Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dem SkF wird für den Betrieb der Hebammenzentrale ein Zuschuss für die Jahre 2022-2024 in Höhe von jährlich bis zu 34.000,00 EUR als Defizitausgleich gewährt.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 23.06.2021 hat der SkF die Gewährung eines
Zuschusses in Höhe von bis zu 34.000,00 EUR für den weiteren Betrieb der
Hebammenzentrale sowie die finanzielle Unterstützung der Hebammen im Bereich
der Wochenbettbetreuung beantragt. Hiervon entfallen bis zu 23.000,00 EUR auf
die jährlichen Personal- und Sachkosten sowie bis zu 11.000,00 EUR jährlich (je
Wochenbettbetreuung ein Zuschuss in Höhe von 20,00 EUR) als
Wochenbettpauschale.
Hebammen betreuen Schwangere, Gebärende, Wöchnerinnen und
stillende Mütter beratend und leisten ihnen sowie Neugeborenen Hilfe. Die
Hebammenleistungen erstrecken sich auf die Schwangerschaft sowie den Zeitraum
bei und nach der Entbindung. Bei in Deutschland geltender allgemeiner
Krankenversicherungspflicht hat die Versicherte u. a. Anspruch auf die
Wochenbettbetreuung, einen Schwangerschaftsvorbereitungskurs und einen Rückbildungskurs.
Entbindungen in einer Klinik sind ebenso von der Krankenkasse zu vergüten wie
außerklinisch erbrachte Geburtshilfe.
Familienhebammen haben zusätzlich zu ihrem Hebammenexamen
eine Zusatzqualifikation, die sie zur Unterstützung von Eltern und Familien in
belastenden Lebenssituationen befähigt. Sie gehen bis zu einem Jahr nach der
Geburt des Kindes in die Familien, unterstützen bei der gesundheitlichen
Versorgung und leisten psychosoziale Unterstützung.
Für die freiberuflich tätigen Hebammen, die ihre Leistungen
mit den Krankenkassen abrechnen, hat sich die finanzielle Situation in den
letzten Jahren verschlechtert. Entgegen der nur leicht gestiegenen Vergütung
sind die Prämien der Berufshaftpflichtversicherung, die jede freiberuflich
tätige Hebamme abschließen muss, überdurchschnittlich stark angestiegen. Die
Versicherungsprämie für die freiberuflichen Hebammen mit Geburtshilfe wurde im
Juli 2020 auf 9.098,00 Euro pro Jahr angehoben.
Insbesondere bei einer geringen Anzahl betreuter Frauen ist
es Hebammen durch die Höhe der Versicherungssumme nicht mehr möglich,
wirtschaftlich als freiberufliche Hebamme tätig zu sein.
Es muss in zunehmendem Maße festgestellt werden, dass die
ambulante Hebammenversorgung lückenhaft ist. Hebammenpraxen sind bereits lange
im Voraus ausgebucht und in der Vergangenheit musste beobachtet werden, dass
sich Frauen hilfesuchend in öffentlichen Internetforen (z.B. Facebook) an die
Allgemeinheit wenden, da sie keine Hebamme gefunden haben.
Als familienfreundlicher, jüngster und stetig wachsender
Landkreis bietet Cloppenburg eine Vielzahl von Angeboten für Familien mit
Kindern an. Eingebunden in ein Netzwerk aus Hebammen, den Angeboten des Systems
Früher Hilfen (Neuerdenbesuche, Klick Clack etc.) und anderen Leistungserbringern
aus dem medizinischen Bereich sind Kinderkrankenschwestern beim Gesundheitsamt
angestellt, die junge Familien beraten und unterstützen.
Die geplante
Erhöhung der Personalstunden der Koordinatorin von bisher zehn auf 12
Wochenstunden erscheint aufgrund der gestiegenen Zahl an Anfragen erforderlich.
Im Übrigen wird auf den anliegenden Antrag
vom 23.06.2021 verwiesen.
Darüber hinaus soll den Hebammen eine
finanzielle Unterstützung in Höhe von 20,00 EUR je Wochenbettbetreuung gewährt
werden. Die Abrechnung erfolgt über die Koordinatorin der Hebammenzentrale.
Insgesamt wird hierfür ein Betrag von 11.000,00 EUR veranschlagt (in dem
beantragten Zuschuss enthalten).
Es ist zu beraten, ob
-
dem SkF für den Betrieb
des Familienhebammendienstes für die Haushaltsjahre 2022 - 2024 ein Zuschuss in
Höhe von bis zu 23.000,00 EUR gewährt werden soll,
-
den Hebammen je
Wochenbettbetreuung ein Zuschuss in Höhe von 20,00 EUR bis 11.000,00 EUR
Gesamtkosten pro Jahr gewährt werden soll und
-
der Zuschuss jeweils als
Defizitausgleich gewährt werden soll.
Finanzierung:
In der
Haushaltsplanung ist der vom SkF beantragte Zuschuss vorsorglich berücksichtigt
worden.
Produkt: P1.367500 Erziehungs-, Jugend-,
Familienberatungsstelle
Anlagenverzeichnis:
Antrag des SkF vom 23.06.2021 inkl. Bericht zur Entwicklung der
Hebammenzentrale