Sachverhalt:
Mit E-Mail vom
07.04.2021 hat die Gruppen GRÜNE/UWG gemäß § 56 NKomVG beantragt, ihren Antrag
vom 03.03.2021 auf Änderung der Geschäftsordnung neuerlich auf die Tagesordnung
des Kreisausschusses zu nehmen. Antrag und E-Mail sind dieser Vorlage als
Anlagen beigefügt.
Bei dem beigefügten
Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG handelt es sich um einen Antrag zur
Geschäftsordnung, gerichtet an den Kreistag. Der Antrag ist in der letzten
Sitzung des Kreistages am 18.03.2021 unter TOP 7, Vorlage-Nr. V-KT/21/086,
aufgrund eines Antrages der CDU-Fraktion zur Geschäftsordnung mehrheitlich in
die Fraktionen verwiesen worden.
Ob eine Beratung in
den Fraktionen bereits stattgefunden hat, ist nicht bekannt.
Zu den Ausführungen
in der E-Mail folgende Anmerkungen:
Der ursprüngliche
Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG zielt auf eine Änderung der Geschäftsordnung ab.
Bei der Geschäftsordnung handelt es sich um eine Verfahrensangelegenheit des
Kreistages, die keinerlei Vorbereitung durch den Kreisausschuss bedarf. Die
Entscheidung hierüber obliegt allein dem Kreistag. Demnach kann der
Kreisausschuss keine „Entscheidung“ für den Kreistag bezogen auf die
Geschäftsordnung treffen.
Für die von der
Gruppe GRÜNE/UWG begehrte Form der Beteiligung der Öffentlichkeit ist aus
Verwaltungssicht grundsätzlich eine Anpassung der Hauptsatzung erforderlich, da
es nicht allein um dem Grundsatz der Öffentlichkeit, sondern auch um die Schutzrechte
der einzelnen Abgeordneten geht. Eine Änderung der Hauptsatzung bedarf einer
Vorbereitung durch den Kreisausschuss. Allerdings ist es nicht möglich, bei
entsprechender Beschlussempfehlung durch den Kreisausschuss eine Regelung
bereits unmittelbar – d.h. vor und ohne Beschlussfassung des Kreistages
– umzusetzen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 E Mail
Antrag Gruppe GRUENE UWG
Anlage 2 Antrag
Gruppe GRUENE UWG Aenderung Geschaeftsordnung