Betreff
Außerplanmäßige Auszahlung 2021 – Erwerb einer Geschwindigkeitsmessanlage TraffiStar S 350 der Firma JENOPTIK Robot GmbH – System für den flexiblen Stativeinsatz
Vorlage
V-KA/21/674
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 


Sachverhalt:

 

Erwerb einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage Traffi Star S 350 der Firma JENOPTIK Robot GmbH – System für den flexiblen Stativeinsatz in Höhe von 65.217,33 EUR.

 

Die Genehmigung dieser außerplanmäßigen Auszahlung erfolgte im Eilverfahren nach § 89 S. 2 NKomVG.

 

Hintergrund für den Eilfall war, dass seit dem 12.03.2021 aufgrund technischer Probleme mit 3 mobilen Messgeräten des Typs LEIVTEC XV 3 keine Geschwindigkeitsmessungen mehr durchgeführt wurden. Eine Überprüfung des Gerätetyps bei der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) brachte zwar Aufschluss über die technischen Mängel, jedoch wird eine Problemlösung des Herstellers aus verschiedenen Gründen nicht weiter verfolgt, so dass diese Geräte (bundesweit ca. 500 Stück) nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Somit wurden bereits seit März 2021 keine mobilen Geschwindigkeitskontrollen zur Durchsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durchgeführt, was bei den Verkehrsteilnehmern aufgrund der Veröffentlichung in den Medien bekannt war und sich mitunter im Verkehrsverhalten negativ wiederspiegelt.

 

Um die Verkehrssicherheit auf den Straßen wieder zu erhöhen, ist eine Ersatzbeschaffung daher unabdingbar. Nachdem in einem ersten Schritt eine stationäre Messanlage für einen möglichen mobilen Einsatz umgerüstet wird und in einem zweiten Schritt eine mobile Messanlage TraffiStar S 350 angemietet wurde, soll zusätzlich ein Messgerät vom Typ TraffiStar S 350 erworben werden, um den Flächendruck wieder zu intensivieren. Die Messanlage des Herstellers JENOPTIK wurde ausgewählt, weil die zuvor in Augenschein genommene Messanlage des Herstellers Kistler, die ES. 8.0 für das Messpersonal als zu gefährlich angesehen wurde und die Einrichtung der Messstellen sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Zudem ist die Auswertetechnik für die TraffiStar 350 bereits vorhanden.

 

In einem vierten Schritt, geplant zum Ende der Mietzeit nach 12 Monaten, sollen dann zwei weitere Messanlagen eines anderen Herstellers hinzugekauft werden, um sich in der Breite besser aufzustellen. Eine der mobilen TraffiStar S 350 wird dann in den stationären Messplätzen eingesetzt.

 

Die Deckung erfolgt einerseits aus der nicht mehr erforderlichen Anschaffung für die LEIVTEC XV 3 (I1.100444.510, SK 783110) in Höhe von 5.569,20 EUR sowie den sonstigen nicht zahlungswirksamen ordentlichen Aufwendungen der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung (P1.122500, SK 443990) in Höhe von 59.648,13 EUR.

 

Aus den o. g. Gründen handelt es sich um einen Eilfall nach § 89 S. 2 NKomVG.

 

Gem. § 89 S. 3 NKomVG sind der Kreisausschuss und der Kreistag über diese Eilentscheidung unverzüglich zu informieren.

 


Finanzierung:

 

I1.100447.510 – Erw. Geschwindigkeitsmessanl. TraffiStar – Sachkonto 783110

 


Anlagenverzeichnis: