Betreff
Antrag der Gruppe Grüne/UWG: Beteiligungsverfahren zur Endlagersuche für Atommüll
Vorlage
V-PLA/21/312
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Zum Stand der Planungen wird in der Sitzung berichtet.

 

Mit dem Standortauswahlgesetz – StandAG soll – ausgehend von einer weißen Landkarte - ein Neustart zur Suche nach einem Standort für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland in einem transparenten und wissenschaftsbasierten Verfahren erfolgen. Das StandAG legt die Grundlagen für dieses Verfahren fest. Es soll der Standort ausgewählt werden, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Es wird angestrebt das Standortauswahlverfahren bis zum Jahr 2031 erfolgreich abzuschließen.

 

In drei Phasen werden die Suchräume zunehmend eingeengt. Die Vorschläge der Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) werden am Ende jeder Phase vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) geprüft. Auf dieser Basis unterrichtet das Bundesumweltministerium den Bundestag und den Bundesrat über die jeweils vorgeschlagenen weiteren Schritte. Die jeweiligen Phasen enden mit einem Bundesgesetz.

 

Derzeit läuft die erste Phase (Ermittlung der Standortregionen für die übertägige Erkundung).

 

Nach der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im September 2020 hat vom 05.02. bis 07.02.2021 die erste im Standortauswahlgesetz vorgesehene Beteiligungsrunde in Form der Fachkonferenz Teilgebiete stattgefunden.

 

Die für April vorgesehene zweite Fachkonferenz Teilgebiete wurde in den Juni verschoben und findet am 10.-12.06.2021 als Online-Veranstaltung statt. Die dritte Fachkonferenz Teilgebiete ist für den 05.-08.08.2021 geplant.

 

Im Ergebnis solle der BGE die wichtigsten Ergebnisse aus den Fachkonferenzen für die weitere Arbeit an der Standortauswahl übergeben werden sollen.

 

Sobald die Standortregionen durch die BGE vorgeschlagen werden, richtet das BASE für das weitere Verfahren je eine "Regionalkonferenz" ein, über die die Öffentlichkeit in der jeweils betroffenen Region zum Vorschlag Stellung nehmen und eine Nachprüfung fordern kann.

 

In der Phase 2 des Auswahlverfahrens wird es nach der Ermittlung der Standortregionen um die Ermittlung der Standorte für die untertägige Erkundung gehen.

 

Die Phase 3 wird sich mit der weiteren Einengung und Festlegung des Standortes für die Endlagerung beschäftigen.

 

Der Landkreis Cloppenburg hat gemeinsam mit dem Landkreis Vechta Interesse an den Unterstützungsleistungen zum Standortauswahlprozess des Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz bekundet.

Die Betroffenheit der Landkreise Cloppenburg und Vechta ist im Hinblick auf die Tongesteinsformationen (Teilgebiete 53, 55, 188 und 202), aber auch bei Steinsalz in flacher Lagerung (Teilgebiet 192) vergleichbar. Es ist daher beabsichtigt, eine gemeinsame fachliche Beratung zum Standortauswahlprozess einzurichten, durch die sowohl inhaltliche Fragestellungen geklärt als auch der weitere Auswahlprozess fachlich begleitet werden soll.

Darüber hinaus sind im weiteren Verlauf des Auswahlprozesses ggf. auch gemeinsame Informationsveranstaltungen und/oder örtliche Beteiligungsformate in der Region denkbar, die ebenfalls fachlich vorbereitet und begleitet werden müssten.

 


Finanzierung:

P1.511000

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Gruppe Grüne/UWG: Beteiligungsverfahren zur Endlagersuche für Atommüll