gemeinde Cappeln
geplanten Radweg an der K 171 von Cappeln bis zur Stadtgrenze Cloppenburg
anschließen soll.
Der Bau des Radweges wird von der Stadt Cloppenburg geplant und
durchgeführt. Die Finanzierung der Maßnahme wurde von der Stadt Cloppenburg in
Aussicht gestellt. Weiterhin sollen aus dem Sonderprogramm des Landes Niedersachsen
für den Radwegebau GVFG-Mittel eingeworben werden. Darüber hinaus wird
beantragt, den Radwegebau gemäß dem Beschluss des Kreistages vom 04.04.2019
durch den Landkreis Cloppenburg zu bezuschussen. Der Antrag der Stadt
Cloppenburg ist in der Anlage beigefügt.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Radwegneubaumaßnahme
betragen nach Angaben der Stadt Cloppenburg 770.000,- EUR. Der Kostenanteil des
Landkreises Cloppenburg von 75 % würde ca. 577.500,- EUR betragen. Bei einer
Förderung der Gesamtkosten mit GVFG-Mitteln in Höhe von 75 % würde sich der
Anteil auf ca. 144.400,- EUR reduzieren.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Antrag der Stadt Cloppenburg auf Neubau Radweg K 171
Anlage 2 – Übersichtskarte Neubau Radweg K 171