Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Anschaffungen DigitalPakt-BBSen, 110 AccessPoints inkl. 5-jährige
Cloud-Lizenz in Höhe von 85.744,74 EUR
Die Genehmigung
dieser außerplanmäßigen Auszahlung erfolgte im Eilverfahren nach § 89 S. 2
NKomVG.
Die überplanmäßige
Auszahlung ist zeitlich und sachlich unabweisbar, weil im Rahmen der
Beratungsleistungen zur digitalen Ausrichtung der BBS Technik im Konzept
mehrere Themen festgelegt wurden. Eines der Themen befasst sich mit dem Ausbau
der W-LAN-Versorgung an der Schule. Damit die Schule eine ausreichende
Abdeckung des W-LANs sicherstellen kann, ist eine Anschaffung von 110
AccessPoints dringend erforderlich. Da sowohl die Aufstellung des Konzepts zum
Netzwerkausbau als auch die Anschaffung der notwendigen Hardware (AccessPoints)
im Jahr 2021 erfolgt, konnten bei der ursprünglichen Haushaltsaufstellung 2020
für das Jahr 2021 die benötigten Mittel nicht genau beziffert werden. Die
Anschaffung der AccessPoints ist förderfähig nach dem DigitalPakt, d. h. auch
der ursprüngliche Haushaltsansatz für die Einnahmen aus den DigitalPakt erhöht
sich aufgrund dieser Anschaffung.
Es handelt sich um
einen Eilfall nach § 89 S. 2 NKomVG, da der Kreistagsbeschluss nicht
rechtzeitig vor der erforderlichen Auszahlung eingeholt werden konnte.
Die Deckung
erfolgt aus den Kompensationsmaßnahmen an Kreisstraßen (I1.500098.525.021, SK
783110) in Höhe von 85.744,74 EUR.
Gem. § 89 S. 3
NKomVG sind der Kreisausschuss und der Kreistag über diese Eilentscheidung
unverzüglich zu informieren.
Finanzierung:
I1.200732.510.021 – Anschaffungen DigitalPakt-BBSen – Sachkonto 783110
Anlagenverzeichnis: