Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird die folgende Beschlussfassung empfohlen:
Bei einer Förderzusage durch das Bundesministerium des Innern, Bau und
Heimat (BMI) mit einem Förderbetrag in Höhe von 1.395.000 EUR werden die für
die Sportschule Lastrup vorgestellten Maßnahmen mit
Gesamtkosten in Höhe von 5.314.000 EUR brutto
(inklusive dem Regionalfaktor)
zuzüglich:
·
Einrichtungskosten in Höhe
von ca. 183.000 EUR brutto,
·
Kosten für die Herstellung
einer Stellplatzanlage in Höhe von 493.968 EUR brutto
·
sowie Kosten für den
Ersatzneubau von zwei Naturrasenplätzen in Höhe von 1.144.000 EUR brutto
umgesetzt.
Der Landkreis Cloppenburg trägt als Bauherr der Maßnahme die
verbleibenden Kosten in Höhe von bis zu 5.739.968 EUR (abzüglich der
Bundesförderung in Höhe von 1.395.000 EUR).
Zum Ersatzneubau der zwei Naturrasenplätze liegt ein
Sportförderungsantrag zu einer Bezuschussung in Höhe von 20 % der förderfähigen
Kosten, höchstens jedoch bis zu einem Betrag in Höhe von 100.000 EUR je
Rasenplatz vor. Außerdem ist eine Förderung durch den Landessportbund
beantragt. Die Kosten der beiden Naturrasenplätze werden sich für den Landkreis
Cloppenburg dementsprechend verringern.
Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt einzuplanen.
Die Planung bis einschließlich Planungsphase 5 kann bereits unabhängig
von der Förderzusage erfolgen.
Sachverhalt:
Das Bundesministerium des
Innern, Bau und Heimat (BMI) hat im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ im Jahr 2018 einen Projektaufruf
veröffentlicht. Mit einem Budget in Höhe von 100 Mio. Euro sollen bundesweit
ca. 102 Projekte gefördert werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich
Kommunen.
Gefördert werden die
bauliche Sanierung und der Ausbau von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur
(konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Kosten). Der
Schwerpunkt liegt dabei allerdings insbesondere auf Sportstätten, bspw.
öffentlich genutzte Sportplätze einschließlich baulicher Nebenanlagen,
Turnhallen, Schwimmbäder sowie Freibäder.
Der Fördersatz beträgt i.
d. R. max. 45% bzw. bei Haushaltsnotlage der Kommune max. 90%.
Der Landkreis Cloppenburg
hat am 30. bzw. 31.08.2018 einen entsprechenden Förderantrag eingereicht. Die
Kosten der beabsichtigten Baumaßnahmen betrugen seinerzeit insgesamt 3,1 Mio
EUR. Der beantragte Zuschuss aus Bundesmitteln würde 1.395.000,00 EUR und der Eigenmitteleinsatz
seitens des Landkreises Cloppenburg 1.705.000,00 EUR betragen.
Der dazugehörige
Kreistagsbeschluss erfolgte mit Sitzung vom 18.09.2018, Aktenzeichen:
V-KA/18/840. Es wurde einstimmig beschlossen, dass bei einer Förderzusage die
beabsichtigte Maßnahme im vorgesehenen Umfang umgesetzt wird und die
erforderlichen Mittel im Haushalt 2019 einzuplanen sind.
Am 11.04.2019 wurde seitens
des Fördermittelgebers bekannt gegeben, dass die vom Landkreis Cloppenburg
eingereichte Projektskizze für die Kreissportschule Lastrup nicht ausgewählt
wurde. Nach Mitteilung des BMI waren rund 1.300 Interessensbeurkundungen
eingegangen, somit war die Förderrunde rund 13-fach überzeichnet.
Im August 2020 startete das
BMI einen erneuten Projektaufruf mit einem Gesamtbudget in Höhe von 600 Mio.
EUR über zwei Tranchen. In der ersten Tranche mit einem Budget von 200 Mio.
Euro werden Projekte ohne erneute Bewerbung auf Basis der Interessenbekundung
zum Projektaufruf 2018 ausgewählt. Die zweite Tranche mit einem Budget von 400
Mio. Euro ist für neue Antragsteller sowie für aktualisierte
Interessenbekundungen aus dem Jahr 2018.
