Betreff
Zentrale Vergabestelle (ZVS) - Verwaltungsvereinbarungen
Vorlage
V-KA/21/692
Art
Sitzungsvorlage

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt dem Abschluss entsprechender Verwaltungsvereinbarungen zu. Der Landrat wird ermächtigt diese mit Institutionen im. o. a. Sinne zur Nutzung der Zentralen Vergabestelle (ZVS) des Landkreises Cloppenburg abzuschließen.

 


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Cloppenburg hat zum 16.11.2020 eine Zentrale Vergabestelle (ZVS) eingerichtet. Die kreiseigenen Vergaben werden seither sukzessiv zentral zusammengezogen. Es wurde durch die Einrichtung der ZVS eine Organisationsstruktur gefunden, die ein hohes Maß an Rechts- und Praxiswissen auf diesem Gebiet garantiert und ein rechtssicheres Arbeiten innerhalb des sehr komplexen und von häufigen Änderungen betroffenen Vergaberechts ermöglicht.

 

Vergaben im Oberschwellenbereich werden grundsätzlich mittels elektronischer Vergabe (E-Vergabe) durchgeführt. Im Unterschwellenbereich hat das Land Niedersachsen die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für verbindlich erklärt, so dass in diesem Bereich ebenfalls die E-Vergabe verbindlich geworden ist.

 

Der Landkreis Cloppenburg hat kleinere Institutionen (Zweckverbände, Stiftungen, Anstalten, Vereine mit überwiegend öffentlich rechtlichen Auftraggebern, etc.) die dem Vergaberecht unterfallen bzw. das Vergaberecht aufgrund der Verwendung öffentlicher Mittel anwenden, in den Fachämtern bisher unterschiedlich unterstützt. Diese Institutionen stehen nun ebenfalls vor der Herausforderung der Umsetzung der E-Vergabe und müssen die stetig strengeren Anforderungen des Vergaberechts einhalten. Da die Bearbeitung der Vergaben für diese kleineren Institutionen auch Aspekte der Datenverarbeitung enthalten, müssen diese Unterstützungsleistungen vertraglich geregelt werden. Zudem sind die jeweiligen Rechte und Pflichten eindeutig zuzuordnen.

 

Mit diesen kleinen Institutionen sollen nun Verwaltungsvereinbarungen abgeschlossen werden, damit die Unterstützung weiter gewährt werden kann (aktuell Zweckverband Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre = ZVETT). Zudem sollen Verwaltungsvereinbarungen mit Institutionen abgeschlossen werden, die das Vergaberecht anwenden bzw. anwenden müssen und bisher keine Unterstützung erhielten (so z. B. Musikschule des Landkreises Cloppenburg e.V.). Die abzuschließende Vereinbarung ist als Anlage 1 beigefügt. Erforderlich für die Unterstützung ist jeweils ein besonderes Näheverhältnis zu öffentlichen Auftraggebern im Sinne von § 99 GWB. Reine privatrechtliche Institutionen sind nicht umfasst.

 

Für Institutionen bei denen der Landkreis Zuschüsse zum Betrieb zahlt oder aber bei solchen die ehrenamtlich betrieben werden, soll auf eine Kostenerhebung verzichtet werden. Man würde ansonsten Kosten erheben, die man gleichzeitig bezuschusst.

 

Für die an öffentlichen Aufträgen interessierten Unternehmen ist zudem eine einheitliche Vorgehensweise, insbesondere durch die Nutzung eines einheitlichen technischen Systems, von Vorteil.

 


Finanzierung:

 

P1.111500.200

 


Anlagenverzeichnis:

 

Verwaltungsvereinbarung