hier: Antrag auf Änderung des Anhangs zur Taxenverordnung und der Verordnung über einen Taxentarif
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Kreistages vom 18. Okt. 2007 wurde zum 01. Nov. 2007 im Landkreis Cloppenburg erstmals eine Taxenverordnung und eine Taxentarif-
verordnung erlassen.
Ein Taxiunternehmen aus Cappeln bittet um die Aufnahme der Karnevalsver-
anstaltung in Bühren ( ohne zeitliche Begrenzung ) in den Anhang zur Taxen-
verordnung. In Emstek steht nur ein Taxiunternehmen mit zwei Konzessionen für diese inzwischen große Veranstaltung bereit. Die Gemeinde Emstek hat im
Januar 2011 hierzu ihr Einvernehmen erteilt. Die zweite Änderung des Anhanges zur Taxenverordnung ist in der Anlage zum Tagesordnungspunkt dargestellt.
Gemäß § 2 Nr. 8 der Verordnung über einen Taxentarif im Landkreis Cloppenburg müssen Sondervereinbarungen nach § 51 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes ( PBefG ) dem Landkreis Cloppenburg zur Genehmigung vorgelegt werden. Hierzu gehören unter anderem Entgeltvereinbarungen zwischen dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. und den Krankenkassen über Entgelte für Krankenfahrten. Vertragspartner sind hier der Gesamtverband im Auftrage der Taxiunternehmen und die Krankenkassen.
Die Verordnung über einen Taxentarif soll dahingehend geändert werden, dass
diese Entgeltvereinbarungen lediglich anzeigepflichtig sind.
Nach § 2 Nr. 8 Satz 1 der Verordnung über einen Taxentarif wird, wie in der Anlage zum Tagesordnungspunkt dargestellt, folgender Satz angefügt:
„Entgeltvereinbarungen zwischen Taxenunternehmen bzw. dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. und einem öffentlich-rechtlichen Leistungsträger sind lediglich anzeigepflichtig“.