Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Erwerb einer
mobilen Geschwindigkeitsmessanlage Traffi Star S 350 der Firma JENOPTIK Robot
GmbH – System für den flexiblen Stativeinsatz in Höhe von 65.217,33 EUR.
Die Genehmigung
dieser außerplanmäßigen Auszahlung erfolgte im Eilverfahren nach § 89 S. 2
NKomVG.
Hintergrund für
den Eilfall war, dass seit dem 12.03.2021 aufgrund technischer Probleme mit 3
mobilen Messgeräten des Typs LEIVTEC XV 3 keine Geschwindigkeitsmessungen mehr
durchgeführt wurden. Eine Überprüfung des Gerätetyps bei der Physikalisch
Technischen Bundesanstalt (PTB) brachte zwar Aufschluss über die technischen
Mängel, jedoch wird eine Problemlösung des Herstellers aus verschiedenen
Gründen nicht weiter verfolgt, so dass diese Geräte (bundesweit ca. 500 Stück)
nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Somit wurden bereits seit März 2021 keine
mobilen Geschwindigkeitskontrollen zur Durchsetzung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit durchgeführt, was bei den Verkehrsteilnehmern aufgrund
der Veröffentlichung in den Medien bekannt war und sich mitunter im
Verkehrsverhalten negativ wiederspiegelt.
Um die
Verkehrssicherheit auf den Straßen wieder zu erhöhen, ist eine
Ersatzbeschaffung daher unabdingbar. Nachdem in einem ersten Schritt eine
stationäre Messanlage für einen möglichen mobilen Einsatz umgerüstet wird und
in einem zweiten Schritt eine mobile Messanlage TraffiStar S 350 angemietet
wurde, soll zusätzlich ein Messgerät vom Typ TraffiStar S 350 erworben werden,
um den Flächendruck wieder zu intensivieren. Die Messanlage des Herstellers
JENOPTIK wurde ausgewählt, weil die zuvor in Augenschein genommene Messanlage
des Herstellers Kistler, die ES. 8.0 für das Messpersonal als zu gefährlich
angesehen wurde und die Einrichtung der Messstellen sehr viel Zeit in Anspruch
nimmt. Zudem ist die Auswertetechnik für die TraffiStar 350 bereits vorhanden.
In einem vierten
Schritt, geplant zum Ende der Mietzeit nach 12 Monaten, sollen dann zwei weitere
Messanlagen eines anderen Herstellers hinzugekauft werden, um sich in der
Breite besser aufzustellen. Eine der mobilen TraffiStar S 350 wird dann in den
stationären Messplätzen eingesetzt.
Die Deckung
erfolgt einerseits aus der nicht mehr erforderlichen Anschaffung für die
LEIVTEC XV 3 (I1.100444.510, SK 783110) in Höhe von 5.569,20 EUR sowie den
sonstigen nicht zahlungswirksamen ordentlichen Aufwendungen der Kommunalen
Geschwindigkeitsüberwachung (P1.122500, SK 443990) in Höhe von 59.648,13 EUR.
Aus den o. g.
Gründen handelt es sich um einen Eilfall nach § 89 S. 2 NKomVG.
Gem. § 89 S. 3
NKomVG sind der Kreisausschuss und der Kreistag über diese Eilentscheidung
unverzüglich zu informieren.
Finanzierung:
I1.100447.510 – Erw. Geschwindigkeitsmessanl. TraffiStar – Sachkonto
783110
Anlagenverzeichnis: