Betreff
Klimaschutzkonzept des Landkreises Cloppenburg
Vorlage
V-PLA/21/322
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Dem zur Erreichung der Klimaziele des Landkreises Cloppenburg vom Klimaschutzmanagement vorgelegte Klimaschutzkonzept wird zugestimmt. Die konsequente Umsetzung der in dem partizipativen Prozess erarbeiteten Maßnahmen ist Voraussetzung für die Einhaltung der Klimaziele. Der strategische Handlungsplan, der mit diesem Klimaschutzkonzept aufgestellt wurde, wird nun von den Klimaschutzmanagern umgesetzt, der Fortschritt kontrolliert und die Ergebnisse im Ausschuss vorgestellt. Dafür wird der Landkreis Cloppenburg zeitnah ein Anschlussvorhaben beantragen. Über Fortschritte in der Klimaschutzarbeit soll dann regelmäßig im Ausschuss für Planung und Umwelt berichtet werden.

 


Sachverhalt:

Im letzten Ausschuss für Planung und Umwelt (15.06.2021) wurde der Maßnahmenkatalog des Klimaschutzkonzepts vorgestellt. Aufbauend auf der Bestandsanalyse des Klimaschutzes im Landkreis Cloppenburg sowie der Potenzial- und Szenarienanalyse wurden Handlungsfelder abgeleitet und zusammen mit Akteuren aus der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, der Bildung, den Energieversorgungsunternehmen und der Politik Klimaschutzmaßnahmen erarbeitet. In einem partizipativen Prozess wurden auf regionale Gegebenheiten angepasste Maßnahmen ausgearbeitet. Der Maßnahmenkatalog dient dabei als strategischer Handlungsplan für die nächsten Jahre, um die Klimaschutzarbeit im Landkreis weiter voranzubringen.

 

Nach dem Prüfauftrag der letzten Ausschusssitzung vom 15.06.2021, wurde vom Beratungsbüro der Energielenker die Realisierbarkeit einer schnelleren Klimaneutralität für den Landkreis anhand der Potentialanalyse ausgewertet. Als Ergebnis ist demnach eine frühere Treibhausgasneutralität unter den aktuellen Rahmenbedingungen und Handlungsmöglichkeiten des Landkreises nicht prognostizierbar. Ungeachtet dessen können politische Beschlüsse mit höheren Zielen zur Treibhausgasneutralität, zukünftig zu erwartende technische Innovationen und insbesondere die Einbindung aller Städte und Gemeinden in die Klimaschutzarbeit im Landkreis zu einem schnelleren Erreichen einer Treibhausgasneutralität führen. Das schnellere Erreichen einer Treibhausgasneutralität wird somit nicht ausgeschlossen.

 

Ein momentan realistisches Klimaschutzszenario für die Treibhausgasemissionen, welches, unter der Annahme eines konsequent verfolgten Klimaschutz entwickelt wurde, ist ein Einsparpotential von 85 %, ggü. dem Jahr 2019 bis zum Jahr 2050. Damit könnten die THG-Emissionen pro Kopf im Jahr 2050 auf 1,6 t pro Einwohner und Jahr reduziert werden.

 

Die Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog wurden nun ausformuliert und darauf aufbauend der Zeit- und Handlungsplan für die kommenden vier Jahre erstellt.

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt dann nach dem im Zeitplan festgelegten Zeitrahmen und wird von den Klimaschutzmanagern koordiniert.

 

Die Kreisverwaltung wird einen Förderantrag für ein „Anschlussvorhaben - Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement“ mit weiterhin zwei Personalstellen über die Kommunalrichtlinie stellen, um die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept und die Verstetigung sicherzustellen. Das Anschlussvorhaben soll zeitlich direkt nach dem Ende des Erstvorhabens / der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes (Bewilligungszeitraum endet am 31.08.2022) erfolgen. Der Bewilligungszeitraum des Anschlussvorhabens beläuft sich auf 36 Monate. Die nicht rückzahlbare Zuwendung beträgt 50 % der förderfähigen Personal- und Sachausgaben, sofern der Förderantrag bis Ende 2021 eingereicht wird (10 Prozent erhöhter Fördersatz bis Ende 2021).

 

Als wichtiges Instrument für die Überprüfung der Klimaschutzarbeit, wurde für die unterschiedliche Handlungsfelder qualitative (Leit-)ziele definiert.

 

 

 

Eigene Liegenschaften

• Die Verwaltung geht mit ihrem Handeln im Klimaschutz als Vorbild für Bürger*innen

und Unternehmen voraus

• Treibhausgasneutrale Verwaltung

 

Bauen, Sanieren und privater Haushalt

 

• Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmebereich

• Steigerung der Sanierungsquote

 

• Ausbau der Energieeffizienz in privaten Haushalten

 

• Minimierung der Flächenversiegelung angelehnt an die Ziele des Landes

 

 

Mobilität

 

• Stärkung des Umweltverbundes und Ausbau des ÖPNV

 

• Sicherung einer nachhaltigen Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen

 

• Unterstützung des Markthochlaufes der Elektromobilität aller Verkehrsmittel

 

• Stärkung des Fahrrads als Verkehrsmittel und Ausbau einer attraktiven Infrastruktur.

Ziel ist ein Anstieg des Radanteils am Modal Splits auf 20 %

 

 

Landwirtschaft

 

• Erhaltung und Förderung natürlicher Senken und Umsetzung der Maßnahmen im Einklang mit dem Naturschutz

 

 

Wirtschaft

 

• Unterstützung und Förderung der Wirtschaft im Bereich Energieeffizienz und beim

Einsatz erneuerbarer Energien

 

• (Fort-)Bildungsangebote im Bereich Klimaschutz stärken

 

 

Bildung

 

• Etablierung von Klimaschutzthemen in der Bildung (schulisch und außerschulisch)

 

• Sensibilisierung der Bevölkerung für das Thema Klimaschutz durch Informationen und

Öffentlichkeitsarbeit

 

Mithilfe dieser Leitziele soll die THG-Emissionen in allen Sektoren massiv reduziert werden. Wann die beschlossene THG-Neutralität faktisch erreicht werden kann hängt maßgeblich von den Fortschritten in den einzelnen Handlungsfeldern ab und kann derzeit nicht mit Sicherheit gesagt werden. Das Klimaschutzkonzept zeigt verschiedene Maßnahmen und Handlungsoptionen für die Klimaschutzarbeit in den nächsten Jahren auf. Begleitet durch das Klimaschutzmanagement, welches die Maßnahmen koordiniert und kontrolliert, und der Politik, der nun durch das Konzept einen Handlungsrahmen zur Ausgestaltung und Lenkung der Klimaschutzarbeit bereitgestellt wird, soll die Klimaschutzarbeit im Landkreis Cloppenburg weiter vorangetrieben werden.

 

Die mit der Umsetzung des Konzepts verbundenen Kosten können derzeit nur ansatzweise abgeschätzt werden. Kalkuliert wurden die Kosten über die nächsten Jahre für den Bereich des Klimaschutzmanagements im engeren Sinne (z.B. Beratungskosten, Projektkosten, Lizenzen, Anschaffungen). Andere Kosten wie z.B. bei Baumaßnahmen oder für die Förderung bestimmter Technologien sind von noch zu treffenden politischen Entscheidungen abhängig.

 


Finanzierung:

P1.111900.102

 


Anlagenverzeichnis:

Klimaschutzkonzept Landkreis Cloppenburg Abschlussbericht