Betreff
Antrag der Stiftung St. Vincenzhaus auf Bezuschussung der Psychologischen Beratungsstelle/Erziehungsberatungsstelle für die Jahre 2022 bis 2024
Vorlage
V-JHA/21/204
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis Cloppenburg gewährt der Stiftung St. Vincenzhaus zur Finanzierung der Psychologischen Beratungsstelle/ Erziehungsberatungsstelle für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 684.552,00 EUR.

 

 


Sachverhalt:

Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist (§ 27 Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe -). Die Hilfe wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 SGB VIII gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall.

 

Nach § 28 SGB VIII – Erziehungsberatung – sollen Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und –einrichtungen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammen wirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.

 

Die Erziehungsberatung ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises Cloppenburg als öffentlicher Jugendhilfeträger, der diese Aufgabe auf einen Träger der freien Jugendhilfe übertragen kann. Neben der Erziehungsberatung nimmt die Psychologische Beratungsstelle/Erziehungsberatungsstelle die fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gem. § 8 b SGB VIII von Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern stehen wie Lehrer, Erzieher, Ärzte etc. wahr (Kindeswohlgefährdungseinschätzungen). Dies ist ebenfalls eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers.

 

Bereits in 1978 hat die Stiftung Edith-Stein die Aufgabe der Erziehungsberatung für Kinder und Jugendliche im gesamten Landkreis Cloppenburg übernommen. Aufgrund organisatorischer Änderungen arbeitet die Psychologische Beratungsstelle/Erziehungsberatungsstelle nunmehr unter dem Dach der Stiftung St. Vincenzhaus. Sie hält neben der Beratungsstelle in Cloppenburg auch zwei Außenstellen in Barßel und Sedelsberg vor.  Die Übertragung dieser Pflichtaufgabe auf einen freien Träger erfordert auch die entsprechende Finanzierung durch den Landkreis Cloppenburg.

 

In der Psychologische Beratungsstelle/Erziehungsberatungsstelle sind derzeit Fachkräfte (6,9 Vollzeitäquivalente) und eine Verwaltungskraft mit 33,5 Std. tätig.

 

Der Stiftung wurde für die Psychologische Beratungsstelle/Erziehungsberatungsstelle gemäß Beschluss des Kreistages vom 04.04.2019 für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 591.438,00 EUR EUR gewährt. Mit Beschluss vom 24.03.2020 hat der Kreistag eine weitere Personalstelle mit 19,5 Std. und einen zusätzlichen Zuschuss von 42.788,00 EUR für das Jahr 2021 bewilligt.

 

Die Stiftung St. Vincenzhaus beantragt für die folgenden drei Jahre (2022 bis 2024) einen Zuschuss für die Psychologische Beratungsstelle/Erziehungsberatungsstelle in Höhe von 684.552,00 EUR. Der Wirtschaftsplan für die Jahre 2022 bis 2024 ist beigefügt. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung von 7,94 % über einen 3-Jahres-Zeitraum.

 

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2022

PSP-Element: P1.363300.099/ Sachkonto 431800 – Zuweisungen an übrige Bereiche

(Erziehungsberatungsstelle)

 

 


Anlagenverzeichnis:

Wirtschaftsplan 2019/2020/2021