Betreff
Antrag der Gruppe Grüne/UWG - Änderung der Geschäftsordnung
Vorlage
V-KA/21/654
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 07.04.2021 hat die Gruppen GRÜNE/UWG gemäß § 56 NKomVG beantragt, ihren Antrag vom 03.03.2021 auf Änderung der Geschäftsordnung neuerlich auf die Tagesordnung des Kreisausschusses zu nehmen. Antrag und E-Mail sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

Bei dem beigefügten Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG handelt es sich um einen Antrag zur Geschäftsordnung, gerichtet an den Kreistag. Der Antrag ist in der letzten Sitzung des Kreistages am 18.03.2021 unter TOP 7, Vorlage-Nr. V-KT/21/086, aufgrund eines Antrages der CDU-Fraktion zur Geschäftsordnung mehrheitlich in die Fraktionen verwiesen worden.

 

Ob eine Beratung in den Fraktionen bereits stattgefunden hat, ist nicht bekannt.

 

Zu den Ausführungen in der E-Mail folgende Anmerkungen:

Der ursprüngliche Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG zielt auf eine Änderung der Geschäftsordnung ab. Bei der Geschäftsordnung handelt es sich um eine Verfahrensangelegenheit des Kreistages, die keinerlei Vorbereitung durch den Kreisausschuss bedarf. Die Entscheidung hierüber obliegt allein dem Kreistag. Demnach kann der Kreisausschuss keine „Entscheidung“ für den Kreistag bezogen auf die Geschäftsordnung treffen.

Für die von der Gruppe GRÜNE/UWG begehrte Form der Beteiligung der Öffentlichkeit ist aus Verwaltungssicht grundsätzlich eine Anpassung der Hauptsatzung erforderlich, da es nicht allein um dem Grundsatz der Öffentlichkeit, sondern auch um die Schutzrechte der einzelnen Abgeordneten geht. Eine Änderung der Hauptsatzung bedarf einer Vorbereitung durch den Kreisausschuss. Allerdings ist es nicht möglich, bei entsprechender Beschlussempfehlung durch den Kreisausschuss eine Regelung bereits unmittelbar – d.h. vor und ohne Beschlussfassung des Kreistages – umzusetzen.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 E Mail Antrag Gruppe GRUENE UWG

Anlage 2 Antrag Gruppe GRUENE UWG Aenderung Geschaeftsordnung