Betreff
Bundesförderprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur: Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Sportschule Lastrup
Vorlage
V-KUL/21/204
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird die folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Bei einer Förderzusage durch das Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat (BMI) mit einem Förderbetrag in Höhe von 1.395.000 EUR werden die für die Sportschule Lastrup vorgestellten Maßnahmen mit

 

Gesamtkosten in Höhe von 5.314.000 EUR brutto (inklusive dem Regionalfaktor)

 

zuzüglich:

 

·         Einrichtungskosten in Höhe von ca. 183.000 EUR brutto,

·         Kosten für die Herstellung einer Stellplatzanlage in Höhe von 493.968 EUR brutto

·         sowie Kosten für den Ersatzneubau von zwei Naturrasenplätzen in Höhe von 1.144.000 EUR brutto

 

umgesetzt.

 

Der Landkreis Cloppenburg trägt als Bauherr der Maßnahme die verbleibenden Kosten in Höhe von bis zu 5.739.968 EUR (abzüglich der Bundesförderung in Höhe von 1.395.000 EUR). 

 

Zum Ersatzneubau der zwei Naturrasenplätze liegt ein Sportförderungsantrag zu einer Bezuschussung in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch bis zu einem Betrag in Höhe von 100.000 EUR je Rasenplatz vor. Außerdem ist eine Förderung durch den Landessportbund beantragt. Die Kosten der beiden Naturrasenplätze werden sich für den Landkreis Cloppenburg dementsprechend verringern.

 

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt einzuplanen.

 

Die Planung bis einschließlich Planungsphase 5 kann bereits unabhängig von der Förderzusage erfolgen.

 


Sachverhalt:

Das Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat (BMI) hat im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ im Jahr 2018 einen Projektaufruf veröffentlicht. Mit einem Budget in Höhe von 100 Mio. Euro sollen bundesweit ca. 102 Projekte gefördert werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen.

Gefördert werden die bauliche Sanierung und der Ausbau von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Kosten). Der Schwerpunkt liegt dabei allerdings insbesondere auf Sportstätten, bspw. öffentlich genutzte Sportplätze einschließlich baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmbäder sowie Freibäder.

Der Fördersatz beträgt i. d. R. max. 45% bzw. bei Haushaltsnotlage der Kommune max. 90%.

 

Der Landkreis Cloppenburg hat am 30. bzw. 31.08.2018 einen entsprechenden Förderantrag eingereicht. Die Kosten der beabsichtigten Baumaßnahmen betrugen seinerzeit insgesamt 3,1 Mio EUR. Der beantragte Zuschuss aus Bundesmitteln würde 1.395.000,00 EUR und der Eigenmitteleinsatz seitens des Landkreises Cloppenburg 1.705.000,00 EUR betragen.

 

Der dazugehörige Kreistagsbeschluss erfolgte mit Sitzung vom 18.09.2018, Aktenzeichen: V-KA/18/840. Es wurde einstimmig beschlossen, dass bei einer Förderzusage die beabsichtigte Maßnahme im vorgesehenen Umfang umgesetzt wird und die erforderlichen Mittel im Haushalt 2019 einzuplanen sind.

 

Am 11.04.2019 wurde seitens des Fördermittelgebers bekannt gegeben, dass die vom Landkreis Cloppenburg eingereichte Projektskizze für die Kreissportschule Lastrup nicht ausgewählt wurde. Nach Mitteilung des BMI waren rund 1.300 Interessensbeurkundungen eingegangen, somit war die Förderrunde rund 13-fach überzeichnet.

 

Im August 2020 startete das BMI einen erneuten Projektaufruf mit einem Gesamtbudget in Höhe von 600 Mio. EUR über zwei Tranchen. In der ersten Tranche mit einem Budget von 200 Mio. Euro werden Projekte ohne erneute Bewerbung auf Basis der Interessenbekundung zum Projektaufruf 2018 ausgewählt. Die zweite Tranche mit einem Budget von 400 Mio. Euro ist für neue Antragsteller sowie für aktualisierte Interessenbekundungen aus dem Jahr 2018.

