Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, der STEP gGmbH wird für die Suchtberatungsstelle DROBS für die Haushaltsjahre 2022 - 2024 ein Zuschuss in Höhe von bis zu 195.000,00 EUR (2022), bis zu 200.000,00 EUR (2023) und bis zu 205.000,00 EUR (2024) als Defizitausgleich gewährt.
Sachverhalt:
Die Drogenberatungsstelle DROBS in
Cloppenburg übernimmt Aufgaben im Bereich der Versorgung, Beratung und
Behandlung für Gefährdete und Abhängige von überwiegend illegalen Drogen im
Gesamtversorgungssystem des Landkreises Cloppenburg.
Der Zuschuss des Landkreises wurde vom
Kreistag am 20.11.2018 für die Haushaltsjahre 2018 - 2021 in einer Höhe von
jährlich bis zu 166.236,00 EUR als
Defizitfinanzierung beschlossen. Der Zuschuss wird zur Deckung der
Personalkosten sowie der Sachkosten genutzt. Aufgrund der Defizitfinanzierung
wurden zurückliegend nur die tatsächlich für die DROBS nachgewiesenen Kosten
durch den Landkreis übernommen, ein Überschuss entstand also nicht. Die vorab
kalkulierten Kosten wurden in der Vergangenheit regelmäßig für die DROBS auch
tatsächlich benötigt.
Für die nachfolgenden Jahre (2022-2024)
beantragt die STEP gGmbH mit Schreiben vom 27.05.2021 für die
Aufgabenwahrnehmung einen gestaffelten Zuschuss in Höhe von insgesamt
600.000,00 EUR, in folgender Aufteilung für die Jahre
-
2022 Zuschusshöhe
195.000,00 €
-
2023 Zuschusshöhe
200.000,00 €
-
2024 Zuschusshöhe
205.000,00 €.
Die Inanspruchnahme der Angebote hat sich
in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Allein im Vergleich der Jahre 2019
und 2020 verzeichnen die längerfristigen Betreuungen eine Zunahme von ca. 20
Prozent. Trotz notwendiger Umstellungen der Angebote aufgrund der
COVID-19-Pandemie, hat sich der Zulauf der DROBS Cloppenburg erhöht. Neben der
niedrigschwelligen Beratung von Klientinnen und deren Angehörigen, sowie der
Vermittlung in weiterführende Behandlungsangebote, betreut die DROBS weiterhin
langfristig Menschen, die sich im medizinischen Ersatzdrogenprogramm der
Substitution befinden. Vorwiegend ist hier jene Personengruppe angesprochen,
die 1994 zur Gründung der DROBS führte: Opiatabhängige mit Migrationshintergrund
aus der ehemaligen Sowjetunion. Über die auch aufsuchend arbeitende
Psychosoziale Betreuung bei Substitution (PSB) erreicht die DROBS diese Klientel
erfolgreich. Die DROBS möchte ihren niedrigschwelligen Ansatz beibehalten, der
es ermöglicht, Folgetermine innerhalb von fünf Werktagen zu vergeben.
Mit Besorgnis gesehen wird eine stetig wachsende
Konsument*innengruppe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit regelmäßigen
Cannabis-, Partydrogen- (Ecstasy, Amphetamine) und Kokainkonsum. Besonders
letzterer nimmt in den vergangenen Jahren stark unter jüngeren Konsument*innen
zu und führt immer häufiger zu starken Abhängigkeitsproblematiken. Darüber
hinaus ist diese Personengruppe von Straffälligkeit und langfristigem
Ausschluss der sozialen Teilhabe bedroht.
Im Jahr 2020 betrug der Anteil dieser
Personengruppe unter 25 Jahren 35 Prozent der Betreuungen (132 Personen). Die
Tendenz der letzten drei Jahre ist steigend. Auch mit Blick auf den Einfluss
und die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf junge Menschen ist ein Anstieg
zu erwarten.
Die DROBS bindet diese Konsument*innen, die
üblicherweise schwer zu erreichen sind, mit ihren Angeboten bereits sehr gut
an. Darüber hinaus bekommt die DROBS von Kooperationsbeteiligten Anfragen nach
weiteren spezifischen Angeboten für die junge Klientel.
Mit ihrer derzeitigen Ausstattung stößt die
DROBS auf Dauer an ihre Grenzen und kann der Nachfrage nicht gerecht werden.
Neben ihren bestehenden Kernaufgaben möchte die DROBS sich gerne weiter auf
diesen wachsenden Personenkreis fokussieren. Um dem Fallaufkommen gerecht zu
werden und weitere Angebote zu entwickeln, benötigt die DROBS eine Ausweitung
der bisherigen Finanzierung.
Die STEP gGmbH beantragt für den Betrieb
der DROBS Cloppenburg eine gestaffelte Zuwendung für die Jahre 2022 bis 2024 in
Höhe von gesamt 600.000,- Euro, in folgender Aufteilung für die Jahre
2022 Zuwendungshöhe 195.000,-€
2023 Zuwendungshöhe 200.000,-€
2024 Zuwendungshöhe 205.000,-€
Die Aufschlüsslung der erforderlichen
Personal- und Sachkosten entnehmen Sie bitte den angefügten Unterlagen
(Finanzierungsplan und Personalübersicht).
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen,
den Zuschuss in Höhe von bis zu insgesamt 600.000,00 EUR, aufgeteilt auf die
Jahre 2022 bis 2024, zu gewähren. Sofern sich in den Jahren 2023 und 2024 ein
erhöhter Zuschussbedarf ergeben sollte, kann dieser Antrag zu den
Haushaltsberatungen 2022 und 2023 eingebracht werden.
Es ist zu beraten, ob
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für die
Suchtberatungsstelle DROBS für die Haushaltsjahre 2022-2024 der beantragte
Zuschuss in Höhe von bis zu 195.000,00 EUR (2022), bis zu 200.000,00 EUR (2023)
und bis zu 205.000,00 EUR (2024) gewährt werden soll und ob
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der Zuschuss jeweils als
Defizitausgleich gewährt werden soll.
Finanzierung:
In der
Haushaltsplanung ist der von der STEP gGmbH
beantragte Zuschuss vorsorglich berücksichtigt worden.
Produkt: P1.367500 Erziehungs-, Jugend-,
Familienberatungsstellen
Anlagenverzeichnis:
Antrag der STEP gGmbH vom 27.05.2021 einschließlich Finanzierungsplan