Betreff
Antrag des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. (SkF) auf weitere Förderung der Hebammenzentrale
Vorlage
V-SOZ/21/144
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dem SkF wird für den Betrieb der Hebammenzentrale ein Zuschuss für die Jahre 2022-2024 in Höhe von jährlich bis zu 34.000,00 EUR als Defizitausgleich gewährt.


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 23.06.2021 hat der SkF die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 34.000,00 EUR für den weiteren Betrieb der Hebammenzentrale sowie die finanzielle Unterstützung der Hebammen im Bereich der Wochenbettbetreuung beantragt. Hiervon entfallen bis zu 23.000,00 EUR auf die jährlichen Personal- und Sachkosten sowie bis zu 11.000,00 EUR jährlich (je Wochenbettbetreuung ein Zuschuss in Höhe von 20,00 EUR) als Wochenbettpauschale.

 

Hebammen betreuen Schwangere, Gebärende, Wöchnerinnen und stillende Mütter beratend und leisten ihnen sowie Neugeborenen Hilfe. Die Hebammenleistungen erstrecken sich auf die Schwangerschaft sowie den Zeitraum bei und nach der Entbindung. Bei in Deutschland geltender allgemeiner Krankenversicherungspflicht hat die Versicherte u. a. Anspruch auf die Wochenbettbetreuung, einen Schwangerschaftsvorbereitungskurs und einen Rückbildungskurs. Entbindungen in einer Klinik sind ebenso von der Krankenkasse zu vergüten wie außerklinisch erbrachte Geburtshilfe.

 

Familienhebammen haben zusätzlich zu ihrem Hebammenexamen eine Zusatzqualifikation, die sie zur Unterstützung von Eltern und Familien in belastenden Lebenssituationen befähigt. Sie gehen bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes in die Familien, unterstützen bei der gesundheitlichen Versorgung und leisten psychosoziale Unterstützung.

 

Für die freiberuflich tätigen Hebammen, die ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen, hat sich die finanzielle Situation in den letzten Jahren verschlechtert. Entgegen der nur leicht gestiegenen Vergütung sind die Prämien der Berufshaftpflichtversicherung, die jede freiberuflich tätige Hebamme abschließen muss, überdurchschnittlich stark angestiegen. Die Versicherungsprämie für die freiberuflichen Hebammen mit Geburtshilfe wurde im Juli 2020 auf 9.098,00 Euro pro Jahr angehoben.

 

Insbesondere bei einer geringen Anzahl betreuter Frauen ist es Hebammen durch die Höhe der Versicherungssumme nicht mehr möglich, wirtschaftlich als freiberufliche Hebamme tätig zu sein.

 

Es muss in zunehmendem Maße festgestellt werden, dass die ambulante Hebammenversorgung lückenhaft ist. Hebammenpraxen sind bereits lange im Voraus ausgebucht und in der Vergangenheit musste beobachtet werden, dass sich Frauen hilfesuchend in öffentlichen Internetforen (z.B. Facebook) an die Allgemeinheit wenden, da sie keine Hebamme gefunden haben.

 

Als familienfreundlicher, jüngster und stetig wachsender Landkreis bietet Cloppenburg eine Vielzahl von Angeboten für Familien mit Kindern an. Eingebunden in ein Netzwerk aus Hebammen, den Angeboten des Systems Früher Hilfen (Neuerdenbesuche, Klick Clack etc.) und anderen Leistungserbringern aus dem medizinischen Bereich sind Kinderkrankenschwestern beim Gesundheitsamt angestellt, die junge Familien beraten und unterstützen.

 

Die geplante Erhöhung der Personalstunden der Koordinatorin von bisher zehn auf 12 Wochenstunden erscheint aufgrund der gestiegenen Zahl an Anfragen erforderlich.

 

Im Übrigen wird auf den anliegenden Antrag vom 23.06.2021 verwiesen.

 

Darüber hinaus soll den Hebammen eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 20,00 EUR je Wochenbettbetreuung gewährt werden. Die Abrechnung erfolgt über die Koordinatorin der Hebammenzentrale. Insgesamt wird hierfür ein Betrag von 11.000,00 EUR veranschlagt (in dem beantragten Zuschuss enthalten).

 

 

Es ist zu beraten, ob

 

-          dem SkF für den Betrieb des Familienhebammendienstes für die Haushaltsjahre 2022 - 2024 ein Zuschuss in Höhe von bis zu 23.000,00 EUR gewährt werden soll,

 

-          den Hebammen je Wochenbettbetreuung ein Zuschuss in Höhe von 20,00 EUR bis 11.000,00 EUR Gesamtkosten pro Jahr gewährt werden soll und

 

-          der Zuschuss jeweils als Defizitausgleich gewährt werden soll.

 


Finanzierung:

In der Haushaltsplanung ist der vom SkF beantragte Zuschuss vorsorglich berücksichtigt worden.

 

Produkt:         P1.367500 Erziehungs-, Jugend-, Familienberatungsstelle

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des SkF vom 23.06.2021 inkl. Bericht zur Entwicklung der Hebammenzentrale