Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Der Kreissportbund Cloppenburg e.V. erhält für die
Sportschule Lastrup einmalig als weitere Corona-Soforthilfe vom Landkreis
Cloppenburg einen Zuschuss in Höhe von maximal bis zu 30.000 EUR zusätzlich zu
dem Betriebskostendefizit in Höhe von 50.000 EUR.
oder alternativ:
Der Kreissportbund Cloppenburg e.V. erhält für die
Sportschule Lastrup einmalig als weitere Corona-Soforthilfe vom Landkreis
Cloppenburg einen Zuschuss in Höhe von maximal bis zu 200.000 EUR zusätzlich zu
dem Betriebskostendefizit in Höhe von 50.000 EUR.
oder alternativ:
Der Kreissportbund Cloppenburg e.V. erhält für die
Sportschule Lastrup einmalig als weitere Corona-Soforthilfe vom Landkreis
Cloppenburg einen Zuschuss in Höhe von maximal bis zu 230.000 EUR zusätzlich zu
dem Betriebskostendefizit in Höhe von 50.000 EUR.
Sachverhalt:
Der Kreistag
beschloss am 07.07.2020, dem Kreissportbund Cloppenburg e.V. (KSB) für die
Sportschule Lastrup einmalig als Corona-Soforthilfe einen Zuschuss in Höhe von
maximal bis zu 185.000 EUR
zusätzlich zu dem Betriebskostendefizit in Höhe von 50.000 EUR zu gewähren (V-KUL/20/161).
Daraufhin erhielt
der Kreissportbund Cloppenburg e.V. (KSB) aufgrund der zu dem Zeitpunkt
vorgelegten Ertrags- und Liquiditätsplanung 2020 am 21.12.2020 einen zusätzlichen
Zuschuss in Höhe von 95.000 EUR.
Am 18.05.2021 stellte
der KSB gemeinsam mit der awl Steuerberatungsgesellschaft mbH dem Landkreis
Cloppenburg die Ertrags- und Liquiditätsplanung 2021 mit Stand 30.04.2021
(siehe Anlage 1) vor und bat um die
Gewährung einer weiteren Corona-Soforthilfe. Die Sportschule Lastrup befindet
sich demnach bedingt durch weitere Einnahmeausfälle auf Grund der
Corona-Pandemie auch in 2021 in erheblichen Liquiditätsschwierigkeiten. In der
Planung wird davon ausgegangen, dass bis zum Jahresende 2021 ein einigermaßen
geregelter Betrieb wieder möglich sein wird. Dementsprechend werden in der
Ertrags- und Liquiditätsplanung 2021 ab August 2021 ansteigende Umsatzerlöse
eingeplant.
Insgesamt ergibt
sich aus der Ertrags- und Liquiditätsplanung eine Liquiditätsunterdeckung für
2021 in Höhe von -320.049,97 EUR.
Mit Schreiben vom
18.05.2021 der awl Steuerberatungsgesellschaft mbH (siehe Anlage 2) werden ergänzend zu der vorgelegten Ertrags- und
Liquiditätsplanung 2021 die Gründe des Liquiditätsbedarfs näher erläutert.
Darin enthalten ist die perspektivische Rückzahlung des am 03.06.2020
aufgenommenen Darlehens bei der LzO in Höhe von 170.000 EUR. Dabei handelt es
sich um einen Schnellkredit im Rahmen der KfW-Corona-Hilfen. Dieses Darlehen
resultiert rein aus den Corona bedingten Umständen in 2020.
In der durch die
awl Steuerberatungsgesellschaft mbH dargestellte Liquiditätsunterdeckung für
2021 in Höhe von insgesamt 320.049,97 EUR ist die Rückzahlung eines Zuschusses
aus 2020 an den Landessportbund in Höhe von 23.721,75 EUR sowie die Rückführung
des KfW-Darlehens in Höhe von 170.000,00 EUR enthalten. Der verbleibende
Liquiditätsbedarf in Höhe von ca. 150.000 EUR teilt sich demnach auf in eine
ca. 30.000 EUR strukturellen Teil und einen ca. 120.000 EUR Corona bedingten
Anteil.
Das LzO-Darlehen
muss ab dem 30.09.2022 in vierteljährlichen Raten von jeweils 5.312,50 EUR
getilgt werden. Alternativ wäre eine Rückzahlung in einer Summe möglich.
Aufgrund des für
2021 nachgewiesenen coronabedingten Liquiditätsbedarfs wurde der Restbetrag in
Höhe von 90.000 EUR entsprechend dem
Kreistagsbeschluss vom 07.07.2020 (V-KUL/20/161) nach vorheriger Mitteilung im
Kreisausschuss am 27.05.2021ausgezahlt.
Es ergibt sich
dadurch eine entsprechend geringere Liquiditätsunterdeckung für die Sportschule
Lastrup für 2021 in Höhe von insgesamt -230.049,97
EUR.
Abzüglich des
strukturellen Anteils in Höhe von ca. 30.000 EUR verbliebe eine Liquiditätsunterdeckung
in Höhe von -200.049,97 EUR.
Ohne
Berücksichtigung der Rückführung des LzO-Darlehens verbliebe eine Liquiditätsunterdeckung
in Höhe von -30.049,97 EUR.
Zu beraten ist, ob und in welcher Höhe dem Kreissportbund Cloppenburg e.V. für die Sportschule Lastrup eine weitere Corona-Soforthilfe für 2021 gewährt werden soll.
Finanzierung:
P1.424000
Sportschule Lastrup
314200 Zuwendungen
für laufende Zwecke
Anlagenverzeichnis:
Ertrags- und
Liquiditätsplanung 2021 Stand 30.04.2021
Schreiben der awl
Steuerberatungsgesellschaft mbH vom 18.05.2021