Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt
dem Kreistag zu beschließen, eine Interessensbekundung für die Einrichtung
eines RZI im Landkreis Cloppenburg gegenüber dem Regionalen Landesamt für
Schule und Bildung abzugeben.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 11.06. beantragte die
SPD-Kreistagsfraktion im Jahr 2018 die Einrichtung eines Regionalen Beratungs-
und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) im Landkreis Cloppenburg. Der
Landkreis hatte dazu schon im Vorfeld beim Regionalen Landesamt für Schule und
Bildung (damals: Landesschulbehörde) eine diesbezügliche Interessensbekundung
eingereicht.
Auf Basis der Beratungsergebnisse und der Einschätzung der Bedarfslage durch
die seinerzeits eingerichtete Planungsgruppe hat der Schulausschuss dann am
30.08.2018 dem Kreistag empfohlen zum damaligen Zeitpunkt keine neue Interessensbekundung
für die Einrichtung eines RZI im Landkreis Cloppenburg abzugeben, da ein
diesbezüglicher Bedarf nicht gesehen wurde. Allerdings sei eine Neueinschätzung
der Bedarfe in den kommenden Jahren durchaus möglich.
Mit
dem Start der Bildungsregion Landkreis Cloppenburg im Februar 2021 und der
damit verbundenen Netzwerkarbeit mit Akteuren der (schulischen) Bildungslandschaft
wurde deutlich, dass eine Neubewertung und –einschätzung der Sachlage
hinsichtlich eines RZIs erforderlich ist. Die Anforderungen und Bedarfe der
sonderpädagogischen Beratung für Fragen der inklusiven Beschulung haben gerade
im Bereich der allgemeinbildenden Regelschulen und der berufsbildenden Schulen
nach Aussage zahlreicher schulischer Akteure und nach Einschätzung des
Bildungsbüros/Bildungsregion zugenommen.
Aktuell
gibt es in Niedersachsen in 39 Landkreisen und kreisfreien Städten ein RZI,
u.a. in den Nachbarlandkreisen und –städten Vechta, Oldenburg Stadt, Oldenburg
Land, Vechta, Diepholz und Emsland. Somit sind im Bereich des Regionalen
Landesamtes für Schule und Bildung Osnabrück nur noch die Landkreise Ammerland
und Cloppenburg ohne die Versorgung eines Beratungs- und Unterstützungszentrums
Inklusive Schule.
Allgemeine Aufgaben RZI, Rolle des Landes:
Um die Inklusion vor Ort
weiterzuentwickeln, richtet das Land Niedersachsen seit August 2017 landesweit
„Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule“ ein. Es ist
Aufgabe des Landes unter Berücksichtigung der Eigenverantwortlichkeit der
Schulen ein leistungsfähiges und bedarfsgerechtes Beratungs- und Unterstützungssystem
zur Verfügung zu stellen, damit inklusive Bildung gelingt.
Im Rahmen der
konzeptionellen Gestaltung eines Regionalen Unterstützungs- und
Beratungszentrum für die Inklusive Schule ist vorgesehen, eine zentrale
Anlaufstelle für sämtliche Fragen der sonderpädagogischen Beratung und
Unterstützung der inklusiven Schulen zu schaffen.
Zu den zentralen Aufgaben
eines RZIs gehören u.a.:
-
Beratung von
Schulen, schulischem Personal, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und
Schülern, Schulträgern in Bezug auf die Umsetzung der inklusiven schulischen
Bildung
-
Vorbereitung
von Entscheidungen zum konkreten Einsatz des sonderpädagogischen Personals an
Schulen (Versetzungen, Abordnungen) in Zusammenarbeit mit den Schulen
-
Durchführung
von Dienstbesprechungen oder Arbeitskreisen mit Schulleiterinnen und
Schulleitern und sonderpädagogischem Personal
-
Entwicklung
von regionalen Inklusionskonzepten auf Grundlage landesweiter Standards und
Rahmenvorgaben
-
Mitwirkung
im Verfahren zur Feststellung über den Bedarf einer Schülerin/ eines Schülers
an sonderpädagogischer Unterstützung
-
Entscheidungen
zum Personaleinsatz im Mobilen Dienst
Weitere konkrete Abläufe und
ergänzenden Bestimmungen sind hierzu vom Land Niedersachsen festgelegt worden
und in überarbeiteter Form am 01.08.2021 in Kraft getreten. (s. Nds. GVBl. S.
506 und SVBl. 8/2021, S. 398).
In diesem Zusammenhang haben
sich die Mitarbeiter*innen des Bildungsbüros und der Bildungsregion, der
zuständige Dezernent des Landkreises Cloppenburg, Neidhard Varnhorn und die
Leiterin des Schul- und Kulturamtes am 04.05.2021 digital mit den Förderschulleitungen
aus dem Landkreis Cloppenburg getroffen, um über den aktuellen Bedarf und die
Anforderungen an die sonderpädagogische Beratung zu sprechen.
Am 04.06.2021 hat ein
weiteres Treffen in dieser Konstellation stattgefunden. Als Gast wurde Herr Fikus,
Leiter des RZIs in Wilhelmshaven, eingeladen. Herr Fikus berichtete über die
praktische Arbeit des dortigen RZIs und das Zusammenwirken der einzelnen
Beteiligten.
Als Fazit aus den Beratungen
haben die Förderschulleitungen keine Einwände gegen die Einrichtung eines RZI
im Landkreis Cloppenburg erhoben.
Ein mögliches RZI im
Landkreis Cloppenburg sollte im Idealfall eine Büromöglichkeit an einer Schule
im Landkreis haben. Durch das Aufgabenfeld ist jedoch von einer mobilen
Umsetzung der Arbeitsaufgaben an verschiedenen Orten im Landkreis Cloppenburg
auszugehen. Das RZI wird durch die Bildungsregion in die Bildungslandschaft des
Landkreises Cloppenburg integriert. Es kann demnach auf ein Bildungsnetzwerk
zurückgegriffen werden, damit eine Etablierung eines RZIs schnellstmöglich
erfolgen kann.
Finanzierung:
Die Finanzierung eines
Beratungs- und Unterstützungszentrums Inklusive Schule im Landkreis Cloppenburg
wird vom Land Niedersachsen übernommen.