Betreff
Beitritt des Landkreises Cloppenburg zum Netzwerk der Wirtschaftsförderer Niedersachsen (NEWIN) e. V.
Vorlage
V-KA/21/672
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Cloppenburg wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt Mitglied des Netzwerks der Wirtschaftsförderer Niedersachsen NEWIN e. V., um die Möglichkeiten der Wirtschaftsförderung zu erweitern, auf förderpolitische Entscheidungen des Landes Einfluss nehmen zu können und damit die Unternehmen im Landkreis zu unterstützen.

Zum Vertreter des Landkreises Cloppenburg in NEWIN e. V. wird die Stabsstellenleitung Wirtschaftsförderung bestimmt, die auch die etwaige Vertretungsregelung übernimmt.

 


Sachverhalt:

 

Die Wirtschaftsförderungen der Landkreise, kreisfreien Städte und der Region Hannover arbeiten seit 2004 im Netzwerk der Wirtschaftsförderer in Niedersachsen (NEWIN) eng zusammen.

Zweck des Netzwerks ist die Förderung der Wirtschaftsstruktur und der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von Unternehmen. Verwirklicht wird dies insbesondere durch den Erfahrungsaustausch der Wirtschaftsförderungen untereinander. Hierbei geht es um strategische Fragen der Förderprogrammgestaltung, die NEWIN als Interessenvertretung der Wirtschaftsförderungen direkt u. a. mit dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium und der NBank beratend erarbeitet.

Ebenso werden praxisrelevante Problemlösungen und Handlungserfordernisse in der operativen Arbeit von Wirtschaftsförderungen entwickelt. Diese reichen von der Ansiedlungs- und Gründungsförderung, der Schaffung geeigneter wirtschaftsnaher Infrastrukturen, der Beratung zu Förderprogrammen bis hin zu Fragen des Technologietransfers, der Innovationsberatung, der Qualifizierungsförderung und des Wirtschaftsstandortmarketings.

Die Kommunalen Spitzenverbände (insbesondere der Nieders. Landkreistag (NLT)) sind seit Beginn des Netzwerks strategische Partner und in alle Gremien eingebunden. Sie sind wichtige Partner für den Informationsaustausch und die Kommunikation auf politischer Ebene, während sich die Wirtschaftsförderungseinrichtungen im NEWIN-Netzwerk als Experten verstehen, die über unmittelbare Erfahrungen im Umgang mit Unternehmen, in der Umsetzung von Projekten und in der Anwendung und Akzeptanz von Förderinstrumenten verfügen.

 

Insbesondere in der Pandemiezeit hat NEWIN seinen Wert bewiesen. In wöchentlichen Telefon- und Videokonferenzen konnten die Wirtschaftsförderer Fragen zu kommenden Förderprogrammen sowie zu Unterstützungshilfen direkt an die NBank stellen, Kritik der Unternehmen gesammelt an den NLT weitergeben und Fallfragen abschließend klären. Durch Protokolle der Konferenzen wurden diese Kenntnisse verstetigt und konnten so bei ähnlich gelagerten Fällen als Entscheidungsgrundlage genutzt werden.

 

Das in den letzten Jahren auf knapp 80 Mitglieder stark gewachsene Netzwerk, die

Einrichtung zahlreicher Arbeitsgruppen sowie die immer engere und arbeitsintensive Zusammenarbeit mit den niedersächsischen Landesministerien, der NBank sowie dem Innovationszentrum Niedersachsen, Kammern und Hochschulen machen es erforderlich, die bislang weitgehend formlose Netzwerkarbeit nunmehr in eine organisatorisch solide Form zu überführen. Nach einstimmigen Votum in der NEWIN-Mitgliederversammlung am 28.10.2020 ist der Koordinierungsausschuss als zentrales Gremium aufgefordert worden, das Netzwerk in eine Vereinsstruktur zu überführen und angemessene und nach Größe der vertretenen Gebietskörperschaft gestaffelte Mitgliedsbeiträge zu erheben. Damit soll die Arbeit des Vorstands bzw. der Sprecher des Koordinierungsausschusses unterstützt, Arbeitsgruppen, Mitgliederversammlung und Jahrestagung inhaltlich vor- und nachbereitet sowie die Pflege des Web-Auftritts gewährleistet werden.

 

Da Mitglieder des Vereins Kommunen oder kommunal beherrschte Wirtschaftsförderungseinrichtungen sind, wird hier die Mitgliedschaft des Landkreises in einem kommunalen Zusammenschluss in der Rechtsform eines Vereins angestrebt. Hierüber hat der Kreistag gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 17 NKomVG zu entscheiden.

 

Der Mitgliedsbeitrag für den Landkreis Cloppenburg würde nach der Beitragsordnung für Landreise/kreisfreie Städte mit über 100.000 Einwohnern 150 € pro Jahr betragen. Der Entwurf der Vereinssatzung ist als Anlage beigefügt.

Geplant ist, das Netzwerk im zweiten Halbjahr 2021 als eingetragener Verein zu gründen. Der Landkreis Cloppenburg beabsichtigt, dem Netzwerk als Gründungsmitglied beizutreten.

 


Finanzierung:

 

P1.571000.100

SK 431883