Sachverhalt:
TraffiStar Stativ,
Blitzeinheit und diverse Komponenten für den mobilen Einsatz – Fahrzeugumbau
für Messungen aus dem Fahrzeug heraus in Höhe von 57.841,14 EUR.
Die Genehmigung
dieser außerplanmäßigen Auszahlung erfolgte im Eilverfahren nach § 89 S. 2
NKomVG.
Der Hintergrund
für den Eilfall war, dass bedingt durch die Problematik mit der mobilen
Messanlage des Typs LEIVTEC XV, die aufgrund von mittlerweile reproduzierten
Messwertfehlern wohl nicht mehr eingesetzt werden darf, schnellstmöglich der
Einsatz einer anderen mobilen Kameraeinheit ermöglicht werden soll, da die
Geschwindigkeitsverstöße augenscheinlich zunehmen, weil derzeit keine mobilen
Messungen durch den Landkreis vorgenommen werden.
Da seitens der Fa.
Jenoptik zu Beginn des Jahres eine bestellte stationäre Kamera für den
stationären Einsatz geliefert wurde, diese aber auch mobil eingesetzt werden
kann, soll nunmehr ein Messfahrzeug mit der dafür erforderlichen Technik
ausgestattet und das erforderliche Equipment angeschafft werden, so dass
Messungen aus dem Fahrzeug heraus oder abgesetzt vom Messfahrzeug erfolgen
können.
Die Deckung
erfolgt aus den sonstigen nicht zahlungswirksamen ordentlichen Aufwendungen der
Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung (P1.122500, SK 443990) in Höhe von
57.841,14 EUR.
Aus den o. g.
Gründen handelt es sich um einen Eilfall nach § 89 S. 2 NKomVG.
Gem. § 89 S. 3
NKomVG sind der Kreisausschuss und der Kreistag über diese Eilentscheidung
unverzüglich zu informieren.
Finanzierung:
I1.100447.510 – Erw. Geschwindigkeitsmessanl. TraffiStar – Sachkonto
783110