Betreff
Antrag der Stadt Friesoythe auf Gewährung einer Zuwendung für die Neuerrichtung der Kindertagesstätte „Kita für ALLE“ an der Willohstraße 23 mit einer Krippengruppe, einer Integrationsgruppe und einer Kindergartengruppe
Vorlage
V-JHA/21/189
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Stadt Friesoythe wird für die Neuerrichtung der Kindertagesstätte „Kita für ALLE“ an der Willohstraße für eine Krippengruppe mit 15 Plätzen ein Zuschuss in Höhe von 178.080,06 EUR und für eine Integrationsgruppe und eine Kindergartengruppe mit insgesamt 43 Plätzen ein Zuschuss in Höhe von 269.395,00 EUR gewährt.

 

 


Sachverhalt:

Die Stadt Friesoythe hat am 17.07.2020 einen Zuschussantrag für die Neuerrichtung der Kindertagesstätte „Kita für ALLE“ an der Willohstraße 23 mit einer Krippengruppe, einer Integrationsgruppe und einer Kindergartengruppe gestellt. 

 

Der Baubeginn war am 30.10.2018, die Fertigstellung ist im August 2019 erfolgt. Die Trägerschaft für die Kindertagesstätte liegt beim Caritas-Verein Altenoythe e.V..

 

Durch die Antragstellung wird der notwendige Bedarf dokumentiert und die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bezuschussung sind erfüllt.

 

Bezuschussung Krippengruppen

Beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover (ehem. Nds. Landesschulbehörde) wurde für die Krippengruppe ein Antrag auf Fördermittel in Höhe von 180.000,00 EUR (15 Plätze á 12.000,00 EUR) gestellt. Die Bewilligung nach der RAT- Richtlinie ist noch nicht erfolgt.

Ein Beschluss über die Höhe des Förderbetrages des Landkreises Cloppenburg wird durch die Ausschüsse bzw. den Kreistag regelmäßig erst gefasst, wenn das Land Niedersachsen  verbindlich über die Landesförderung entschieden hat. Die Kindertagesstätte „Kita für Alle“ ist allerdings bereits fertiggestellt. Um der Stadt Friesoythe den Zuschuss des Landkreises Cloppenburg bewilligen zu können, erfolgt die Berechnung des Zuschussbetrages des Landkreises unter Zugrundelegung der nach der RAT-Richtlinie voraussichtlich durch das Land Niedersachsen gewährten Landesförderung

 

Die Gesamtkosten nach DIN 276 für die Neuerrichtung der Kindertagesstätte wurden von der Stadt Friesoythe mit 1.455.207,69 EUR angegeben. Für die Krippe wurden anteilige Kosten in Höhe von 587.916,03 EUR mitgeteilt. Die zuschussfähigen Höchstbeträge wurden somit überschritten.

 

Berechnung der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss als maximale Förderung:

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert 

Inkl. Regionalfaktor, Stand 01.08.2018)                                           496.160,12 EUR 

Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                      40.000,00 EUR 

Zusammen                                                                                          536.160,12 EUR 

Abzüglich voraussichtliche Landesförderung

nach RAT-Richtlinie                                                                            180.000,00 EUR 

Verbleiben                                                                                          356.160,12 EUR 

Anteil LK CLP (50%)                                                                           178.080,06 EUR

 

Bezuschussung Kindergartengruppen

Da der Baubeginn am 30.10.2018 erfolgte, ist der frühere Zuschussbetrag gemäß des Beschlusses des Kreistages vom 19.06.2018 zu Grunde zu legen. Der Landkreis Cloppenburg gewährt nach diesem Beschluss für den Neu-/Erweiterungsbau zur Schaffung weiterer Kindergartenplätze einen pauschalen Zuschussbetrag von 6.265,00 EUR pro Platz.

 

Die Stadt Friesoythe schuf mit dem Neubau der Kindertagesstätte eine Integrationsgruppe und eine Kindergartengruppe mit 43 neuen Kindergartenplätzen.

 

 

Für die neue Integrationsgruppe und die neue Kindergartengruppe in der Stadt Friesoythe ergibt sich somit folgender Kreiszuschuss:

 

                 6.265,00 EUR x 43 Plätze =                                     269.395,00 EUR

 

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2021

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen                             2.011.000,00 EUR

Zuweisung an Gemeinden für Kindergärten                              2.354.200,00 EUR