 

Mit Bescheid vom 06.10.2020 wurde mitgeteilt, dass die bereits eingereichte Projektskizze in der ersten Tranche des erneuten Projektaufrufs ausgewählt wurde. Das bereitgestellte Budget in Höhe von 200 Mio. EUR wurde komplett ausgeschöpft. Da die Auswahl in Tranche eins aufgrund der bereits eingereichten Projektskizze erfolgt ist, wurde die Obergrenze der Fördersumme auf 1.395.000,00 EUR festgelegt.

 

Zwecks Beantragung der Fördermittel ist ein mehrstufiges Antragsverfahren zu durchlaufen.

Die Antragsunterlagen für die Mittelbindung, auch Paket 1 genannt, sind an den Projektträger Jülich zu richten. Dieser Antrag wurde bereits eingereicht. Die baufachliche Prüfung der Bauunterlagen (Paket 2) führt die Staatliche Bauverwaltung (NLBL) durch. Hierzu sind weitergehende Planungsunterlagen einzureichen, sodass der Abschluss der Prüfungen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

 

Vorgesehen ist grundsätzlich ein Förderzeitraum für die Jahre 2021 bis 2025.

 

Die Förderung erfolgt in Form einer Zuwendung nach § 23, 44 BHO. Als Finanzierungsart wurde die Anteilfinanzierung mit Obergrenze festgelegt, so dass sich die Zuwendung bei geringeren Ausgaben entsprechend reduziert, bei höheren Ausgaben jedoch entsprechend gedeckelt ist. Der Verwendungsnachweis ist 12 Monate nach Fertigstellung einzureichen.

 

Geplant ist der Ersatzneubau eines Bettentraktes, eines Speisesaal mit angegliederter Küche und eines Verwaltungsbereiches. Die Lehr- und Seminarräume sollen umstrukturiert werden. Es soll ein separater Aufenthaltsbereich (Café) für die Nutzer*innen errichtet werden. Mit dem Ziel der Barrierefreiheit sind die Sanierung der Sanitärbereiche sowie der Einbau eines Aufzugs geplant. Im Zuge dessen ist ein Neubau des nördlichen Aufzugabteils und des nördlichen Fluchttreppenhauses notwendig. Es soll eine Stellplatzanlage im südlichen Bereich der Sportschule errichtet werden.

 

Eine neue Kostenberechnung ist erforderlich, da die angesetzten Kosten für die Maßnahmen aus dem Jahr 2018 nicht mehr der Aktualität entsprechen.

 

Den 1. Preis in einem EU-weiten Architekturwettbewerb hat das Architekturbüro h2 Architekten + Städtebauer Dipl. Ing. Architekt Ralf Haverkamp, Dipl. Ing.
Architekt Josef Holthaus, Spatzenweg 21, 48282 Emsdetten gewonnen. Am 18.08.21 wurde diesbezüglich ein VgV-Verfahren durchgeführt.

 

Laut Wettbewerbsauslobung soll der Auslober der Empfehlung des Preisgerichts folgen, die Arbeit mit dem ersten Preis zur Grundlage der weiteren Bearbeitung wählen und die Planungsleistungen, mindestens die Leistungsphasen 1-5 übertragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht.
Sollte der Auslober aus wichtigen Gründen von der Beauftragung entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts abweichen, werden sämtliche Preisträger des Wettbewerbs zur Angebotsabgabe und Verhandlung eingeladen.

Das Büro h 2 Architekten hat von 500 möglichen Punkten 446 Punkte erreicht, so dass nichts gegen eine weitere Beauftragung aus Sicht der Verwaltung spricht.
Als Gesamteindruck wurde Herr Holthaus mit der Note 3,9 – gut von allen Teilnehmern bewertet.
Die überarbeitete Wettbewerbsarbeit einschließlich einer aktualisierten Kostenschätzung stellt Architekt Herr Holthaus im Ausschuss für Kultur- und Freizeit am 30.09.2021 vor.

 

Der Förderantrag ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 


 

 


Anlagenverzeichnis:

Förderantrag vom 30.07.2021