Betreff
Einrichtung eines "Regionalen Beratungs-und Unterstützungszentrums Inklusive Schule (RZI)" im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-SCHUL/21/199
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, eine Interessensbekundung für die Einrichtung eines RZI im Landkreis Cloppenburg gegenüber dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung abzugeben.

 

 

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 11.06. beantragte die SPD-Kreistagsfraktion im Jahr 2018 die Einrichtung eines Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) im Landkreis Cloppenburg. Der Landkreis hatte dazu schon im Vorfeld beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (damals: Landesschulbehörde) eine diesbezügliche Interessensbekundung eingereicht.
Auf Basis der Beratungsergebnisse und der Einschätzung der Bedarfslage durch die seinerzeits eingerichtete Planungsgruppe hat der Schulausschuss dann am 30.08.2018 dem Kreistag empfohlen zum damaligen Zeitpunkt keine neue Interessensbekundung für die Einrichtung eines RZI im Landkreis Cloppenburg abzugeben, da ein diesbezüglicher Bedarf nicht gesehen wurde. Allerdings sei eine Neueinschätzung der Bedarfe in den kommenden Jahren durchaus möglich.

 

Mit dem Start der Bildungsregion Landkreis Cloppenburg im Februar 2021 und der damit verbundenen Netzwerkarbeit mit Akteuren der (schulischen) Bildungslandschaft wurde deutlich, dass eine Neubewertung und –einschätzung der Sachlage hinsichtlich eines RZIs erforderlich ist. Die Anforderungen und Bedarfe der sonderpädagogischen Beratung für Fragen der inklusiven Beschulung haben gerade im Bereich der allgemeinbildenden Regelschulen und der berufsbildenden Schulen nach Aussage zahlreicher schulischer Akteure und nach Einschätzung des Bildungsbüros/Bildungsregion zugenommen.

 

Aktuell gibt es in Niedersachsen in 39 Landkreisen und kreisfreien Städten ein RZI, u.a. in den Nachbarlandkreisen und –städten Vechta, Oldenburg Stadt, Oldenburg Land, Vechta, Diepholz und Emsland. Somit sind im Bereich des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Osnabrück nur noch die Landkreise Ammerland und Cloppenburg ohne die Versorgung eines Beratungs- und Unterstützungszentrums Inklusive Schule.

 

Allgemeine Aufgaben RZI, Rolle des Landes:

 

Um die Inklusion vor Ort weiterzuentwickeln, richtet das Land Niedersachsen seit August 2017 landesweit „Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule“ ein. Es ist Aufgabe des Landes unter Berücksichtigung der Eigenverantwortlichkeit der Schulen ein leistungsfähiges und bedarfsgerechtes Beratungs- und Unterstützungssystem zur Verfügung zu stellen, damit inklusive Bildung gelingt.

 

Im Rahmen der konzeptionellen Gestaltung eines Regionalen Unterstützungs- und Beratungszentrum für die Inklusive Schule ist vorgesehen, eine zentrale Anlaufstelle für sämtliche Fragen der sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung der inklusiven Schulen zu schaffen.

 

Zu den zentralen Aufgaben eines RZIs gehören u.a.:

-          Beratung von Schulen, schulischem Personal, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern, Schulträgern in Bezug auf die Umsetzung der inklusiven schulischen Bildung

-          Vorbereitung von Entscheidungen zum konkreten Einsatz des sonderpädagogischen Personals an Schulen (Versetzungen, Abordnungen) in Zusammenarbeit mit den Schulen

-          Durchführung von Dienstbesprechungen oder Arbeitskreisen mit Schulleiterinnen und Schulleitern und sonderpädagogischem Personal

-          Entwicklung von regionalen Inklusionskonzepten auf Grundlage landesweiter Standards und Rahmenvorgaben

-          Mitwirkung im Verfahren zur Feststellung über den Bedarf einer Schülerin/ eines Schülers an sonderpädagogischer Unterstützung

-          Entscheidungen zum Personaleinsatz im Mobilen Dienst

 

Weitere konkrete Abläufe und ergänzenden Bestimmungen sind hierzu vom Land Niedersachsen festgelegt worden und in überarbeiteter Form am 01.08.2021 in Kraft getreten. (s. Nds. GVBl. S. 506 und SVBl. 8/2021, S. 398).

 

In diesem Zusammenhang haben sich die Mitarbeiter*innen des Bildungsbüros und der Bildungsregion, der zuständige Dezernent des Landkreises Cloppenburg, Neidhard Varnhorn und die Leiterin des Schul- und Kulturamtes am 04.05.2021 digital mit den Förderschulleitungen aus dem Landkreis Cloppenburg getroffen, um über den aktuellen Bedarf und die Anforderungen an die sonderpädagogische Beratung zu sprechen.

 

Am 04.06.2021 hat ein weiteres Treffen in dieser Konstellation stattgefunden. Als Gast wurde Herr Fikus, Leiter des RZIs in Wilhelmshaven, eingeladen. Herr Fikus berichtete über die praktische Arbeit des dortigen RZIs und das Zusammenwirken der einzelnen Beteiligten.

Als Fazit aus den Beratungen haben die Förderschulleitungen keine Einwände gegen die Einrichtung eines RZI im Landkreis Cloppenburg erhoben.

 

Ein mögliches RZI im Landkreis Cloppenburg sollte im Idealfall eine Büromöglichkeit an einer Schule im Landkreis haben. Durch das Aufgabenfeld ist jedoch von einer mobilen Umsetzung der Arbeitsaufgaben an verschiedenen Orten im Landkreis Cloppenburg auszugehen. Das RZI wird durch die Bildungsregion in die Bildungslandschaft des Landkreises Cloppenburg integriert. Es kann demnach auf ein Bildungsnetzwerk zurückgegriffen werden, damit eine Etablierung eines RZIs schnellstmöglich erfolgen kann.

 

 


Finanzierung:

Die Finanzierung eines Beratungs- und Unterstützungszentrums Inklusive Schule im Landkreis Cloppenburg wird vom Land Niedersachsen übernommen.