Mit Bescheid vom 06.10.2020
wurde mitgeteilt, dass die bereits eingereichte Projektskizze in der ersten
Tranche des erneuten Projektaufrufs ausgewählt wurde. Das bereitgestellte
Budget in Höhe von 200 Mio. EUR wurde komplett ausgeschöpft. Da die Auswahl in
Tranche eins aufgrund der bereits eingereichten Projektskizze erfolgt ist,
wurde die Obergrenze der Fördersumme auf 1.395.000,00 EUR festgelegt.
Zwecks Beantragung der
Fördermittel ist ein mehrstufiges Antragsverfahren zu durchlaufen.
Die Antragsunterlagen für
die Mittelbindung, auch Paket 1 genannt, sind an den Projektträger Jülich zu
richten. Dieser Antrag wurde bereits eingereicht. Die baufachliche Prüfung der
Bauunterlagen (Paket 2) führt die Staatliche Bauverwaltung (NLBL) durch. Hierzu
sind weitergehende Planungsunterlagen einzureichen, sodass der Abschluss der
Prüfungen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Vorgesehen ist
grundsätzlich ein Förderzeitraum für die Jahre 2021 bis 2025.
Die Förderung erfolgt in
Form einer Zuwendung nach § 23, 44 BHO. Als Finanzierungsart wurde die
Anteilfinanzierung mit Obergrenze festgelegt, so dass sich die Zuwendung bei
geringeren Ausgaben entsprechend reduziert, bei höheren Ausgaben jedoch
entsprechend gedeckelt ist. Der Verwendungsnachweis ist 12 Monate nach
Fertigstellung einzureichen.
Geplant ist der
Ersatzneubau eines Bettentraktes, eines Speisesaal mit angegliederter Küche und
eines Verwaltungsbereiches. Die Lehr- und Seminarräume sollen umstrukturiert
werden. Es soll ein separater Aufenthaltsbereich (Café) für die Nutzer*innen
errichtet werden. Mit dem Ziel der Barrierefreiheit sind die Sanierung der
Sanitärbereiche sowie der Einbau eines Aufzugs geplant. Im Zuge dessen ist ein
Neubau des nördlichen Aufzugabteils und des nördlichen Fluchttreppenhauses
notwendig. Es soll eine Stellplatzanlage im südlichen Bereich der Sportschule
errichtet werden.
Eine neue Kostenberechnung
ist erforderlich, da die angesetzten Kosten für die Maßnahmen aus dem Jahr 2018
nicht mehr der Aktualität entsprechen.
Den
1. Preis in einem EU-weiten Architekturwettbewerb hat das Architekturbüro h2
Architekten + Städtebauer Dipl. Ing. Architekt Ralf Haverkamp, Dipl. Ing.
Architekt Josef Holthaus, Spatzenweg 21, 48282 Emsdetten gewonnen. Am 18.08.21
wurde diesbezüglich ein VgV-Verfahren durchgeführt.
Laut Wettbewerbsauslobung soll der Auslober der
Empfehlung des Preisgerichts folgen, die Arbeit mit dem ersten Preis zur
Grundlage der weiteren Bearbeitung wählen und die Planungsleistungen,
mindestens die Leistungsphasen 1-5 übertragen, sofern kein wichtiger Grund
einer Beauftragung entgegensteht.
Sollte der Auslober aus wichtigen Gründen von der Beauftragung entsprechend der
Empfehlung des Preisgerichts abweichen, werden sämtliche Preisträger des
Wettbewerbs zur Angebotsabgabe und Verhandlung eingeladen.
Das Büro h 2 Architekten
hat von 500 möglichen Punkten 446 Punkte erreicht, so dass nichts gegen eine
weitere Beauftragung aus Sicht der Verwaltung spricht.
Als Gesamteindruck wurde Herr Holthaus mit der Note 3,9 – gut von allen
Teilnehmern bewertet.
Die überarbeitete Wettbewerbsarbeit einschließlich einer aktualisierten
Kostenschätzung stellt Architekt Herr Holthaus im Ausschuss für Kultur- und
Freizeit am 30.09.2021 vor.
Der
Förderantrag ist als Anlage dieser
Vorlage beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Förderantrag vom 30.07.2021